Es gibt Neuigkeiten im Fall des Hundes von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, der am 1. März nahe dessen Wohnort Vögnitz (Lkr. Schweinfurt) in eine große Lebend-Tierfalle geraten und anschließend von einem Jagdpächter erschossen worden war. Das Amtsgericht Schweinfurt hat in dem Verfahren auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schweinfurt einen Strafbefehl über 50 Tagessätze wegen des Vorwurfs der unbegründeten Tötung eines Wirbeltieres in Tateinheit mit Sachbeschädigung erlassen.
Zunächst hatte der Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt. Dann wäre es wohl zu einer mündlichen Verhandlung gekommen. Inzwischen aber hat der Jagdpächter seinen Einspruch zurückgezogen und die Strafe somit akzeptiert. Dies bestätigte Thomas Fenner, Pressesprecher und Vorsitzender Richter am Landgericht Schweinfurt, auf Anfrage dieser Redaktion.
Tiere gelten als Sache
Zur Erläuterung: Tiere gelten juristisch gesehen als Sache, was in diesem Fall zu dem Hinweis "in Tateinheit mit Sachbeschädigung“ geführt hat. Generell setzt die strafrechtliche Verfolgung voraus, dass der Hund vorsätzlich ohne vernünftigen Grund getötet worden ist.
Mit dem nun akzeptierten Strafbefehl könnten dem Jagdpächter obendrein Konsequenzen seitens der Unteren Jagdbehörde am Landratsamt Schweinfurt drohen, bis hin zum Entzug des Jagdscheins. Der Hintergrund: Personen gelten nach den jagdrechtlichen Bestimmungen unter anderem dann in der Regel als unzuverlässig, wenn sie vorsätzliche Straftaten begangen haben und zu einer Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden sind. Diese Grenze wird im vorliegenden Fall allerdings nicht erreicht.
Konsequenzen drohen
Noch hat die Untere Jagdbehörde nicht über Konsequenzen entschieden. Uta Baumann, Pressesprecherin des Landratsamts Schweinfurt, sagte auf Nachfrage, dass die Untere Jagdbehörde die Strafakte beim Amtsgericht Schweinfurt anfordern werde. Dann werde unter Berücksichtigung der Ermittlungsergebnisse der Staatsanwaltschaft und der Polizei über den Verbleib oder den Entzug des Jagdscheins entschieden.
Der betroffene Jagdpächter wollte sich auf Anfrage der Redaktion nicht zu dem Fall äußern.
Emi, die dreijährige Australian-Shepherd-Hündin von Sulzheims Bürgermeister Jürgen Schwab, war am 1. März 2019 im Ortsteil Vögnitz beim Ausführen durch eine Bekannte in eine vom Jagdpächter in der Flur aufgestellte große Lebend-Tierfalle geraten. Als die Hündin dort im Beisein des Jagdpächters tot aufgefunden wurde, steckte in ihrem Kopf ein Projektil, wie sich später beim Röntgen in einer Tierarztpraxis herausstellte. Bürgermeister Jürgen Schwab hatte noch am gleichen Abend Strafanzeige bei der Polizei in Gerolzhofen gestellt.
und hoffe dass die Redakteure weiter am ball bleiben und uns dann
vielleicht doch noch mitteilen können,
dass dieser jäger richtig bestraft wird
er hat es verdient
Ich möchte aber auch noch einmal die andere Seite der Medaille beleuchten:
Hunde sind Raubtiere. Unkontrolliert freilaufende Hunde sind gefährlich für Menschen (z. B. wenn der Hund auf die Straße läuft oder Kinder attackiert) aber auch für unsere Wildtiere. Und auch diesen steht der Tierschutz zu!!! Deshalb haben z. B. die Polizei und auch Jagdpächter (!) die Pflicht, Gefahren von ihnen abzuwenden. So wie der Haustierhalter seinem Hund verpflichtet ist, ist es auch der Jäger gegenüber "seinem" Wild.
Deshalb ist das unkontrollierte freie laufenlassen eines Hundes in der freien Landschaft auch bußgeldbewährt (bis zu 1.000,- €) !
Läuft ein Verfahren gegen den Bgm?
Tiere sind trotzdem (im juristischen Sinn) deshalb Sachen, damit z. B. Sie sich einen Hund kaufen können.
Das ist die Wurzel des Übels. Aber man hat nicht den Eindruck, dass die Politik da irgendwas zu tun gedenkt. Sind halt auch viele Landwirte und Jäger dabei.
Es schaut aber nicht danach aus, dass da irgendjemand etwas ändern möchte.
Landwirte haben eine große Lobby und unter den Jägern soll es auch Politiker geben, ich weiß nicht, ob das was miteinander zu tun haben könnte?
Das war jetzt ein Scherz, oder???
Die Fallenjagd ist notwendig. Insbesondere dort, wo der Einsatz von Schusswaffen aus Gründen der Sicherheit und/oder Lärmschutzgründen nicht möglich ist. Lebendfallen sind da gerade ideal, weil sie eben Tiere unversehrt fangen.
Ein Haustier in der Falle zu töten dürfte wohl meistens nicht erforderlich sein und deshalb hat der betroffene Jagdpächter auch seine Strafe akzeptiert.
Welchem Zweck dient hier das Töten von Wirbeltieren?
Hier sollte man nicht nur über den Entzug des Jagdscheines nachdenken, die Führerscheinstelle im Landratsamt sollte sich hier auch mal Gedanken machen!
Dies habe ich schon des öfteren bemängelt und wurde deshalb von der Main-Post gesperrt .Daraufhin habe ich mein Apo bei der main-Post gekündigt. Ich möchte mit so einer Zeitung nichts zu tuen haben.
Was ich von schiesswütigen Aufstellern solcher Lebendtierfallen halte kann ich hier nicht schreiben. Es fängt mit A an und hört mit h auf.