Gebrannte Mandeln, Bier, Frittiertes – auf dem Schweinfurter Volksfest werden wohl auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Gerüche in der Luft liegen. Der kräftige Geruch von verbranntem Cannabis soll aber nicht darunter sein, hat das Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt beschlossen.
"Für Schweinfurt können wir ganz klar sagen: Der Konsum von Cannabis auf dem Volksfestplatz ist während der Betriebszeiten generell verboten", sagt Jan von Lackum, Ordnungsreferent der Stadt Schweinfurt auf Nachfrage dieser Redaktion.
Damit macht die Stadt als Veranstalterin von ihrem Hausrecht Gebrauch. Denn eine eindeutige landes- oder bundesgesetzliche Regelung zum Cannabiskonsum speziell auf Volksfesten gibt es bislang nicht. Das hatten Kommunen und Schaustellende in den vergangenen Wochen immer wieder kritisiert.
Bayerisches Cannabis-Verbot zu spät für Schweinfurter Volksfest
Mitte April reagierte der Freistaat: Das Kabinett in München beschloss eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Vorgaben. Auf bayerischen Volksfesten und in Biergärten soll der Konsum von Cannabis künftig komplett verboten sein. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist aber noch unklar. Klar scheint aber: Vor der Eröffnung des Schweinfurter Volksfestes wird es wohl nicht mehr kommen.
Damit hätten auch für das festliche Treiben in Schweinfurt, das heuer vom 31. Mai bis 9. Juni stattfindet, bis auf Weiteres die bundesgesetzlichen Vorgaben gegolten, die unter anderem einen Konsum im Beisein Minderjähriger verbieten. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass auf Volksfesten aufgrund der Anwesenheit von Kindern ohnehin ein Cannabiskonsum-Verbot besteht", so von Lackum. Um klare Verhältnisse zu schaffen, habe sich die Stadt dennoch dazu entschieden, auf Grundlage ihrer Volksfestverordnung ein generelles Kiff-Verbot zu verhängen.
Die meisten Schankbetriebe hätten ohnehin signalisiert, in ihren Bereichen per Hausrecht ein Konsumverbot verhängen zu wollen, sagt von Lackum. Frühzeitige und eindeutige Vorgaben seitens der Landesregierung hätte man sich in Schweinfurt dennoch gewünscht, so der Ordnungsreferent. Das hätte einiges vereinfacht – auch für Konsumentinnen und Konsumenten.
"Es ist immer leichter, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, die das klar, landeseinheitlich oder am besten bundeseinheitlich regelt. Je kleinteiliger eine Regelung getroffen wird, desto schwieriger ist es natürlich auch für die Bürger, nachzuvollziehen und zu wissen: Was gilt hier überhaupt", sagt von Lackum.
Kontrollen durch Sicherheitsdienst, Ordnungsamt und Polizei
In Schweinfurt sollen deshalb in diesem Jahr Schilder an den Eingängen zum Volksfest Besucherinnen und Besucher über das Cannabis-Verbot auf dem Gelände informieren. So könne sich niemand "darauf zurückziehen und sagen, er hätte von nichts gewusst", so der Ordnungsreferent. Kontrollieren sollen das Konsumverbot sowohl ein privater Sicherheitsdienst, als auch Beamtinnen und Beamten des städtischen Ordnungsamtes sowie der Polizei.
Wer trotz Verbot kifft, werde zunächst aufgefordert, dies zu unterlassen. Wer sich widersetzt, erhalte einen Platzverweis, müsse eventuell sogar mit einem Bußgeld rechnen, sagt von Lackum. Mit größeren Problemen rechne er allerdings nicht. "Ich gehe davon aus, dass es ein eher theoretisches Problem bleiben wird", sagt der Ordnungsreferent. Immerhin hätten sich seiner Kenntnis nach auch im restlichen Stadtgebiet seit Inkrafttreten der Teil-Legalisierung Anfang April keine größeren "Problem-Ecken" herauskristallisiert, an denen exzessiver Cannabis-Konsum Anwohnende belästigt hätte.
Neben dem Konsum von Cannabis gelten auf dem Volksfest wie in jedem Jahr auch Beschränkungen für den Konsum von Alkohol. Der darf nämlich, ebenso wie andere Getränke in Glasflaschen, nicht mit auf das Gelände gebracht werden, sagt von Lackum. Auch das Umherlaufen mit Bierkrügen außerhalb der Schankbetriebe sei aufgrund der Glasbruchgefahr nicht gestattet.
Ich bitte die Redaktion an dieser Stelle noch um eine möglichst farbenfrohe genauere Darstellung des Tatbestands "Belästigung von Anwohnern durch exzessiven Cannabiskonsum". Bin schon gespannt.
Den Preis für den bislang lustigsten Beitrag verleihe ich hiermit gern an Hiltrud Erhard: Lange nicht so herzlich gelacht. "alter Bart mit Hut", genau.😄
Wenn Papi mit 2,2Atü der Bedienung in den Schritt fasst ist das o.k. für den Jugendschutz?!
Bloß nix kiffen liebe Kinder!
Das verstehe wer will.