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Schweinfurt
Kiffen verboten auf dem Schweinfurter Volksfest 2024: Wie die Stadt gegen Cannabiskonsum vorgehen will
Das Cannabis-Verbot auf Volksfesten in Bayern ist beschlossen – ein Gesetz gibt es aber noch nicht. Die Stadt Schweinfurt macht deshalb von ihrem Hausrecht Gebrauch.
Der Konsum von Cannabis ist auf dem Schweinfurter Volksfest 2024 generell verboten. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Bußgelder. Das Bild entstand 2022 und zeigt Oberbürgermeister Sebastian Remelé (Zweiter von links) und Ordnungsreferent Jan von Lackum (Mitte) im Gespräch mit Schaustellenden.
Foto: Anand Anders | Der Konsum von Cannabis ist auf dem Schweinfurter Volksfest 2024 generell verboten. Bei Verstößen drohen Platzverweise und Bußgelder.
Désirée Schneider
 |  aktualisiert: 30.05.2024 03:02 Uhr

Gebrannte Mandeln, Bier, Frittiertes – auf dem Schweinfurter Volksfest werden wohl auch in diesem Jahr wieder zahlreiche Gerüche in der Luft liegen. Der kräftige Geruch von verbranntem Cannabis soll aber nicht darunter sein, hat das Ordnungsamt der Stadt Schweinfurt beschlossen.

"Für Schweinfurt können wir ganz klar sagen: Der Konsum von Cannabis auf dem Volksfestplatz ist während der Betriebszeiten generell verboten", sagt Jan von Lackum, Ordnungsreferent der Stadt Schweinfurt auf Nachfrage dieser Redaktion.

Damit macht die Stadt als Veranstalterin von ihrem Hausrecht Gebrauch. Denn eine eindeutige landes- oder bundesgesetzliche Regelung zum Cannabiskonsum speziell auf Volksfesten gibt es bislang nicht. Das hatten Kommunen und Schaustellende in den vergangenen Wochen immer wieder kritisiert.

Bayerisches Cannabis-Verbot zu spät für Schweinfurter Volksfest

Mitte April reagierte der Freistaat: Das Kabinett in München beschloss eine Verschärfung der bundesgesetzlichen Vorgaben. Auf bayerischen Volksfesten und in Biergärten soll der Konsum von Cannabis künftig komplett verboten sein. Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist aber noch unklar. Klar scheint aber: Vor der Eröffnung des Schweinfurter Volksfestes wird es wohl nicht mehr kommen.

Damit hätten auch für das festliche Treiben in Schweinfurt, das heuer vom 31. Mai bis 9. Juni stattfindet, bis auf Weiteres die bundesgesetzlichen Vorgaben gegolten, die unter anderem einen Konsum im Beisein Minderjähriger verbieten. "Wir gehen weiterhin davon aus, dass auf Volksfesten aufgrund der Anwesenheit von Kindern ohnehin ein Cannabiskonsum-Verbot besteht", so von Lackum. Um klare Verhältnisse zu schaffen, habe sich die Stadt dennoch dazu entschieden, auf Grundlage ihrer Volksfestverordnung ein generelles Kiff-Verbot zu verhängen.

Die meisten Schankbetriebe hätten ohnehin signalisiert, in ihren Bereichen per Hausrecht ein Konsumverbot verhängen zu wollen, sagt von Lackum. Frühzeitige und eindeutige Vorgaben seitens der Landesregierung hätte man sich in Schweinfurt dennoch gewünscht, so der Ordnungsreferent. Das hätte einiges vereinfacht – auch für Konsumentinnen und Konsumenten.

"Es ist immer leichter, wenn es eine gesetzliche Regelung gibt, die das klar, landeseinheitlich oder am besten bundeseinheitlich regelt. Je kleinteiliger eine Regelung getroffen wird, desto schwieriger ist es natürlich auch für die Bürger, nachzuvollziehen und zu wissen: Was gilt hier überhaupt", sagt von Lackum.

