In den Altenheimen der Region befürchtet man Schlimmes, auch in den Krankenhäusern in Schweinfurt und Gerolzhofen geht die Sorge um. Wegen der berufsbezogenen Impfpflicht, die ab 16. März gilt, droht die Abwanderung von Personal aus medizinischen Berufen.
Konkret gilt die Impfpflicht für Angestellte in Krankenhäusern, Pflegeheimen, Einrichtungen für behinderte Menschen sowie in Arztpraxen, Rettungsdiensten und Entbindungsstationen. Bis zum 15. März müssen die Mitarbeitenden einen geltenden Impf- oder Genesenennachweis erbringen. Letzterer ist dann gültig, wenn die Infektion mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt. Bundestag und Bundesrat haben die Impfpflicht für das Gesundheitswesen am 10. Dezember vergangenen Jahres beschlossen.
Bereits kurz vor Weihnachten forderten die Träger von Seniorenheimen in einem Brief eine allgemeine Corona-Impfpflicht, statt einer, die nur die Angestellten in Gesundheitsberufen trifft. Das Schreiben an Abgeordnete aus der Region trägt die Unterschriften von Diakonie, Caritas und Arbeiterwohlfahrt (AWO).
Wie aus dem Schreiben vom 20. Dezember hervorgeht, stünden die Betreiber mit dem Rücken zur Wand. Impfunwillige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden ihren Beruf aufgeben und sich dort eine Arbeit suchen, wo keine Impfpflicht besteht, heißt es unter anderem darin.
Hohe Impfquote bei Ärztinnen und Ärzten
Im Leopoldina Krankenhaus habe noch kein Angestellter wegen der Impfpflicht gekündigt, informierte Pressesprecherin Julia Schüler auf Nachfrage der Redaktion. "Circa 90 Prozent unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den patientennahen Diensten sind bereits geimpft." Bei den Ärztinnen und Ärzten läge die Quote sogar noch deutlich höher.
"Für uns als Krankenhaus ist die Aufrechterhaltung der Gesundheitsversorgung in Schweinfurt und der Region die oberste Priorität", sagt Schüler. Derzeit gehe man im Leopoldina davon aus, "dass bei der Impfung die noch bestehenden Lücken zu einem großen Teil geschlossen werden."
Keine Kündigungen in der Geomed-Klinik Gerolzhofen
Von Kündigungen bisher verschont geblieben ist auch die Geomed-Klinik in Gerolzhofen. "Bisher haben in unserer Klinik noch keine Beschäftigten aufgrund der Impfpflicht Kündigungen vorgenommen", sagt der Geschäftsführer Wolfgang Schirmer. 68 Prozent des Klinikpersonals seien bereits geboostert, weitere 25 Prozent seien zweimal geimpft.
Sorge habe er dennoch. Drei bis vier Angestellte aus dem Pflegebetrieb hätten signalisiert, über eine Kündigung nachzudenken, sofern die Regelung zur Impfflicht bestehen bleibt. Schirmer setzt deshalb auf klare Kommunikation mit den Mitarbeitenden. "Um für alle Beteiligten unangenehme Konsequenzen vermeiden zu können, werden wir bis dahin bei den betroffenen Kolleginnen und Kollegen im Gespräch versuchen, die nötige Sensibilität und Einsicht zu erreichen", sagt der Geschäftsführer. Es bleibe abzuwarten, ob der Gesetzgeber die Impfpflicht auf alle Berufsgruppen erweitert. "Ansonsten sehe ich darin große Personalprobleme auf uns alle, nicht nur im Krankenhausbereich, zukommen."
Impfquote im St. Josef Krankenhaus bei 90 Prozent
Im Schweinfurter St. Josef Krankenhaus seien rund 90 Prozent der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter geimpft, informiert Pressesprecherin Kathrin Kupka-Hahn. Kündigungen wegen der künftigen Impfpflicht habe es dort noch keine gegeben.
Geschäftsführer Martin Stapper vom Krankenhausträger Kongregation Schwestern des Erlösers, zu dem neben der Theresienklinik Würzburg auch das St. Josef in Schweinfurt gehört, befürwortet eine allgemeine Impfpflicht, "weil nicht die Beschäftigten im Gesundheitswesen die entscheidenden Pandemietreiber sind." Einen wirksamen Schutz vor den Covid-19-Folgen gebe es laut Stapper nur, wenn die Durchimpfung der Bevölkerung deutlich höher sei, als sie es aktuell ist. Stapper ist überzeugt, dass noch vor dem 15. März eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland eingeführt wird.
Vorgezogener Vorruhestand statt Impfungen bei der Lebenshilfe
Bei den Mitarbeitenden in den Einrichtungen der Lebenshilfe liegt die Impfquote im Durchschnitt bei 80 Prozent, sagt Martin Groove, Geschäftsführer der Lebenshilfe Schweinfurt. "Das variiert aber je nach Einrichtung." Seines Wissens nach gebe es zwei Personen, die wegen der Impfpflicht etwas eher in den Vorruhestand gegangen sind. Deswegen gekündigt habe aber keiner der Angestellten. Groove geht davon aus, dass die Regelung in den kommenden Wochen angepasst werde, um medizinische Einrichtungen vor einer Kündigungswelle zu bewahren.
Betretungsverbot oder Bußgeld möglich
Wer bis Mitte März weder einen Impf- noch einen Genesenennachweis vorlegen kann, dem droht nicht gleich automatisch die Kündigung des Arbeitgebers. Laut dem Bundesministerium für Gesundheit muss dieser jedoch das Gesundheitsamt informieren. Die Behörde fordere die Person dann auf, innerhalb einer Frist einen Nachweis vorzulegen.
Wer dem nicht nachkommt, müsse damit rechnen, dass das Gesundheitsamt ein Betretungsverbot hinsichtlich der betroffenen Einrichtungen ausspreche oder untersage, in solchen Einrichtungen und Unternehmen tätig zu werden, heißt es auf der Internetseite des Ministeriums. Auch der Vergütungsanspruch könne demzufolge entfallen. Wer keinen Nachweis vorlege, begehe außerdem eine Ordnungswidrigkeit und müsse mit einer Geldbuße von bis zu 2500 Euro rechnen.
Und für andere Berufe sind die wenigsten qualifiziert. Ich glaube kaum, dass ein Erzieher, eine ausgebildete Krankenschwester oder eine examinierte Altenpflegerin (selbstverständlich alle m/w/d) plötzlich Zeitungen austragen wollen oder putzen gehen wollen.
So schlecht sind die Berufe um die es sich hauptsächlich dreht nicht bezahlt. Und für den Rest die es in den Einrichtungen betrifft findet man eher schnell Ersatz (Küchenkraft, Reinigungspersonal).
Zudem wird es auch eine Sperre vom Arbeitsamt geben und ich als Arbeitgeber würde niemanden einstellen der anderswo eine sichere Stelle wegen der Impfpflicht gekündigt hat oder wo man es stark vermuten kann.