zurück
Stadtlauringen
Landkreis Schweinfurt: Biber wird zum Abschuss freigegeben
Die Nachricht des Tages stand gar nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und wurde erst am Ende verkündet. Der Biber ist zum Abschuss freigegeben. Vorangegangen war ein jahrelanges Tauziehen um strengen Biberschutz und die Ansprüche der Grundstückseigentümer.
Der Biber ist zum Abschuss freigegeben. Das wurde in der Gemeinderatssitzung von Stadtlauringen (Landkreis Schweinfurt) bekannt gegeben.
Foto: Felix Heyder (Symobolfoto) | Der Biber ist zum Abschuss freigegeben. Das wurde in der Gemeinderatssitzung von Stadtlauringen (Landkreis Schweinfurt) bekannt gegeben.
ner -
 |  aktualisiert: 15.07.2024 17:21 Uhr

Die Nachricht des Tages stand gar nicht auf der Tagesordnung der Gemeinderatssitzung und wurde erst am Ende verkündet. Der Biber ist zum Abschuss freigegeben. Vorangegangen war ein jahrelanges Tauziehen um strengen Biberschutz und die Ansprüche der Grundstückseigentümer.

Vom Aussterben bedroht, wurden 1987/88 zunächst 18 Biber von der Elbe an den Bächen Jossa und Sinn im nördlichen Spessart ausgewildert. In Gemünden suchte sich der fleißige Nager dann die Saale als weiteres Verbreitungsgebiet und gelangte so in deren Nebenzuläufe, unter anderem eben auch in die Lauer. Spätestens an den Quellen endet aber die Reise. In den Bereichen davor vermehren sich die Biber aber aufgrund ausbleibender Ausbreitungsmöglichkeit und bauen besonders viele Dämme. Die Lauerwiesen zwischen Oberlauringen und Stadtlauringen sind dadurch aufgestaut und sumpfig. In der Folge können diese nicht mehr genutzt werden und auch Fauna und Flora verändern sich nachhaltig.

Biber-Vertreibung einst verpönt, an Abschuss nicht zu denken

Inzwischen hat bei den Naturschutzbehörden ein Umdenken eingesetzt. Selbst Maßnahmen zur Vertreibung waren einst verpönt, an Abschuss war überhaupt nicht zu denken. Aber weder die Beseitigung von Dämmen, noch Bachlaufumleitungen brachten Erfolge.

Konkret ist es jetzt so, dass die Jagdpächter bis zum 31. Dezember dieses Jahres ermächtigt sind, im Bereich zwischen alter Kläranlage und dem Zeltplatz den Biber zu "entnehmen", wie es im Fachjargon heißt. Sollte sich bis dahin kein Erfolg einstellen, dürfen auch andere geeignete Jäger bis zum 15. März 2024 in diesen Revieren auf Biberjagd gehen.

Klaus Kaufmann meldete Zweifel an, dass eine Befristung zu langfristigem Erfolg führen wird. Nach seinen Kenntnissen werden Jungbiber in die frei werdenden Reviere vorstoßen und die entstandenen Lücken füllen. Barbara Göpfert regte an, die Kosten für die Entsorgung der Kadaver zu übernehmen.

Neben Biber-Abschuss: Erweiterung der Kinderkrippe am Kindergarten beschlossen

Einstimmig beschlossen wurde in der Gemeinderatssitzung am Ende zwar die Genehmigung des Bauantrags zur Erweiterung der Kinderkrippe am Kindergarten, vorangegangen war jedoch eine Diskussion um den Informationsfluss zum Planungsstand. Barbara Göpfert zeigte sich irritiert, dass der vorgelegte Plan vollendete Tatsachen geschaffen habe und der Gemeinderat – anders als etwa beim Schulneubau oder Dorfgemeinschaftshaus Sulzdorf – nicht vorher über Details informiert wurde.

Markus Kohlhepp und Holger Krug pflichteten ihr dem Grunde nach bei. Bürgermeister Friedel Heckenlauer führte an, dass Detailplanungen nicht Gegenstand des Tagesordnungspunktes Genehmigung Bauantrag seien und diese im Zuge der Ausbauplanung noch eingebracht werden können. Zudem habe der Architekt bei der Vorstellung des Entwurfes im Dezember 2022 dem Gemeinderat ausführlich Rede und Antwort gestanden. Die Tagesordnung sei darüber hinaus rechtzeitig bekannt gegeben worden, sodass genügend Zeit gewesen wäre, sich nochmals im Vorfeld der Sitzung die damals besprochenen Punkte in Erinnerung zu rufen.

Bäckerei Jung eröffnet ein kleines Café

Einer Kostenvereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Haßbergtrauf für Erdarbeiten im Vorgriff auf die Neugestaltung des Rückertgartens in Oberlauringen in Höhe von knapp 12.000 Euro stimmten die Mitglieder des Gemeinderates zu. Dem Neubau einer Garage in Sulzdorf konnte nur mit Einschränkungen zugestimmt werden. Der Einrichtung eines kleinen Cafés in der Bäckerei Jung steht nichts im Wege. Zwei Auto-Stellplätze aus dem öffentlichen Parkraumangebot müssen dafür abgelöst werden. Eine extra-Kennzeichnung erfolgt aber nicht. Dafür entstehen der Bäckerei Kosten von knapp über 3000 Euro.

