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SCHWEINFURT/WÜRZBURG
Klage der AfD gegen die Stadt Schweinfurt abgewiesen
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 07.04.2020 10:50 Uhr

„Demo gegen Politikversagen“ – im Oktober 2015 brachte der AfD-Kreisverband Kitzingen-Schweinfurt Plakate im Schweinfurter Stadtgebiet an, auf denen man zur Teilnahme an der Demonstration in Nürnberg warb. Eine Genehmigung für das Plakatieren hatte die AfD aber nicht und so nahm die Stadt die Plakate kurzfristig ab (wir berichteten). Die damit verbundenen Kosten in Höhe von 188,45 Euro stellte sie der Partei in Rechnung. Die wollte nicht zahlen und klagte gegen die Stadt. Doch das Verwaltungsgericht Würzburg wies die Klage am Freitag ab.

In der Verhandlung am Donnerstag ging es weniger um das illegale Plakatieren, sondern mehr um die Frage, ob die Klage überhaupt zulässig sei. Das am Freitag bekanntgegebene Urteil lässt darauf schließen, dass sie es nicht war. Denn die Klage erreichte erst am 4. Dezember – zehn Tage nach Ablauf der vorgeschriebenen Frist – das Gericht. Zwar versuchte der Anwalt der AfD, Richterin Christine Jeßberger-Martin mit einer eidesstattlichen Erklärung seines Büroleiters davon zu überzeugen, dass dieser ein erstes entsprechendes Schreiben fristgerecht bereits am 10.

November versandt habe – und es entweder bei der Post oder im Gericht verloren gegangen sein müsse. Das reichte Jeßberger-Martin jedoch nicht, um die Klage ohne Weiteres zuzulassen. Und so folgte quasi ein Verhör des Anwalts darüber, wie er in seinem Büro sicherstelle, dass Schriftstücke bei Gericht eingehen.

Nur am Rande wurde über den eigentlichen Fall gesprochen. Demnach hatte AfD-Kreischef Christian Klingen die Plakatierung beantragt und die Antwort der Stadt Schweinfurt darauf als Genehmigung interpretiert. Thomas Hess, Sachgebietsleiter im Ordnungsamt, entgegnete, mit der entsprechenden E-Mail hätte man lediglich geltende Vorschriften und Möglichkeiten für das Aufhängen von Plakaten erklärt und Ansprechpartner bei der Stadt genannt.

Außerdem argumentierte Klingen, die Stadt hätte die AfD auch erst telefonisch zur Abnahme der Plakate auffordern können, anstatt das Ordnungsamt zu schicken. Schweinfurter Mitglieder hätten binnen „einer halben Stunde“ reagiert. Hess erklärte dazu, zwei der insgesamt sechs Plakate seien im Kreuzungsbereich des Paul-Rummert-Rings und an der Ludwigsbrücke aufgehängt gewesen. „Wegen der dortigen Verkehrssituation war eine Abnahme aus Sicherheitsgründen zwingend notwendig.

“ Erst die Partei aufzufordern hätte nach Ansicht des Amts zu viel Zeit gekostet: Antragsteller Klingen wohne schließlich im Landkreis Kitzingen. Zudem habe die Stadt nach Wahlen die Erfahrung gemacht, dass Parteien oftmals nur mit Verzögerung ihre Plakate abnehmen.

„Mit uns gab es da nie Probleme“, protestierte Klingen. Für den Kreisverband Kitzingen-Schweinfurt mag das stimmen. Nach der Europawahl 2014 allerdings erhielt unter anderem auch die AfD von der Stadt Würzburg eine Mahnung, weil sie ihre Plakate zu lange hängen ließ.

Jeßberger-Martin schloss daraufhin die Verhandlung und wollte sich ihr Urteil bis Freitag überlegen. Nun wird die AfD also zahlen müssen. Schon vorher wurde gegen die Partei wegen der Plakate ein Bußgeldbescheid erlassen. Auch dagegen hat die AfD Rechtsmittel eingelegt.

 
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