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Gerolzhofen
Grundsteuer C: Wie Baulücken endlich geschlossen werden können
Der Stadtrat von Gerolzhofen soll sich einer Resolution für die Einführung der Grundsteuer C anschließen. Dies bringt die Fraktion Geo-net per Antrag auf die Tagesordnung.
In ganz Bayern – wie hier in Rügshofen – gibt es Tausende von freien Bauplätzen, die dem Grundstücksmarkt nicht zur Verfügung stehen, da sie sich in Privateigentum befinden.
Foto: Klaus Vogt | In ganz Bayern – wie hier in Rügshofen – gibt es Tausende von freien Bauplätzen, die dem Grundstücksmarkt nicht zur Verfügung stehen, da sie sich in Privateigentum befinden.
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 12.02.2024 13:39 Uhr

Die Stadtratsfraktion von Geo-net hat schriftlich beantragt, dass sich der Gerolzhöfer Stadtrat demnächst mit der Einführung der Grundsteuer C beschäftigt. Für die Stadt Gerolzhofen wäre die Einführung einer Grundsteuer C ein "wirkungsvolles Instrument gegen Grundstücksspekulation und unnötigen Flächenverbrauch".

Allerdings werde in dem im Dezember 2020 vorgelegten Regierungsentwurf für ein Bayerisches Grundsteuergesetz auf eine Grundsteuer C verzichtet. Der Gerolzhöfer Stadtrat soll – so der Wunsch von Geo-net – deshalb den Bayerischen Landtag auffordern, im zukünftigen Grundsteuergesetz die Grundsteuer C doch noch zu berücksichtigen.

Bayern brauche eine einfache und gerechte Grundsteuer, schreiben die vier Fraktionsmitglieder von Geo-net als Begründung ihres Antrags. Dazu gehöre auch, dass Städte und Gemeinden die Möglichkeit haben, eine Grundsteuer C für sogenannte baureife Grundstücke zu erheben. Das sind Grundstücke, die der Grundsteuerpflicht unterliegen, aber trotz ihrer Baureife manchmal jahrzehntelang baulich nicht genutzt werden.

"Wichtiger Schritt gegen den Flächenfraß"

Die Möglichkeit, einen besonderen Hebesatz für baureife Grundstücke festzulegen, habe der Bundesgesetzgeber den Kommunen ausdrücklich mit seinem "Gesetz zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung" vom 5. Dezember 2019 einräumen wollen. "Das war ein richtiger und wichtiger Schritt gegen den Flächenfraß."

Denn durch die Grundsteuer C werde ein klarer Anreiz gegen Spekulation mit Boden und für die Schließung von Baulücken gesetzt. Die Bayerische Staatsregierung wolle nun aber von dieser Regelungsmöglichkeit bewusst keinen Gebrauch machen und auf eine Grundsteuer C verzichten.

Damit werde, so Geo-net, den Kommunen in Bayern das Recht vorenthalten, selbst vor Ort darüber zu entscheiden, ob sie Baulücken steuerlich belasten oder nicht. Auch die kommunalen Spitzenverbände hätten sich wiederholt für die Einführung der Grundsteuer C stark gemacht. Nach Bekanntwerden des Regierungsentwurfs der Staatsregierung habe der Präsident des Bayerischen Gemeindetags von einer "Kriegserklärung an die Gemeinden" gesprochen.

Nachhaltiger Umgang mit Flächen

Die Grundsteuer C war vor wenigen Tagen bereits Thema im Gemeinderat von Stadtlauringen.  Bürgermeister Friedel Heckenlauer (CSU) forderte, dass der Grundsatz "Innenentwicklung vor Außenentwicklung" in Bayern mit Leben erfüllt werden sollte. Eine zentrale Forderung sei dabei neben der Sanierung von Altbeständen die Aktivierung innerörtlicher Grundstücke.

Mit der angedachten Grundsteuer C sollte auch dem Ausufern von Baugebieten in Randlagen zu Lasten der Landwirtschaft begegnet werden. Die Grundsteuer C sei ein probates Mittel, um einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit wertvollen Flächen sicherzustellen, sagte der Bürgermeister. 

