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Schweinfurt
Markenrechtsstreit: Warum aus dem Restaurant "Black Soul Kitchen" in Schweinfurt jetzt das "Latevi's" wird
Erst kam Corona, dann machte ein Markenrechtsstreit dem afrikanische Restaurant am Zeughaus das Überleben schwer. Wie es dazu kam und was nun passiert.
Latévi Lawson Anfang 2020 kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie vor seinem Restaurant am Schweinfurter Zeughausplatz. Damals, wenige Monate nach der Eröffnung, ahnte er noch nicht, welch schwere Zeiten auf die Gastronomie zukommen.
Foto: Steffen Krapf | Latévi Lawson Anfang 2020 kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie vor seinem Restaurant am Schweinfurter Zeughausplatz.
Steffen Krapf
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:52 Uhr

Wenn ein kleines Lokal, mit gerade einmal 25 Sitzplätzen, dem Schweinfurter Zeughausplatz seit über drei Jahren Jahren tatkräftig Leben einhaucht und auch weit über die Stadtgrenzen hinaus sich großer Beliebtheit erfreut, muss es einiges richtig gemacht haben. Das "Black Soul Kitchen" hat sich mit veganer afrikanischer Küche zu einer gastronomischen Größe in der Stadt etabliert.

Nun stand der "Lieblingsafrikaner", wie sich das Team um Inhaber Latévi Lawson selbst bezeichnet, zum Jahresbeginn allerdings kurz vor der Schließung. Wenn der eigene Namen zum Verhängnis wird.

Treuen Kunden – und davon gibt es einige – fiel es bereits in den letzten Wochen auf: Das "Black Soul Kitchen" ändert seinen Namen in "Latevi's". Sukzessive wird gerade in Internetauftritten und später auf dem Restaurantfenster und den Speisekarten das Logo getauscht. PR-Experten würden Lawson bestimmt dazu raten, den Kunden und der Öffentlichkeit von einer wohlüberlegten Umbenennung zu erzählen und eine positive Geschichte darum zu spinnen. Nichts für den ehrgeizigen Gastronomen, der sein Herz auf der Zunge trägt.

Hamburger Unternehmer ließ sich die Marke "Soulkitchen" schützen

Er zeigt beim Gespräch in seinem Lokal auf das "Black Soul Kitchen"-Logo, das vor ihm auf einem Flyer gedruckt ist und sagt: "Das hat mich damals einen Batzen Geld gekostet." Der könnte jetzt noch weit größer werden. Im letzten Oktober erhielt Lawson den Anruf eines Hamburger Unternehmers, der ihn kontaktierte, weil dieser sich die Marke "Soulkitchen" schützen ließ.

Der Chef steht auch gerne selbst mit in der Küche. In Latévi Lawsons Restaurant 'Latévis' (ehemals 'Black Soul Kitchen') bekommen die Gäste vegane afrikanische Küche geboten.
Foto: Steffen Krapf | Der Chef steht auch gerne selbst mit in der Küche. In Latévi Lawsons Restaurant "Latévis" (ehemals "Black Soul Kitchen") bekommen die Gäste vegane afrikanische Küche geboten.

Der Auszug aus dem Markenregister zur Firma, die ironischerweise gar nichts mit Gastronomie am Hut hat, sondern in Multimedia-Produktionen tätig ist, ist mehrere Seiten lang und umfasst diverse Bereiche, in denen sich der Hamburger den Begriff "Soulkitchen" eintragen ließ, unter anderem auch für "Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen, Verpflegung von Gästen in Restaurants".

Lawson wies den Anrufer sofort daraufhin, dass sein Restaurant "Black Soul Kitchen" und nicht "Soulkitchen" heißt. Die Ähnlichkeit sei zu groß, erwiderte sein Gegenüber, der dem Schweinfurter Gastronomen anbot, künftig für eine monatliche Lizenzgebühr über 2000 Euro den Namen "Black Soul Kitchen" weiter nutzen zu können.

