Der Gerolzhöfer Stadtrat wird sich in seiner Sitzung am Montagabend, 10. Oktober, mit der geplanten Kaltwärme-Versorgung im Gerolzhöfer Neubaugebiet "Am Nützelbach II" beschäftigen. Denn dort gibt es Probleme. Und dies aus zweifacher Hinsicht: Die Bohrfirma, mit der die ÜZ Mainfranken lange Jahre zusammengearbeitet hat, ist abgesprungen. Die ÜZ hatte danach erhebliche Probleme, ein Nachfolgeunternehmen zu finden. Dies ist jetzt - wie ausführlich berichtet - zwar gelungen. Die Bohrung haben trotzdem noch immer nicht begonnen. Es wird wohl erst in der 42. oder 43. Kalenderwoche 2022 losgehen. Problem Nummer zwei: Die Bohrungen, falls sie denn mal niedergebracht werden, werden rund 30 Prozent teurer sein als ursprünglich geschätzt.
Bislang steht noch ein Stadtratsbeschluss vom 10. August 2020 im Raum: Die Wohngebäude im Baugebiet müssen mindestens die Voraussetzungen für ein KfW 55- Energieeffizienzhaus erfüllen. Und 20 Häuser, die im Bebauungsplan als solche extra gekennzeichnet sind, müssen zwingend an das Kaltwärme-Projekt der ÜZ Mainfranken angeschlossen werden. Die Käufer der entsprechenden Grundstücke haben diese Verpflichtung damals in ihrem notariellen Kaufvertrag mit unterschrieben.
Vorschlag der Verwaltung
Da es aktuell keine staatliche Förderung der Geothermie bei Neubauten mehr gibt und gleichzeitig die Preise für die Bohrungen stark gestiegen sind, will die ÜZ Mainfranken den Häuslebauern entgegenkommen. "Da wir Verständnis haben, dass eine derartige Preissteigerung zu Engpässen in der Finanzierung führen kann, haben wir angeboten, die verpflichtende Nutzung der Kaltwärme-Versorgung aufzukündigen", gaben die Lülsfelder auf Anfrage dieser Redaktion vor wenigen Tagen bekannt.
Die Stadt will hier nun nachziehen. Die Verwaltung wird in der Sitzung am Montagabend nun dem Stadtrat vorschlagen, die bestehende Verpflichtung zum Anschluss an die Kaltwärmeversorgung aufzuheben. Dazu müsste der entsprechende Beschluss vom 10. August 2020 zurückgenommen werden. Der Anschluss an die Kaltwärmeversorgung in "Nützelbach II" soll aber weiterhin - dann allerdings nur noch auf freiwilliger Basis - möglich sein. Details müssten die Bauherren dann direkt mit der ÜZ Mainfranken abklären.
KfW 55 wird gesetzliche Pflicht
Doch damit nicht genug. Auch der zweite Bestandteil des Beschlusses vom 10. August 2020 - die Verpflichtung für ein KfW 55- Energieeffizienzhaus - gerät inzwischen ins Wanken. Die Verwaltung wird dem Stadtrat am Montagabend empfehlen, auch den Beschluss zur Errichtung eines Wohngebäudes nach dem Standard des KfW-55 Energieeffizienzhauses aufzuheben.
Hintergrund hierfür ist die inzwischen komplett erfolgte Streichung der Förderung für etwaige Energieeffizienz-Standards, sowie der Wegfall der Erstellung eines Nachweises über dieses Standards durch einen Energieeffizienzexperten. Gleichzeitig wird zum 1. Januar 2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft treten. Darin wird ein KFW 55-Effizienzhaus sowieso zur gesetzlichen Mindestanforderung erklärt.
Die öffentliche Stadtratssitzung beginnt am Montag, 10. Oktober, um 19 Uhr im Sitzungssaal des Alten Rathauses.