Nachdem es in den vergangenen Tagen schon drei illegale Demonstrationen von Gegnern der Corona-Maßnahmen im Gerolzhöfer Stadtgebiet gegeben hat, möchte die Stadt nun gemeinsam mit dem Landratsamt rechtlich dagegen vorgehen. Durch den Erlass einer Allgemeinverfügung möchte man – ähnlich wie in der kreisfreien Stadt Schweinfurt bereits geschehen – festlegen, wie künftig mit nicht angemeldeten Demonstrationen umgegangen wird.
Die geplante Allgemeinverfügung würde allerdings nicht für solche Demonstrationen gelten, die vorab beim Landratsamt als Versammlungsbehörde oder bei der Polizei korrekt angezeigt worden sind. Sie würde also nicht in das im Grundgesetz verbriefte Demonstrationsrecht eingreifen.
Bürgermeister Thorsten Wozniak sagte während der Stadtratssitzung am Montagabend, bei ihm persönlich habe ein Umdenkprozess stattgefunden. Als am Montag vor einer Woche eine kleine Gruppe von vielleicht 20 "Spaziergängern" auf dem Marktplatz herumgestanden habe, habe er noch nicht an den Erlass einer Allgemeinverfügung gedacht. Er wollte dem Ganzen nicht mehr Gewicht geben als es dies eigentlich verdient. Nachdem nun aber am Sonntag rund 150 zumeist auswärtige Personen teils laut schreiend durch die Stadt gezogen seien, habe er die Rechtsaufsicht am Landratsamt Schweinfurt kontaktiert.
Landratsamt soll aktiv werden
Die Allgemeinverfügung kann nur vom Landratsamt erlassen werden. Die Behörde habe, so Wozniak, vor dem möglichen Erlass des Bescheids erst um ein Stimmungsbild aus dem Stadtrat gebeten, wie das Gremium die Angelegenheit einschätzt.
Der Inhalt der geplanten Verfügung stützt sich im Wesentlichen auf die geltende Bayerische Infektionsschutzverordnung und umfasst drei Kernpunkte: Die Teilnehmer müssen einen Mindestabstand von 1,5 Meter einhalten sowie einen Mund-Nasenschutz tragen. Und nicht angemeldete Demos dürfen nur ortsfest durchgeführt werden, ein Zug durch die Stadt ist nicht erlaubt. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. In Schweinfurt drohen bei Verstößen gegen die dortige Allgemeinverfügung beispielsweise Geldbußen von bis zu 3000 Euro.
Breite Unterstützung
Die Regelungen würden auch die Arbeit der Polizei vor Ort erheblich erleichtern, betonte Bürgermeister Wozniak. Zustimmung für eine Allgemeinverfügung kam aus allen Fraktionen des Stadtrats. Günter Iff (Freie Wähler) sprach von einer "richtigen Entscheidung", die kein Beschneiden der Demonstrationsfreiheit darstelle. Thomas Vizl (Geo-net) sagte, man sollte in einer Demokratie stets offen zu seiner Meinung stehen. Dies bedeute auch, dass man eine Demonstration mit der namentlichen Nennung eines Verantwortlichen ordnungsgemäß anmeldet.
Kerstin Krammer-Kneißl (Geo-net) appellierte, das Framing der Gegner von Corona-Maßnahmen nicht zu übernehmen. Es handele sich keinesfalls um "Spaziergänge", sondern schlicht und einfach um illegale Demonstrationen. Und man sollte diese auch ausdrücklich als solche bezeichnen.
Auch Arnulf Koch (CSU) begrüßte im Namen seiner Fraktion die geplante Allgemeinverfügung. Es handele sich dabei um kein generelles Demonstrationsverbot, sondern einzig um die Aufforderung, "sich an Recht und Gesetz zu halten".
Wie geht es nun weiter? Aufgrund der einhelligen Meinung im Stadtrat werde er nun mit dem Landratsamt Schweinfurt in Kontakt treten, um die Allgemeinverfügung auf den Weg zu bringen, sagte Bürgermeister Wozniak am Dienstag auf Anfrage. Man werde dabei auch mit der Polizei eng zusammenarbeiten.
Erneutes Treffen am Marktplatz
Während die Stadtratssitzung am Montagabend in der Stadthalle lief, trafen sich zeitgleich am Marktplatz bei nasskaltem Regenwetter erneut einige Corona-Gegner. Dazu war in sozialen Netzwerken aufgerufen worden. Es seien diesmal höchstens 15 Personen gewesen und somit weniger als am Montag vor einer Woche, teilte die Polizei Gerolzhofen auf Anfrage mit. Es seien keine Meinungsäußerungen ersichtlich gewesen. Die Polizei war wieder mit Unterstützungskräften vor Ort, musste aber nicht eingreifen.
Einen Tag zuvor, am Sonntagabend, waren rund 150 zumeist ortsunkundige Personen durch die Altstadt geirrt. Über den Messenger-Dienst "Telegram" waren die Teilnehmer aufgefordert worden, wegen der dortigen hohen Polizeipräsenz diesmal nicht nach Schweinfurt, sondern nach Gerolzhofen zu fahren. Als die Polizei, die aber auch in Gerolzhofen mit starken Kräften vertreten war, in der Nördlichen Allee zur Aufnahme von Personalien schritt, flüchteten einige Demonstranten quer durch Privatgärten beziehungsweise über den städtischen Friedhof, wo die Auswärtigen einige Mühe hatten, den östlichen Ausgang zum Parkplatz an der Kaplan-Jäger-Straße zu finden.
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-13
Bei Zuwiderhandlung muss die Demo von der Polizei aufgelöst werden. Natürlich erst nach Identifizierung der Teilnehmer und -innen.
Nach Art. 8 Abs. 1 des Grundgesetzes ( GG ) haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Grundrecht ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, sich aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess zu beteiligen.
Genau das nutzen die „Spaziergänger“ aus.
Und die Allgemeinverfügung gibt nun klare Regeln für „Spontanversammlungen“ vor die dann eingehalten werden müssen bzw. bei Verstoß geahndet werden können. Bußgeld usw.
(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.
(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.
In Bayern gelten folgende Beschränkungen
https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVersG08-13
wobei es eigtl. blödsinnig ist, wenn jetzt alle 29 Gemeinden eine Verfügung bräuchten... aber wenn es sein MUSS... möglichst schnell