Das Urteil gegen einen Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs und Zwangsprostitution seiner Stieftochter ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung legte Revision ein, wie ein Sprecher des Landgerichts Schweinfurt am Freitag mitteilte. Der 49-Jährige aus dem Landkreis Bad Kissingen war vergangene Woche zu zehn Jahren Haft verurteilt worden.
Die Verteidigung hatte eine Freiheitsstrafe von unter zehn Jahren gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen für elfeinhalb Jahre Haft plädiert. Die Nebenklage schloss sich diesem Antrag an.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Deutsche die Tochter seiner Lebensgefährtin über zwei Jahre hinweg mehrfach schwer sexuell missbraucht und im Sommer 2020 Männern auf Rast- und Autobahnparkplätzen zum Missbrauch angeboten hatte.
Für fünf Euro und eine Packung Zigaretten hatte sich ein Lastwagenfahrer den Ermittlern zufolge an der Schülerin vergangen. Nach dem Mann wird noch immer gesucht. Ein weiterer Verdächtiger soll die damals Elfjährige in mindestens zwei Fällen im Sommer 2020 missbraucht haben. Der Prozess gegen den 50-Jährigen wegen schweren Kindesmissbrauchs hat am Mittwoch begonnen.
Auch die Mutter muss sich wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen in einem gesonderten Verfahren verantworten.