Wenn ein kleines Lokal, mit gerade einmal 25 Sitzplätzen, dem Schweinfurter Zeughausplatz seit über drei Jahren Jahren tatkräftig Leben einhaucht und auch weit über die Stadtgrenzen hinaus sich großer Beliebtheit erfreut, muss es einiges richtig gemacht haben. Das "Black Soul Kitchen" hat sich mit veganer afrikanischer Küche zu einer gastronomischen Größe in der Stadt etabliert.
Nun stand der "Lieblingsafrikaner", wie sich das Team um Inhaber Latévi Lawson selbst bezeichnet, zum Jahresbeginn allerdings kurz vor der Schließung. Wenn der eigene Namen zum Verhängnis wird.
Treuen Kunden – und davon gibt es einige – fiel es bereits in den letzten Wochen auf: Das "Black Soul Kitchen" ändert seinen Namen in "Latevi's". Sukzessive wird gerade in Internetauftritten und später auf dem Restaurantfenster und den Speisekarten das Logo getauscht. PR-Experten würden Lawson bestimmt dazu raten, den Kunden und der Öffentlichkeit von einer wohlüberlegten Umbenennung zu erzählen und eine positive Geschichte darum zu spinnen. Nichts für den ehrgeizigen Gastronomen, der sein Herz auf der Zunge trägt.
Hamburger Unternehmer ließ sich die Marke "Soulkitchen" schützen
Er zeigt beim Gespräch in seinem Lokal auf das "Black Soul Kitchen"-Logo, das vor ihm auf einem Flyer gedruckt ist und sagt: "Das hat mich damals einen Batzen Geld gekostet." Der könnte jetzt noch weit größer werden. Im letzten Oktober erhielt Lawson den Anruf eines Hamburger Unternehmers, der ihn kontaktierte, weil dieser sich die Marke "Soulkitchen" schützen ließ.
Der Auszug aus dem Markenregister zur Firma, die ironischerweise gar nichts mit Gastronomie am Hut hat, sondern in Multimedia-Produktionen tätig ist, ist mehrere Seiten lang und umfasst diverse Bereiche, in denen sich der Hamburger den Begriff "Soulkitchen" eintragen ließ, unter anderem auch für "Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen, Verpflegung von Gästen in Restaurants".
Lawson wies den Anrufer sofort daraufhin, dass sein Restaurant "Black Soul Kitchen" und nicht "Soulkitchen" heißt. Die Ähnlichkeit sei zu groß, erwiderte sein Gegenüber, der dem Schweinfurter Gastronomen anbot, künftig für eine monatliche Lizenzgebühr über 2000 Euro den Namen "Black Soul Kitchen" weiter nutzen zu können.
Eine Strafe in mittlerer fünfstelliger Höhe droht
"Das hat mich echt geschockt", erinnert sich Lawson. Als dann kurz vor dem Jahreswechsel auch das Schreiben einer auf Markenrecht spezialisierten Anwaltskanzlei aus Hamburg in Schweinfurt eintraf, war der Tiefschlag perfekt. Dem Schweinfurter Lokal droht eine Strafe in mittlerer fünfstelliger Höhe. Lawson suchte und fand über sein Netzwerk, über seinen Freund, dem einstigen VIVA-Moderator Mola Adebisi, einen renommierten Anwalt auf dem Gebiet.
Der riet ihm, auf keinen Fall eine Lizenzierung anzustreben und schnellstmöglich den Namen "Black Soul Kitchen" loszuwerden. Ob der Rechtsstreit nach der Umbenennung weitergeht, bleibt offen. "Jetzt warten wir einfach mal ab. Der Fight ist definitiv noch nicht vorbei", geht der Schweinfurter tendenziell von weiteren Schritten aus Hamburg aus.
"Natürlich kann man jetzt sagen, es ist meine eigene Schuld", sagt Lawson selbstkritisch, der aber auch hadert, denn "Soul Kitchen" sei wie "Soulfood" ein allgemeiner Begriff im Englischen. Es wäre ein wenig so, als wenn hierzulande jemand "Hausmannskost" für sich beanspruchen würde. Mittlerweile hat er von mehreren Gastronomen aus größeren Städten erfahren, die eine ähnliche Erfahrung machen mussten.
"Ich stand jetzt vor der Frage mit meinem Team: machen wir weiter?" Schon die Zeit während Corona war ein echter Härtetest, aus dem man dennoch gestärkt herausging. Lawsons Team ist umtriebig. Neben dem klassischen Restaurantbetrieb, werden auch hausgemachte Saucen verkauft sowie Kochkurse und Caterings angeboten.
Die Umbenennung drückt zusätzlich auf den Geldbeutel. Trotzdem soll es weitergehen mit authentischer afrikanischer Küche made in Schweinfurt. "Es ist nicht einfach, aber wir machen weiter: als 'Latévi's'." Einen Tipp hat Latèvi Lawson aber an alle jungen Unternehmer: "Prüft bitte erst, ob der Name den ihr euch habt einfallen lassen, nicht schon irgendwo geschützt ist. Wir haben das nicht gemacht."
ein Ökobäcker in München hat daraufhin eine Marktbärbel auf 1400 euro verklagt.
Arme Deutschland
Grüße nach Schweinfurt nicht aufgeben, weiter kämpfen
In jedem Fall allumfänglich widersprechen, mit dem Hinweis auf die Allgemeinbegrifflichkeit, auch bei Fremdsprachen. Dann muss der Gegner in die Beweisführung.
Diese Lizensierungsnötiger, ich nenne das moderne Schutzgelderpressung, nehmen sich heraus, mit künstlich aufgebautem Druck eine Vorteilsnahme zu erzielen.
Hier schläft die Rechtsprechung…