Eine Strafe in mittlerer fünfstelliger Höhe droht

"Das hat mich echt geschockt", erinnert sich Lawson. Als dann kurz vor dem Jahreswechsel auch das Schreiben einer auf Markenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei aus Hamburg in Schweinfurt eintraf, war der Tiefschlag perfekt. Dem Schweinfurter Lokal droht eine Strafe in mittlerer fünfstelliger Höhe. Lawson suchte und fand über sein Netzwerk, über seinen Freund, dem einstigen VIVA-Moderator Mola Adebisi, einen renommierten Anwalt auf dem Gebiet.

Der riet ihm, auf keinen Fall eine Lizenzierung anzustreben und schnellstmöglich den Namen "Black Soul Kitchen" loszuwerden. Ob der Rechtsstreit nach der Umbenennung weitergeht, bleibt offen. "Jetzt warten wir einfach mal ab. Der Fight ist definitiv noch nicht vorbei", geht der Schweinfurter tendenziell von weiteren Schritten aus Hamburg aus.

"Natürlich kann man jetzt sagen, es ist meine eigene Schuld", sagt Lawson selbstkritisch, der aber auch hadert, denn "Soul Kitchen" sei wie "Soulfood" ein allgemeiner Begriff im Englischen. Es wäre ein wenig so, als wenn hierzulande jemand "Hausmannskost" für sich beanspruchen würde. Mittlerweile hat er von mehreren Gastronomen aus größeren Städten erfahren, die eine ähnliche Erfahrung machen mussten.

"Ich stand jetzt vor der Frage mit meinem Team: machen wir weiter?" Schon die Zeit während Corona war ein echter Härtetest, aus dem man dennoch gestärkt herausging. Lawsons Team ist umtriebig. Neben dem klassischen Restaurantbetrieb, werden auch hausgemachte Saucen verkauft sowie Kochkurse und Caterings angeboten.

Die Umbenennung drückt zusätzlich auf den Geldbeutel. Trotzdem soll es weitergehen mit authentischer afrikanischer Küche made in Schweinfurt. "Es ist nicht einfach, aber wir machen weiter: als 'Latévi's'." Einen Tipp hat Latèvi Lawson aber an alle jungen Unternehmer: "Prüft bitte erst, ob der Name den ihr euch habt einfallen lassen, nicht schon irgendwo geschützt ist. Wir haben das nicht gemacht."

 
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  • AnetteProveg
    Es ist einfach nur lächerlich & eine Schande, dass der Gesetzgeber so etwas zulässt. Ich kann mich erinnern, dass vor einigen Jahren die Buddha Bar am Kormarkt das gleiche Problem hatte & sich dann umbenennen musste. Latevi gib bitte nicht auf. Du machst so eine tolle Arbeit & führst dieses kleine Restaurant mit Herzblut. Wie im Artikel steht diese Firmen haben mit der eigentlichen Sache nichts zu tun. Sie lassen sich mit viel Geld Namen schützen um dann nur noch mehr Geld rauszuklagen! Und unser Staat lässt so etwas zu. Einfach unverständlich...
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  • baeckerei.mahler@t-online.de
    Es wurde auch schon der Name, man höre und staune, "Sonne"!!!! gesetzlich geschüzt.
    ein Ökobäcker in München hat daraufhin eine Marktbärbel auf 1400 euro verklagt.
    Arme Deutschland
    Grüße nach Schweinfurt nicht aufgeben, weiter kämpfen
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  • Funkenstern
    Wie bei einem Patent (hier kann man die Patentwürdigkeit anzweifeln, sogar kostenfrei, es muss der Gegner die Patentwürdigkeit nachweisen) kann man auch die Schutzfähigkeit eines Allgemeinbegriffes anzweifeln, auch durch den Anwalt ( den Brief würde ich mir gönnen).
    In jedem Fall allumfänglich widersprechen, mit dem Hinweis auf die Allgemeinbegrifflichkeit, auch bei Fremdsprachen. Dann muss der Gegner in die Beweisführung.
    Diese Lizensierungsnötiger, ich nenne das moderne Schutzgelderpressung, nehmen sich heraus, mit künstlich aufgebautem Druck eine Vorteilsnahme zu erzielen.
    Hier schläft die Rechtsprechung…
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