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Sulzheim
Hund erschossen: Jäger muss seinen Jagdschein abgeben
Weil er einen in einer Lebendfalle sitzenden Hund erschossen hat, muss ein Jäger jetzt seinen Jagdschein abgeben. Dies hat das Landratsamt Schweinfurt entschieden.
Die dreijährige 'Emi', die Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, wurde, gefangen in einer Lebendfalle, von einem Jäger erschossen.
Foto: Jürgen Schwab | Die dreijährige "Emi", die Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, wurde, gefangen in einer Lebendfalle, von einem Jäger erschossen.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:08 Uhr

Am 1. März 2019 hat ein Jagdpächter die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab mit einem Kopfschuss getötet, nachdem das Tier während des Auslaufs in eine vom Jäger aufgestellte Lebendfalle geraten war. Nun hat das Landratsamt Schweinfurt auf den Vorfall reagiert und dem Mann den Jagdschein entzogen.

Wie berichtet, hatte eine Bekannte des Bürgermeisters die Hündin in der Flur bei Vögnitz ausgeführt, als der frei laufende Vierbeiner plötzlich verschwand und auch nach mehrmaligen Rufen nicht mehr zurückkam. Bei der späteren Nachsuche wurde die Hündin dann im Beisein des Jagdpächters tot in der Lebendfalle gefunden wurde. Bei der Untersuchung des toten Tieres in einer Tierarztpraxis stellte sich heraus, dass im Kopf der Hündin noch ein Projektil steckte. Bürgermeister Jürgen Schwab stellte daraufhin noch am gleichen Abend Strafanzeige bei der Polizei in Gerolzhofen.

Das Amtsgericht Schweinfurt kam wie die Staatsanwaltschaft Schweinfurt zur Überzeugung, dass es der Jagdpächter selbst war, der die Australian-Shepherd-Hündin noch in der Falle erschossen hatte. Im schriftlichen Verfahren ohne mündliche Verhandlung verurteilte das Gericht den Jäger per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Das Gericht sah die Straftatbestände der Sachbeschädigung und der Tierquälerei (Tötung eines Wirbeltiers ohne vernünftigen Grund) als erfüllt an. Der Jäger legte zunächst Einspruch gegen den Strafbefehl ein, zog ihn dann aber zurück und akzeptierte die Strafe.

Strafakte angefordert

Nach der Entscheidung des Amtsgerichts Schweinfurt wurde auch die beim Landratsamt Schweinfurt angesiedelte Untere Jagdbehörde tätig. Uta Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts, kündigte Mitte September 2019 an, dass die Untere Jagdbehörde die Strafakte beim Amtsgericht Schweinfurt anfordern werde. Dann werde unter Berücksichtigung der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Polizei über den Verbleib oder den Entzug des Jagdscheins entschieden. Denn: Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann als "unzuverlässig" und somit untauglich für einen Jagdschein, wenn sie eine vorsätzliche Straftat begangen haben und deswegen zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind.

In diese Lebendfalle bei Vögnitz war die Hündin von Bürgermeister Jürgen Schwab geraten und noch in der Falle erschossen worden.
Foto: Jürgen Schwab | In diese Lebendfalle bei Vögnitz war die Hündin von Bürgermeister Jürgen Schwab geraten und noch in der Falle erschossen worden.

Nun hat das Landratsamt Schweinfurt entschieden. Obwohl der Jäger nicht 60, sondern "nur" 50 Tagessätze aufgebrummt bekam, hat die Untere Jagdbehörde den Jagdschein des Mannes trotzdem eingezogen. Der Grund: Es haben laut Pressesprecherin Uta Baumann "gröbliche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz und das Waffengesetz" vorlegen.

Sperrfrist festgesetzt

Zudem setzte das Landratsamt eine Sperrfrist für die Wiedererteilung des Jagdscheins fest. Erst nach Ablauf der Sperrfrist kann der Jagdschein vom Jäger neu beantragt werden. Dieser Antrag wird dann erst wieder neu geprüft, schreibt das Landratsamt. Über die Länge der Sperrfrist machte die Behörde keine Angaben.

Diese Sperrfrist scheint dem Jäger zu lange zu sein. "Gegen die Festsetzung der Sperrfrist wurde Klage eingereicht", teilt Uta Baumann abschließend mit. Somit wird sich aller Voraussicht nach das Verwaltungsgericht Würzburg demnächst mit dem Fall beschäftigen müssen.