Kontrollen durch Sicherheitsdienst, Ordnungsamt und Polizei

In Schweinfurt sollen deshalb in diesem Jahr Schilder an den Eingängen zum Volksfest Besucherinnen und Besucher über das Cannabis-Verbot auf dem Gelände informieren. So könne sich niemand "darauf zurückziehen und sagen, er hätte von nichts gewusst", so der Ordnungsreferent. Kontrollieren sollen das Konsumverbot sowohl ein privater Sicherheitsdienst, als auch Beamtinnen und Beamten des städtischen Ordnungsamtes sowie der Polizei.

Wer trotz Verbot kifft, werde zunächst aufgefordert, dies zu unterlassen. Wer sich widersetzt, erhalte einen Platzverweis, müsse eventuell sogar mit einem Bußgeld rechnen, sagt von Lackum. Mit größeren Problemen rechne er allerdings nicht. "Ich gehe davon aus, dass es ein eher theoretisches Problem bleiben wird", sagt der Ordnungsreferent. Immerhin hätten sich seiner Kenntnis nach auch im restlichen Stadtgebiet seit Inkrafttreten der Teil-Legalisierung Anfang April keine größeren "Problem-Ecken" herauskristallisiert, an denen exzessiver Cannabis-Konsum Anwohnende belästigt hätte.

Neben dem Konsum von Cannabis gelten auf dem Volksfest wie in jedem Jahr auch Beschränkungen für den Konsum von Alkohol. Der darf nämlich, ebenso wie andere Getränke in Glasflaschen, nicht mit auf das Gelände gebracht werden, sagt von Lackum. Auch das Umherlaufen mit Bierkrügen außerhalb der Schankbetriebe sei aufgrund der Glasbruchgefahr nicht gestattet.

 
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Kommentare
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  • Walter Stöckl-Manger
    Drollig, wie jetzt nach der Teillegalisierung ein Verfolgungswahn einsetzt, den es zuvor so, aus guten Gründen, nie gab.
    Ich bitte die Redaktion an dieser Stelle noch um eine möglichst farbenfrohe genauere Darstellung des Tatbestands "Belästigung von Anwohnern durch exzessiven Cannabiskonsum". Bin schon gespannt.
    Den Preis für den bislang lustigsten Beitrag verleihe ich hiermit gern an Hiltrud Erhard: Lange nicht so herzlich gelacht. "alter Bart mit Hut", genau.😄
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  • Stefan Fuchs
    Was für eine Heuchelei!
    Wenn Papi mit 2,2Atü der Bedienung in den Schritt fasst ist das o.k. für den Jugendschutz?!

    Bloß nix kiffen liebe Kinder!
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  • Peter Koch
    Alkohohl in Form von Bier, Wein oder Sekt ist für Jugendliche ab 16 erlaubt, in Begleitung Erziehungsberechtigter ab 14. Saufen dürfen sie also auf Volksfesten, aber Cannabis nicht mal aus der Entfernung riechen.
    Das verstehe wer will.
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  • Hiltrud Erhard
    Sie können doch nallen ernstes Canabis nicht mit Bier vergleichen. Dieser Vergleich ist so ein alter Bart mit Hut!
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  • Klaus Krug
    Dann erklären Sie uns doch mal bitte die Unterschiede, wenn Sie sich da so gut auskennen!
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  • Hans-Georg Heim
    @Erhard da haben Sie vollkommen recht, an Cannabis ist noch keiner gestorben, an Alkohol wohl Millionen, lässt sich nicht vergleichen, sonst könnte was auffallen. 😅
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  • Hans-Georg Heim
    Dann schießen sie sich halt mit Alkohol weg, das ist eh wurscht.
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  • Patrick Rettner
    Wenn schon der Jugendschutz als Begründung für ein Cannabisverbot wieder herhalten muss, dann wäre es doch nur konsequent, Alkohol und Tabak ebenso zu verbieten, oder?
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  • Helga Scherendorn
    ist er doch für Jugendliche
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  • Lutz Saubert
    Tabak ja, Passivrauchen ist auch schädlich. Von Passivsaufen ist nichts bekannt.
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