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SCHWEINFURT
Längere Haft für „Gras“–Dealer
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 11.12.2019 14:33 Uhr

Die Qualität der Ware war wohl eher mäßig bis schlecht – die Menge dafür umso imposanter. Immerhin rund 20 Kilogramm Marihuana hat der 26-Jährige aus Schweinfurt zusammen mit einem bereits verurteilten Kumpel innerhalb von gut zwei Jahren von zwei Vorlieferanten bezogen. Rund ein Viertel davon hat jeder der beiden – bis zu drei Gramm am Tag – selbst verbraucht und den Rest mit entsprechendem Aufschlag an die interessierte Kiffer-Bekanntschaft verkauft.

Urteil: Fünfeinhalb Jahre Haft

Dafür hat die Große Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt den jungen Mann ohne Ausbildung und Arbeit jetzt zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt und seine zweijährige Unterbringung in einer Entziehungsanstalt angeordnet. Hinzu kommt, dass bei ihm 37 000 Euro eingezogen werden sollen, die er laut einer Schuldnerliste seinem Dealer-Kumpel gegeben habe, so der Kammervorsitzende. Dieses Geld könne nur aus Rauschgiftgeschäften stammen, weil der Angeklagte in der fraglichen Zeit von Sommer 2014 bis Sommer 2016 über keine anderen Einnahmequellen verfügt habe.

In allen wesentlichen Punkten folgte das Gericht der Staatsanwaltschaft. Demnach bezogen der Angeklagte und sein Mittäter den Stoff in 19 Einzelgeschäften in Mengen zwischen 500 Gramm und knapp zwei Kilogramm. Der 26-Jährige war auch im Besitz der illegalen Drogen, weil diese stets in seinem unmittelbaren Wohnumfeld gelagert worden waren – teils im Haus seiner Eltern, als er noch dort wohnte.

Erstaunlicher Umfang der Dealerei

Dass diese Geschäfte, wie angeklagt, tatsächlich stattgefunden haben, entnahm die Kammer nicht nur der beim Mitdealer aufgefundenen Schuldnerliste, sondern auch dessen Angaben als Zeuge vor der Polizei und dem Gericht sowie dem Teilgeständnis des 26-Jährigen. „Erstaunlich“ fand der Vorsitzende, „in welchem Umfang mit Betäubungsmitteln auch im Raum Schweinfurt gehandelt werden kann, ohne dass dies den Ermittlungsbehörden bekannt wird.“ Mindestens 16 Monate habe der Handel funktioniert.

Von ihrem ersten Lieferanten hatten der Angeklagte und sein Mitdealer zehnmal je ein Kilo bezogen, bis dieser im Sommer 2015 verhaftet wurde. Doch Ersatz war schnell gefunden. Sein „Nachfolger“ sorgte ein Jahr lang für Nachschub in gleicher Größenordnung.

Nah am Antrag des Staatsanwalts

Mit dem Strafmaß von fünf Jahren und sechs Monaten Haft folgte die Kammer weitgehend dem Antrag des Staatsanwalts. Der hatte sechseinhalb Jahre beantragt, der Verteidiger maximal vier Jahre. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

 
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