 
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  • chicco471
    Wieder einmal ein Beispiel dafür, wie rücksichtslos viele Jäger vorgehen. In diesem Fall traf es den Hund des Bürgermeisters und diesem Umstand ist es wohl zu verdanken, dass die Behörden hier durchgegriffen haben. Wäre der Besitzer weniger prominent gewesen, wäre das Verfahren wohl eingestellt worden, wie in vielen ähnlichen Fällen auch. Dennoch nehmen immer mehr Menschen den Haustierabschuss nicht mehr einfach hin und erstatten Anzeige, wenn der eigene Hund oder die eigene Katze erschossen wurde. Auch wenn diese Anzeigen meist eingestellt werden, zeigt es doch, dass der Haustierabschuss vielen Menschen nicht mehr zu vermitteln ist. Die Jäger sollten das endlich begreifen. Dass dieser spezielle Jäger nicht geeignet ist, eine Waffe zu führen, ist mehr als deutlich. Vielen Jägern, die ich kenne, fehlt diese Eignung ebenfalls. Hier muss der Gesetzgeber endlich tätig werden. Einen Psychotest nach niederländischem Vorbild würde ich sehr begrüßen.
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  • agentmulder
    @ Erding Ihrer Logik kann ich nicht folgen. Heißt wenn ich das richtig verstehe sehen Sie nur ein Fehlverhalten darin, dass der Jäger nur den Fehler begangen hat den ermordeten Hund nicht gleich verschwinden zu lassen so nach dem Motto vieler Jäger mit den 3 S
    Schießen-Schaufeln-Schnauze halten. Ganz Klasse ihr Kommentar. Können mich aber auch gerne korrigieren.
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  • attheendoftheday
    Verliert so ein Jagdpächter eigentlich die Pacht nach so einer Amtsmaßnahme?
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  • Erding
    Der Jäger hat sich zudem selbst ins Bein geschossen
    Warum hatte er den Kadaver des erschossenen Tieres nicht sofort aus der Lebendfalle entfernt? Das wäre doch das Mindeste gewesen. "Jetzt ist sein Schreien und Jammern groß." Geschieht im Recht! Er hat sich selbst eine Falle gestellt und ist zu Fall gekommen und damit bewiesen, dass ihm der Jadgschein zu Recht entzogen wurde. Mein Fazit: "Dümmer" als die Polizei erlaubt, und die erlaubt schon sehr viel.
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  • MelanieS
    Der geheiligte Jagtschein weg!!!Das tut ihm richtig weh.
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  • rose-46@gmx.de
    Hund vom Bürgermeister erschossen.
    Lt. Text hat der Bürgermeister keinen Hund erschossen, sondern der Hund des Bürgermeisters wurde erschossen.
    Ja ja, der Dativ ist dem Genitiv sein Tod!
    Und absolut sinnverfälschend, liebe Mainpost.
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  • ralf.zimmermann@mainpost.de
    In diesem Fall ergibt sich aus dem Kontext, dass der Hund des Bürgermeisters erschossen wurde, da der Täter - also der Jagdpächter - im Satz klar genannt wird: "Am 1. März 2019 hat ein Jagdpächter die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab mit einem Kopfschuss getötet..."

    Herzliche Grüße

    Ralf Zimmermann, Main-Post Digitales Management
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  • MK1962
    Es braucht hier keine Sperrfrist ! Mit einer solchen Straftat hat sich der Herr lebenslang für das Führen einer Schusswaffe disqualifiziert. Und 50 Tagessätze sind für solch eine grausame und sinnlose Tat viel zu wenig !
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  • Funkenstern
    Das Posting verstößt gegen unsere Netiquette und wurde daher gesperrt.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Der Jäger hat den Hund gefangen und dann hingerichtet!
    Jagdschein für immer weg!!!
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  • Retter
    Hallo, der Hund war in einer Falle und somit in keinster Weise gefährlich.
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  • agentmulder
    @chrihand

    Und? Der Hund saß im wahrsten Sinne des Wortes in der Fall und hatte kein Reh gerissen. Wessen Geistes Kind muss man sein und wie Gefühlskal und roh diesen absolut wehrlosen Hund in dieser Fall zu erschießen?
    Wie war das mit dem Respekt vor der Kreatur den sich "die" Jäger unter anderem auf ihre Fahnen geschrieben haben?
    Davon kann ich in diesem Fall nichts erkennen. Wer so handelt hat kein Recht mehr einen Jagdschein zu besitzen und Waffen zu führen!
    Der gute Mann sollte mal eine Therapie machen und nicht gegen die Sperrfrist klagen die er mehr als verdient hat.
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  • chrihand
    und andernorts reissen "frei lafende Vierbeiner" trächtige Rehe und alle schreien nach dem Jäger.

    Gilt in Sulzheim keine Leinenpflicht? Immerhin war der Hund ja wohl völlig aus dem Sichtbereich seines Besitzers verschwunden und somit auch nicht mehr unter dessen Kontrolle.
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  • dbuettner0815@gmail.com
    Schlechter Vergleich!!!
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  • waldemarthurn@freenet.de
    Zur Klage des Jägers meine ich er ist ungeeignet jemals wieder eine waffe zu führen.
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  • agentmulder
    Warum überhaupt eine Sperrfrist? Interssant Warum die MP nicht die Zeitspanne gennant hat. So einem "Charakter" gehört keine Waffe mehr in die Hände gegeben!
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  • artur.weber@t-online.de
    Die Behörde machte keine Angabe zur Sperrfrist, somit war diese der MP nicht bekannt. So steht es im Artikel geschrieben.
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  • hansi07
    Soll die MP Märchen erzählen? Im Artikel steht doch, dass über die Länge der Sperrfrist keine Auskunft erteilt wurde.
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  • agentmulder
    Habe ich überlesen was im Grunde auch keine große Rolle spielt. Fakt ist diesem Herren gehört kein Jagdschein mehr.
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