Schon vor der letzten Bundestagswahl sei auf Initiative der bayerischen Staatsregierung dieses Instrument in den Koalitionsvertrag aufgenommen worden und darauf hin auch in den anderen Bundesländern umgesetzt. In Bayern soll jetzt auf Druck der Freien Wähler die Grundsteuer C nicht ins Bayerische Grundsteuergesetz aufgenommen worden, so Bürgermeister Heckenlauer. Man wolle wohl keinen Druck auf Eigentümer ausüben und dem Profitstreben von Gemeinden keinen Vorschub leisten. Auf Vorschlag Heckenlauers hat der Stadtlauringer Gemeinderat schließlich einstimmig eine entsprechende Resolution pro Grundsteuer C verabschiedet.

Appell von zehn Bürgermeistern

Auch im Landkreis Haßberge wird das Thema derzeit intensiv diskutiert. Die zehn Bürgermeister der "Lebensregion plus" (Breitbrunn, Ebelsbach, Eltmann, Kirchlauter, Knetzgau, Oberaurach, Rauhenebrach, Sand, Stettfeld und Zeil) haben in einem gemeinsamen Schreiben an die unterfränkischen Landtagsabgeordneten der Freien Wähler sowie an die CSU-Abgeordneten Steffen Vogel und Gerhard Eck die Einführung der Grundsteuer C gefordert.

Knetzgaus Bürgermeister Stefan Paulus lässt keine Zweifel: "Eine Grundsteuer C wäre dringend notwendig, um baureife Grundstücke einer Bebauung zuzuführen. Allerdings muss eine solche Steuer seitens der Kommune so gestaltbar sein, dass Druck ausgeübt wird. Es müsste eine Erhebung in Höhe von mindestens fünf Prozent des Grundstückswertes ermöglicht werden."

Diese Steuer, so Paulus, sei auch deswegen zu rechtfertigen, weil derartige Grundstücke durch die Leistungen der Allgemeinheit eine enorme Wertsteigerung erhielten. Das führe dazu, dass solche Grundstücke zu Spekulationsobjekten würden und dies wiederum treibe die Wohnungsnot und den Mangel an Bauland voran. In der Gemeinde Knetzgau gebe es derzeit rund 150 solcher "Enkel-Grundstücke", die zum Teil schon seit Jahrzehnten unbebaut sind.

Genauso sieht es Bürgermeister Bernhard Ruß aus Sand. Die Wertsteigerung der unbebauten Grundstücke hänge damit zusammen, dass die Kommune nicht nur durch Gebühren und Beiträge finanzierte Einrichtungen schafft, sondern auch für Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen einen hohen finanziellen Aufwand durch die Allgemeinheit betreibt.

Redaktionelle Mitarbeit: Wolfgang Sandler

Die Grundsteuer

Die Grundsteuer-Varianten tangieren alle Bürgerinnen und Bürger im Lande. Sowohl die Grundbesitzer als auch die Mieter, denn diese Steuer darf von Vermietenden bei den Nebenkosten umgelegt werden. Für die Kommunen bedeutet sie eine ihrer wichtigsten Einnahmequellen mit rund 14 Milliarden Euro jährlich. 
Die bisherige Form der Grundsteuer musste jedoch reformiert werden, nachdem das Verfassungsgericht 2018 festgestellt hatte, diese Form der Steuererhebung sei grundgesetzwidrig. Der Gesetzgeber hat darauf reagiert und eine neue Regelung verabschiedet, die ab  1. Januar 2025 gelten soll. Allerdings setzte Bayern im Bund eine Öffnungsklausel für die Länder durch und beschritt damit einen Sonderweg, obwohl die CSU selbst dafür gesorgt hatte, dass das Thema Gegenstand des Koalitionsvertrags wurde.
Die Grundsteuer C, auf deren Einführung die Gemeinden vertraut hatten, soll nun nicht kommen. Verantwortlich dafür ist die Landtagsfraktion der Freien Wähler, die sich hier gegen ihren Koalitionspartner CSU durchgesetzt hat. Für Hubert Aiwanger ist die Grundsteuer C eine "Strafsteuer" für unbebaute baureife Grundstücke, die er unbedingt verhindern will.
Quelle: woh
 
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