zurück
Schweinfurt
Angeklagter bleibt dabei: Er will "Mimosa hostilis" lediglich zum Färben bestellt haben
Im Berufungsprozess in Schweinfurt nimmt der 37-Jährige seinen Einspruch gegen das Ersturteil nicht zurück. Jetzt wird die Beweisaufnahme richtig teuer für ihn.
Vor einem Jahr verurteilte das Schöffengericht Schweinfurt einen gelernten Koch aus dem Landkreis zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Dagegen legte er Berufung ein.
Foto: Anand Anders | Vor einem Jahr verurteilte das Schöffengericht Schweinfurt einen gelernten Koch aus dem Landkreis zu einem Jahr Haft auf Bewährung. Dagegen legte er Berufung ein.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 11.02.2024 16:52 Uhr

Vor einem Jahr hat das Schöffengericht Schweinfurt einen gelernten Koch aus dem Landkreis Schweinfurt zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt. Der 37-Jährige wurde für schuldig befunden, beim eBay-Shop eines Saarbrücker Dealers Ende 2017 ein Kilo Mimosa hostilis geordert und erhalten zu haben – für knapp 150 Euro. Die südamerikanische Wurzelrinde enthält den Wirkstoff Dimethyltryptamin (DMT) und fällt unters Betäubungsmittelgesetz.

Außerdem hatte der Koch laut dem Urteil im Juni 2019 bei einem Dealer in Nordrhein-Westfalen (NRW) 106 Gramm Amphetamin und 14 Gramm Marihuana bestellt, die allerdings auf dem Postweg abgefangen und sichergestellt wurden. Dafür und auch wegen in seiner Wohnung aufgefundener vier LSD-Trips, zehn Gramm Amphetamin und einer Spritze mit LSD-Anhaftungen kassierte der 37-Jährige die Bewährungsstrafe, gegen die der Angeklagte Berufung einlegte.

Freispruch für die Mutter

Seine Mutter, angeklagt wegen Mittäterschaft, weil sie an Bestellung und Empfang der Drogen mitgewirkt haben soll, wurde freigesprochen. "Nicht im Ansatz" sei ersichtlich, dass sie an der Beschaffung der Mimosa hostilis mitgewirkt habe, so das Gericht. Auch wegen des Besitzes einiger Gramm Marihuana, das sie in einem Schweinfurter Shop als Mittel gegen Schmerzen erworben hatte, blieb für sie straffrei. Dagegen hatte die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel eingelegt. Ihren Einspruch nahm sie nun in der Berufungsinstanz vor dem Landgericht Schweinfurt auf Empfehlung des Vorsitzenden zurück, womit der Freispruch rechtskräftig wurde.

Eine Rücknahme seiner Berufung legte der Vorsitzende Richter in einem "offenen Wort" auch dem angeklagten Koch nahe. Nach vorläufiger Einschätzung der Kammer spreche sehr viel dafür, dass ihm sowohl die Bestellung des berauschenden Wurzelrindenpulvers, als auch der in NRW abgefangenen 106 Gramm Amphetamin und des Marihuanas nachgewiesen werden können. "Ich halte eine Verurteilung für sehr wahrscheinlich", so der Richter. Die Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung bewege sich am unteren Rand – "deutlich zu Ihren Gunsten".

Mimosa hostilis zum Färben?

Der Angeklagte ließ von seinem Verteidiger vortragen, er habe das Amphetamin und Marihuana nicht bestellt – und das Kilo Mimosa hostilis möglicherweise, dann aber lediglich als Färbemittel, als das es auch verwendet werden könne. Und: Die vier LSD-Trips habe ein Freund bei ihm gelagert. Dabei blieb er auch nach dem Hinweis, dass eine weitergehende Beweisaufnahme mit erheblichen Kosten verbunden sei, die er im Falle einer Verurteilung zusätzlich zu tragen habe. Schon zu diesem Verhandlungstag war ein Ex-Kripobeamter als Zeuge aus Saarbrücken angereist, der in Schweinfurt übernachtet hatte.

Nach kurzer Beratung mit dem Mandanten verkündete der Verteidiger: "Die Berufung wird nicht zurückgenommen." Daraufhin beriet die Kammer eine Weile – mit dem Ergebnis: Die Verhandlung wird am 19. September um 9.15 Uhr fortgesetzt. Zu laden sind dafür drei weitere Zeugen: Eine Polizistin aus Saarbrücken, ein Beamter der Kripo Borken (NRW) sowie ein forensischer Toxikologe von der Rechtsmedizin der Uni Würzburg zu der Frage, wie viel berauschende Substanz im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes die Mimosa hostilis enthalten kann.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Stefan Sauer
Betäubungsmittelgesetz
Beweisaufnahme
Landgericht Schweinfurt
Marihuana
Staatsanwaltschaft Schweinfurt
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top