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Schweinfurt
"Gras"-Lieferant aus NRW vor Gericht
16,5 Kilo Marihuana und 600 Gramm Amphetamin soll ein 40-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen an Schweinfurter Dealer geliefert haben. Was sagt der Angeklagte zum Vorwurf?
Über 16 Kilo Marihuana soll ein 40-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen an zwei Schweinfurter Dealer verkauft haben. Derzeit steht er in Schweinfurt vor Gericht.
Foto: Matthias Balk/dpa | Über 16 Kilo Marihuana soll ein 40-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen an zwei Schweinfurter Dealer verkauft haben. Derzeit steht er in Schweinfurt vor Gericht.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 07.04.2020 13:03 Uhr

Das Rauschgift-Verfahren ist für die Große Strafkammer in Schweinfurt kein neues. Die zwei Schweinfurter Abnehmer der recht ordentlichen "Gras"-Menge sind bereits rechtskräftig verurteilt. Nun steht deren Lieferant aus einer nordrhein-westfälischen Kleinstadt nahe der holländischen Grenze vor Gericht. Laut Anklage soll er den beiden Schweinfurter Dealern, die selbst auch eifrige Konsumenten waren, bei 13 Geschäften zwischen Sommer 2015 und März 2017 insgesamt 16,5 Kilo Marihuana und 600 Gramm "Speed" (Amphetamin) verkauft haben. 

Offen ist nur die genaue Menge 

Grundsätzlich räumt der 40-Jährige, "zur Zeit Rentner" und gerade wegen vorangegangener Rauschgiftdelikte in Strafhaft, die Vorwürfe der Anklage ein. Seine beiden Schweinfurter Abnehmer werden am ersten Verhandlungstag als Zeugen gehört. Sie waren in ihren eigenen Strafverfahren schon weitgehend geständig und bestätigen die Geschäfte mit dem Mann aus Nordrhein-Westfalen. Die wesentliche offene Frage scheint da lediglich die Rauschgiftmenge, die der Angeklagte ins Fränkische geliefert hat.       

Sowohl der vor dem Landgericht angeklagte 'Gras'-Lieferant aus NRW als auch seine Abnehmer in Schweinfurt waren selbst starke Marihuana-Konsumenten.
Foto: Daniel Karmann/dpa | Sowohl der vor dem Landgericht angeklagte "Gras"-Lieferant aus NRW als auch seine Abnehmer in Schweinfurt waren selbst starke Marihuana-Konsumenten.

Während die Anklage davon ausgeht, dass in acht der 13 angeklagten Fälle sechsmal ein Kilo und zweimal zwei Kilo Marihuana verdealt wurden, insgesamt also zehn Kilogramm, sagt der Anwalt des Angeklagten, es seien höchstens fünfmal ein Kilo und zweimal ein bis eineinhalb Kilo gewesen. Wie viel da aus Holland über NRW in eine Schweinfurter Wohnung gelangten, könne wohl nicht genau gesagt werden, heißt es nach den Vernehmungen am ersten Verhandlungstag. Bei diesem Umfang und dem Umstand, dass offenbar keiner der beteiligten Buch über Datum und Menge des beschafften Rauschgifts geführt hat, könnten es auch weniger Geschäfte gewesen sein.         

Verdachtlos observiert – und Volltreffer 

Beachtlich ist das Volumen für Schweinfurter Verhältnisse gleichwohl. Bemerkenswert auch, wie die Strafverfolger auf die Dealerei aufmerksam wurden. Am 7. Februar 2017 erkannten Beamte einen bekannten Konsumenten. Der wurde dann einfach mal "verdachtlos observiert". Er verschwand in einer Wohnung in der Innenstadt. Als er wieder heraus kam, kontrollierten sie ihn – und fanden bei ihm 300 Gram "Gras" und 320 Gramm Amphetamin.

Daraufhin stellte die Polizei am selben Abend diese Wohnung mit Durchsuchungsbeschluss auf den Kopf, fand dort weiteres Rauschgift und den Dealer, der selbst starker Konsument war. Dieser, ein 29-jähriger gelernter Fachlagerist, legte "hinsichtlich seiner Betäubungsmittelgeschäfte eine Lebensbeichte ab". So sagt es wörtlich der Polizeiermittler als Zeuge vor der Strafkammer.

Angeklagter sitzt wegen Kurierfahrt

Ende März 2017 durchsuchten NRW-Polizisten die Wohnung des nun angeklagten Lieferanten nahe der niederländischen Grenze und wurden dort ebenfalls fündig: 50 Gramm Marihuana, 20 Gramm Haschisch, 96 LSD-Trips, 19 Ecstasy-Tabletten. Der saß da schon in Strafhaft, weil er laut Urteil des Amtsgerichts Limburg an der Lahn vom 6. Dezember 2016 für einen "Olaf" gegen einen Lohn von 2500 Euro 3,3 Kilo "Cannabiskraut" von Köln nach München fahren wollte.  Die Kurierfahrt endete aber in einer Polizeikontrolle auf einem Rastplatz, wie die Schweinfurter Kammervorsitzende aus dem Limburger Urteil vorlas. Verurteilt wurde der 40-jährige "Rentner" wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu zweieinhalb Jahren Haft. Diese Tat geschah schon unter laufender Bewährung.    

Der Schweinfurter Abnehmer des Angeklagten war im März letzten Jahres wegen Handels mit 20 Kilo Marihuana – er hatte dabei auch Ware von einem Vorlieferanten des jetzigen Angeklagten bezogen – zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Dieser Prozess wird am Mittwoch, 23. Oktober, ab 10 Uhr fortgesetzt.

 
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