Zwangsprostitution eines Mädchens auf Autobahnparkplätzen, schwerer sexueller Kindesmissbrauch, Erstellen von kinderpornografischen Schriften: Wegen Dutzender mutmaßlicher Übergriffe auf eine heute Zwölfjährige steht ein 49-Jähriger seit diesem Montag vor Gericht. Und er räumte die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft seinem Verteidiger zufolge am ersten Prozesstag weitgehend ein. Sein Mandant habe, anders als in der Anklage formuliert, mit dem Mädchen kein Geld verdienen wollen, so der Verteidiger.
Geständnis unter Ausschluss der Öffentlichkeit
Weil die Jugendschutzkammer die Öffentlichkeit für die Aussage des Angeklagten ausgeschlossen hatte, wurden Details des Geständnisses nicht bekannt. Auch Oberstaatsanwalt Gabriel Seuffert und die Anwältin der Nebenklage hatten dem zeitweisen Ausschluss der Prozessbeobachter zugestimmt – mit Rücksicht auf das zwölfjährige Opfer.
Doch allein die Anklage, die öffentlich verlesen wurde, ist eine lange Liste des Leides und offenbarte - in 72 Punkten - Furchtbares. Eine Verwandte des Mädchens, die einen der wenigen Zuschauerplätze erhalten hatte, hielt das Zuhören nicht lange aus und verließ den Saal.
Es ist auch kaum erträglich, was Seuffert zu Prozessbeginn rund eine Stunde lang schilderte. So soll der 49-Jährige einem Lkw-Fahrer das Kind seiner Lebensgefährtin nachts auf dem Parkplatz neben der Autobahn zum sexuellen Missbrauch überlassen haben, für fünf Euro und eine Schachtel Zigaretten. Fast alle anderen Anklagepunkte sind schlicht nicht wiederzugeben.
Mutter soll mutmaßliche Übergriffe toleriert haben
Die Mutter des Mädchens soll dem Oberstaatsanwalt zufolge bei etlichen der mutmaßlichen Taten zwischen Sommer 2018 und Sommer 2020 dabei gewesen sein und diese toleriert haben. Der Angeklagte hat demnach die 39-Jährige unter anderem durch Trennungsandrohung offenbar gefügig gemacht. Die Mutter muss sich in einem gesonderten Verfahren wegen Beihilfe zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern durch Unterlassen verantworten.
Laut Staatsanwaltschaft soll der 49-Jährige, bislang wegen derartiger Vergehen nicht vorbestraft, das Mädchen an verschiedenen Autobahnparkplätzen anderen Männern zum sexuellen Missbrauch "angeboten" haben, um sich zu erregen und Geld zu verdienen. Mindestens ein bislang nicht gefundener Lkw-Fahrer soll darauf eingegangen sein. Ein weiterer Verdächtiger, der Seuffert zufolge mit einem Zettel auf einer Autobahntoilette nach schnellem Sex gesucht hatte, soll sich in mindestens zwei Fällen an der damals Elfjährigen vergangen haben. Der 50-Jährige steht von Ende Mai an wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht.
Lkw-Fahrer hatte die Polizei gerufen
Die mutmaßlichen Taten des 49-Jährigen waren letztendlich aufgeflogen, weil sich ein Lastwagenfahrer an die Polizei gewandt hatte. In der Wohnung des Angeklagten fanden die Ermittler Fotos und mehr als 700 Videos, die er offenbar über Jahre gesammelt hatte und die den sexuellen Missbrauch auch anderer Mädchen zeigten.
Die Verhandlung wird an diesem Donnerstag fortgesetzt. Ein Urteil des Gerichts wird für Mitte Mai erwartet.
Mit Informationen von dpa
Was ausserdem widerlich und nicht zu verstehen ist, ist dass Männer dieses widerliche"Angebot" annehmen.
Männer steht auf gegen diese widerlichen Geschlechtgenossen
dass der Verbrecher immerhin mehrfach sein grausames Geschäft mit dem Kind durchziehen konnte.
Ich hoffe, dass alle "Kunden" ermittelt werden können denn deren Verhalten ist ebenfalls hochgradig strafbar.
Umso mehr Lob verdient der Lkw - Fahrer, der diesen Verbrecher gestoppt hat.
Großen Respekt und Lob an den LKW-Fahrer für sein verantwortungsvolles vorgehen, damit dieses Martyrium hoffentlich ein Ende hat.
Zitate Artikel:
"Fast alle anderen Anklagepunkte sind schlicht nicht wiederzugeben...
...Mutter soll mutmaßliche Übergriffe toleriert haben"
Selten, dass sogar die Mainpost "sprachlos" ist. Das macht nochmal deutlich worum es hier geht!
Aber was erwartet den Angeklagten? Welche Strafe bzw. Höchststrafe ist möglich? Wie wird die Strafe letztlich ausfallen? Ich hoffe die staatlichen Vertreter enttäuschen nicht ein weiteres Mal ihre Bürger wenn ein Urteil "im Namen des Volkes" auf Grundlage des StGB gesprochen wird!
Hoffentlich erholt sich das Mädchen von dem was ihm angetan wurde.
Verklären Sie da nicht gewaltig die Vergangenheit?
Ich erinnere mich da an ein Kaff im Landkreis Hassberge, wo nicht der Übeltäter (ein reicher einflussreicher Landwirt) einer Hetzjagd ausgesetzt war sondern das Opfer und seine Familie. Kein ruhiges Leben hatten sie mehr, als das Opfer sich nach langer Zeit endlich aufraffte und den Fall an die Öffentlichkeit außerhalb des Ortes brachte.
Es stellte sich auch heraus, dass viele im Dorf Bescheid wussten, aber aus Opportunität zu den Taten des Bauern schwiegen. Die ermitteltenden Kriminalbeamten stießen auf eine Mauer des Schweigens.
Kindesmissbrauch gab es durchaus auch in der Vergangenheit, und oft schwiegen diejenigen die Bescheid wussten, nur um sich Scherereien zu ersparen.