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Schweinfurt
Gericht: Der Koch bestellte die berauschende Wurzelrinde
„Mimosa hostilis“ kann färben – aber auch berauschen. Ein 36-Jähriger bekam ein Jahr auf Bewährung für Rauschgifterwerb und -besitz. Und seine Mutter?
Vor dem Gericht in Schweinfurt musste sich ein Mann verantworten, weil er berauschende Wurzelrinde im Internet bestellt hatte. 
Foto: Horst Breunig | Vor dem Gericht in Schweinfurt musste sich ein Mann verantworten, weil er berauschende Wurzelrinde im Internet bestellt hatte. 
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 26.02.2024 21:15 Uhr

Es sind keine Riesenmengen an verbotenen Rauschmitteln, mit denen sich das Schöffengericht Schweinfurt beschäftigen musste. Verboten waren die Aktionen des 36-jährigen Kochs aus dem Landkreis Schweinfurt trotzdem. Am zweiten Verhandlungstag befand der Vorsitzende Richter nach gut einer Stunde: Der Angeklagte ist schuldig des unerlaubten Erwerbs und Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und wird zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Er ist nicht vorbestraft.

Schweigen zu Mimosa und Speed

Der Mann hatte lediglich ein Teilgeständnis abgelegt. Er räumte zwar den Besitz von zehn Gramm Amphetamin und vier LSD-Trips ein, die bei einer Hausdurchsuchung aufgefunden worden waren. Zu 106 Gramm Amphetamin und 14 Gramm Marihuana, die er laut Schriftverkehr über das Darknet bei einem Händler in Nordrhein-Westfalen bestellt haben soll, die aber abgefangen wurden, wollte er dagegen nichts sagen.

Ebenso schwieg er zu einem Kilo berauschender Wurzelrinde einer in Mexiko oder Peru wachsenden Pflanze namens "Mimosa hostilis", die er laut Anklage über eBay zum Preis von 150 Euro bei einem inzwischen verstorbenen saarländischen Großhändler bestellt und erhalten haben soll. Deren Psycho-Wirkstoff Dimethyltryptamin (DMT) fällt unter das Betäubungsmittelgesetz.

Der Sohn hat das Geld überwiesen

Nachermittlungen des Gerichts hatten ergeben, dass der Koch es war, der das dröhnende Wurzelpulver bei einem Verkaufsplattform-Shop im Internet geordert und das Geld dafür von seinem bereits mit 3000 Euro überzogenen Konto überwiesen hatte. Es war nicht, wie es in der Anklage hieß, seine 56-jährige Mutter. Sie saß wegen Mittäterschaft und Besitz von Marihuana mit auf der Anklagebank.

Das Gericht sah es, wie der Staatsanwalt auch, ferner als erwiesen an, dass der 36-Jährige die abgefangenen 106 Gramm "Speed" und 14 Gramm Marihuana bestellt hatte. "Erst wenn das Geld da ist, wird die Ware verschickt", hat es laut einem Ermittler im Schriftverkehr des Angeklagten mit dem Dealer geheißen. Dass die 1000 Gramm "Mimosa hostilis", die auch von Schamanen verwendet werden soll, beim Angeklagten nicht angekommen seien, glaubte ihm das Gericht nicht. Er habe immerhin 150 Euro überwiesen – von einem Konto, das schon massiv im Minus war.

Freispruch für die Mutter

Weil er verschiedenste Drogen bestellt hatte, zu seinen persönlichen Verhältnissen und etwaigem Konsum aber keinerlei Angaben machte, knüpfte das Gericht die Bewährung der einjährigen Haftstrafe an zahlreiche Auflagen: drei Jahre beträgt die Bewährungszeit, er wird einem Bewährungshelfer unterstellt, muss Termine bei der Suchtberatung absolvieren, darf ein Jahr keinerlei Drogen konsumieren und muss 2000 Euro an die Verkehrswacht Schweinfurt zahlen. Gegen das Urteil ist Berufung oder Revision möglich.

Die 56-jährige Mutter des Angeklagten wurde dagegen vom Vorwurf der Mittäterschaft freigesprochen. Eine Beteiligung an der Beschaffung der Wurzelrinde sei "nicht einmal im Ansatz ersichtlich", so der Vorsitzende. Auch dass bei ihr 17 Gramm Marihuana mit sehr geringem Wirkstoffgehalt gefunden wurden, hatte keine strafrechtlichen Folgen. Es sei nicht zu widerlegen, dass sie die Ware zum Zweck der Schmerzlinderung in einem Schweinfurter Laden gekauft hatte – der seit Jahren existiert. Kunden sei nicht zuzumuten, dass sie Angebote eines regulären Geschäfts "erst einmal sachkundig überprüfen müssen", so der Richter.

 
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