In die Satzung für die Hundesteuer wurden neue Bestimmungen mit aufgenommen. Die amtliche Hundesteuermustersatzung als Grundlage wurde vom Staatsministerium des Inneren geändert und nun auf die kommunale Auslegung für Stadtlauringen umgesetzt. Die Steuersätze für die rund 600 angemeldeten Hunde in Stadtlauringen bleiben zunächst wie bisher.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Stadtlauringen
Gemünden
ner -
Barbara Göpfert
Biber
Friedel Heckenlauer
Hundesteuer
Kindergarten Stadtlauringen
Stadtlauringen/Oberlauringen
Tagesordnungen
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • Thomas Hemmerich
    Wer richtet und hat bisher mehr Schaden angerichtet? Der Bieber oder der Mensch? Ich denke, die Antwort fällt einfach.

    Der Mensch darf einfach so weitermachen wie bisher, der Bieber und andere Wildtiere müssen weichen, werden verdrängt, bejagt oder "entnommen"(vorsätzlich ermordet könnte man auch sagen).

    Wir müssen lernen mit der Natur und den noch verbliebenen Wildtieren zu leben, damit auch Einschränkungen hinzunehmen. Manchmal nicht leicht, aber in den allermeisten Fällen machbar.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    So eine pauschale Aussage fällt aus dem klimatisierten Wohnzimmer ganz leicht.

    Muss man vor Ort klar kommen, ist das alles differenzierter und komplexer.

    Der Bauhof ist im Dauereinsatz. Ohne dass Besserung einträte.

    Man hat sich dort jahrelang Mühe gegeben. Vieles versucht. Nun haben Behörden (sind ja nicht dafür bekannt, willkürlich Tiere töten zu lassen) nach reichlich Überlegung, vermutlich mit mehreren Fachmeinungen gestützt entschieden, das Beste sei, den Biber zu entnehmen.

    Auch das wird langfristig keine Lösung bringen.
    Klar siedelt sich da wieder der nächste Biber an.

    Langfristig sollte die Behörde/der Staat den Betroffenen die (Teil-)Flächen fair abkaufen oder wertgleich tauschen.
    Dann kann sich der Biber auf Kosten der Allgemeinheit (gerne dürfen Biberbefürworter auch Spenden) austoben.

    Dass aber auf einige wenige Betroffene für eine Gemeinwohlaufgabe wie Artenschutz die Last/Nachteile abgewälzt werden und Unbeteiligte nur bequem ihren Senf dazu geben, geht gar nicht.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Harald Bach
    Anscheinend ist so ein Biber gefährlicher als der Wolf, denn der darf nicht geschossen werden 🤷🏻‍♂️
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Alexander Götz
    Importieren ging 1987/88......"exportieren" 2023 wohl nicht mehr......da muss wohl abgeschossen werden. Traurig und Skandal zu gleich! Anstatt die Jungtiere lebend zu fangen und anderswo umzusiedeln, wird einfach der Abschuss freigegeben.
    Ist halt bequemer!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    @A.Götz

    Wohlgemerkt haben Naturschutzbehörden höchst selbst die Ausnahmegenehmigung erteilt.
    Meinen Sie nicht, die Biberfreunde haben schonendere Lösungen als Abschuss in ERwägung gezogen?

    Man hat dort viel probiert. Nichts hat nachhaltig geholfen.
    Wenn Sie Biber umsiedeln wollen, bieten Sie doch Ihre Dienste den Naturschutzbehörden an. Wird sicher mit Handkuss angenommen.
    Viel Spaß allerdings, eine Gegend zu finden, wo noch ausreichend Platz für weitere Biber ist und keine Konflikte vorprogrammiert sind...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Alfred Holler
    Und der nächste, der das dann freie Revier besetzt wird dann auch abgeschossen?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Hans Müller
    Natürlich, sonst macht die Entnahmegenehmigung ja keinen Sinn!

    Im Übrigen, der Biber ist ein Schädling und der allegmeinen Hausratte gleichzusetzen!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Alfred Holler
    Das kommt auf die Sichtweise an: Der Biber - n.b. "etwas" länger auf diesem Planeten heimisch, als der sog. sapiens - sieht's sicher umgekehrt und den Menschen als Schädling!
    Mit welchem Recht bezeichnet der Mensch eigentlich MitGESCHÖPFE als Schädlinge?
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • Andreas Gerner
    @A.Holler

    Nicht zwingend.
    Im Gemeindebebet leben eine Reihe Biber, die nicht derart hoch stauen. Nicht jede baulich eingreifende Maßnahme (Drainage, Fließumleitung, ...) sofort wieder zu buddeln.

    Wenn so einer/so ein Paar dort resident werden würde: Warum sollte man den abschießen müssen ?

    Wär doch Prima. Der hält Problembiber aus seinem Revier fern. Kostenlos.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten