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SCHWEINFURT
Mit 20 Kilo „Gras“ gedealt
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 09.03.2018 02:36 Uhr

Was die Anklage da auflistet, sind gehörige Mengen. Demnach hat der 26-jährige Angeklagte aus Schweinfurt – ermuntert durch einen älteren Bekannten, der ebenfalls ordentlich „Gras“ konsumierte – 2014 angefangen, die Drogen, die der Bekannte kiloweise von einem wohl recht dominanten Lieferanten auf Kommission geliefert bekam, mit Gewinn auch selbst an seine Bekannten weiterzuverkaufen. Dafür durfte er sich für seine Zwecke unbegrenzt an dem Marihuana bedienen.

Mysteriöses „Flatrate-Kiffen“

Von „Flatrate-Kiffen“ ist nun vor dem Landgericht die Rede, teils von kostenlosem Konsum, ohne dass ganz klar wird, worin die „Flatrate“ besteht und wem sie nützen soll. Jedenfalls sollen die beiden Männer von ihrer ersten Bezugsquelle bis Juni 2015 in zehn Fällen je ein Kilo Marihuana – von recht mieser Qualität – erhalten, zum größten Teil weiterverkauft, aber auch zu einem erheblichen Teil selbst verraucht haben. Drei Gramm am Tag soll am Ende jeder konsumiert haben. Die Drogen wurden an die Adresse des Angeklagten geliefert und von dort auch die meisten Geschäfte gemacht – obwohl der anfangs noch zu Hause bei den Eltern wohnte.

Nachdem der erste Lieferant wegen Verhaftung vom Markt war, tat sich nahtlos eine zweite Quelle auf. Diese lieferte der Anklage zufolge ab Sommer 2015 ein Jahr lang ebenfalls gut zehn Kilo Marihuana von einem neuen Lieferanten – sechs mal ein Kilo, zweimal rund zwei Kilo und einmal ein Pfund „Gras“. Für den Staatsanwalt sind das 19 Fälle des Besitzes und gemeinschaftlichen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in jeweils nicht geringer Menge. Nach der Beweisaufnahme hält der Ankläger die Taten für erwiesen und fordert für den 26-Jährigen eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren, sowie seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt für zwei Jahre.

Der Angeklagte ist vollschuldfähig

Ein psychiatrischer Gutachter hatte dem Angeklagten trotz seiner Cannabis-Abhängigkeit planvolles Vorgehen und volle Schuldfähigkeit bescheinigt, aber eine zweijährige Therapie befürwortet. Ohne diese könnte der 26-Jährige nach der Haftzeit erneut zur Rauschgiftbeschaffung straffällig werden.

Die Therapie befürwortet auch der Verteidiger. Allerdings macht er zu den von seinem Mandanten gedealten Mengen eine andere Rechnung auf als der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe zwar ohne Zweifel mit „Gras“ in nicht geringer Menge Handel getrieben und müsse dafür auch bestraft werden. Abzüglich Eigenkonsum geht der Anwalt aber nur von fünf Kilo äußerst minderwertiger Ware aus, die dem 26-Jährigen zugerechnet werden könnten. Er hält eine Haftstrafe von nicht mehr als vier Jahren für angemessen. Der (bereits verurteilte) Mittäter sei der Hauptdealer gewesen und habe den Angeklagten erst dazu gebracht, die in großen Mengen beziehbare Ware selbst auch in seinen Kifferkreisen zu verkaufen.

Staatsanwalt fordert Wertersatz von 80 000 Euro

Nach neuerer Rechtsprechung sollen Täter nichts von ihrem illegalen Treiben haben. Angesichts der Menge der Drogen rechnet der Staatsanwalt vor, dass für beide Dealer gesamtschuldnerisch ein Wertersatz von 80 000 Euro festgesetzt werden soll. Der Verteidiger lehnt das ab mit einem Hinweis auf das Landgericht Nürnberg, wonach bei einem Geständnis kein Wertersatz anzuordnen sei, weil es sonst keine Geständnisse mehr gebe. Das Urteil wird am Montag, 12. März, um 13 Uhr gesprochen.

 
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