
Die Stadt Gerolzhofen kommt den hiesigen Gewerbetreibenden angesichts der Corona-Pandemie weiterhin entgegen: Der Stadtrat hat am Montagabend die derzeit geltende Regel verlängert, wonach die Gewerbe- und Gastronomiebetriebe keine Sondernutzungsgebühren zahlen müssen, wenn sie städtische Straßen, Wege und Plätze für ihre Geschäftszwecke nutzen. Die Stadt verzichtet jetzt bis Ende 2023 auf die Gebühren.
Nur für Gerolzhöfer Betriebe
Es kommen allerdings nur die Betriebe in den Genuss der Regel, die in Gerolzhofen gemeldet sind. Die auswärtigen "fliegenden Händler" müssen weiterhin zahlen. Das Procedere bleibt ansonsten unverändert. Das heißt: Vor der geplanten Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen muss ein Antrag bei der Verwaltungsgemeinschaft gestellt werden. Und die Sondernutzung muss dann auch erst genehmigt werden.
Der Verzicht auf die Sondernutzungsgebühr gilt bereits seit zwei Jahren. Auf Initiative von Bürgermeister Thorsten Wozniak hatte der Stadtrat im Mai 2020 beschlossen, keine Gebühren für das laufende Jahr 2020 zu erheben. Man wollte damals zu einer Zeit, als wegen der Corona-Pandemie für die Geschäftswelt ein flächendeckender Lockdown verhängt worden war, der heimischen Wirtschaft etwas unter die Arme greifen. Im April 2021 war die Ausnahmeregel vom Stadtrat dann bis einschließlich 31. Januar 2022 verlängert worden.
Keine Entscheidung über Parkgebühren
Im April 2021 hatte der Stadtrat zudem beschlossen, die schon seit Oktober 2020 geltende Aussetzung der Parkgebühren in der Altstadt bis einschließlich zum 31. Januar 2022 zu verlängern. Man durfte seitdem auf den gekennzeichneten Flächen in der Innenstadt mit Parkscheibe für zwei Stunden kostenfrei parken, die Parkschein-Automaten wurden außer Betrieb gesetzt. Obwohl es inzwischen schon Ende April ist, werden nach wie vor keine Parkgebühren erhoben. Ein entsprechender Stadtratsbeschluss dazu fehlt allerdings. Am Montagabend wurde das Thema nicht angesprochen.