Am 1. März 2019 hat ein Jagdpächter die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab mit einem Kopfschuss getötet, nachdem das Tier während des Auslaufs in eine vom Jäger aufgestellte Lebendfalle geraten war. Nun hat das Landratsamt Schweinfurt auf den Vorfall reagiert und dem Mann den Jagdschein entzogen.
Wie berichtet, hatte eine Bekannte des Bürgermeisters die Hündin in der Flur bei Vögnitz ausgeführt, als der frei laufende Vierbeiner plötzlich verschwand und auch nach mehrmaligen Rufen nicht mehr zurückkam. Bei der späteren Nachsuche wurde die Hündin dann im Beisein des Jagdpächters tot in der Lebendfalle gefunden wurde. Bei der Untersuchung des toten Tieres in einer Tierarztpraxis stellte sich heraus, dass im Kopf der Hündin noch ein Projektil steckte. Bürgermeister Jürgen Schwab stellte daraufhin noch am gleichen Abend Strafanzeige bei der Polizei in Gerolzhofen.
Das Amtsgericht Schweinfurt kam wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt zur Überzeugung, dass es der Jagdpächter selbst war, der die Australian-Shepherd-Hündin noch in der Falle erschossen hatte. Im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung verurteilte das Gericht den Jäger per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Das Gericht sah die Straftatbestände der Sachbeschädigung und der Tierquälerei (Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund) als erfüllt an. Der Jäger legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, zog ihn dann aber zurück und akzeptierte die Strafe.
Strafakte angefordert
Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt wurde auch die beim Landratsamt Schweinfurt angesiedelte Untere Jagdbehörde tätig. Uta Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts, kündigte Mitte September 2019 an, dass die Untere Jagdbehörde die Strafakte beim Amtsgericht Schweinfurt anfordern werde. Dann werde unter Berücksichtigung der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Polizei über den Verbleib oder den Entzug des Jagdscheins entschieden. Denn: Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann als "unzuverlässig" und somit untauglich für einen Jagdschein, wenn sie eine vorsätzliche Straftat begangen haben und deswegen zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind.
Nun hat das Landratsamt Schweinfurt entschieden. Obwohl der Jäger nicht 60, sondern "nur" 50 Tagessätze aufgebrummt bekam, hat die Untere Jagdbehörde den Jagdschein des Mannes trotzdem eingezogen. Der Grund: Es haben laut Pressesprecherin Uta Baumann "gröbliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz" vorlegen.
Sperrfrist festgesetzt
Zudem setzte das Landratsamt eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins fest. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann der Jagdschein vom Jäger neu beantragt werden. Dieser Antrag wird dann erst wieder neu geprüft, schreibt das Landratsamt. Über die Länge der Sperrfrist machte die Behörde keine Angaben.
Diese Sperrfrist scheint dem Jäger zu lange zu sein. "Gegen die Festsetzung der Sperrfrist wurde Klage eingereicht", teilt Uta Baumann abschließend mit. Somit wird sich aller Voraussicht nach das Verwaltungsgericht Würzburg demnächst mit dem Fall beschäftigen müssen.
Schießen-Schaufeln-Schnauze halten. Ganz Klasse ihr Kommentar. Können mich aber auch gerne korrigieren.
Warum hatte er den Kadaver des erschossenen Tieres nicht sofort aus der Lebendfalle entfernt? Das wäre doch das Mindeste gewesen. "Jetzt ist sein Schreien und Jammern groß." Geschieht im Recht! Er hat sich selbst eine Falle gestellt und ist zu Fall gekommen und damit bewiesen, dass ihm der Jadgschein zu Recht entzogen wurde. Mein Fazit: "Dümmer" als die Polizei erlaubt, und die erlaubt schon sehr viel.
Lt. Text hat der Bürgermeister keinen Hund erschossen, sondern der Hund des Bürgermeisters wurde erschossen.
Ja ja, der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!
Und absolut sinnverfälschend, liebe Mainpost.
Herzliche Grüße
Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
Jagdschein für immer weg!!!
Und? Der Hund saß im wahrsten Sinne des Wortes in der Fall und hatte kein Reh gerissen. Wessen Geistes Kind muss man sein und wie Gefühlskal und roh diesen absolut wehrlosen Hund in dieser Fall zu erschießen?
Wie war das mit dem Respekt vor der Kreatur den sich "die" Jäger unter anderem auf ihre Fahnen geschrieben haben?
Davon kann ich in diesem Fall nichts erkennen. Wer so handelt hat kein Recht mehr einen Jagdschein zu besitzen und Waffen zu führen!
Der gute Mann sollte mal eine Therapie machen und nicht gegen die Sperrfrist klagen die er mehr als verdient hat.
Gilt in Sulzheim keine Leinenpflicht? Immerhin war der Hund ja wohl völlig aus dem Sichtbereich seines Besitzers verschwunden und somit auch nicht mehr unter dessen Kontrolle.