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Schweinfurt
"Go&Change": Ehemaliger Klosterbewohner wegen Kindesmissbrauchs verurteilt
In der Gemeinschaft, die in einem ehemaligen Kloster in Lülsfeld lebt, hat sich ein 36-Jähriger an einem Kind vergangen. Nun stand er in Schweinfurt vor Gericht.
Der Tatort: das ehemalige Kloster 'Maria Schnee' in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt).
Foto: Silvia Gralla | Der Tatort: das ehemalige Kloster "Maria Schnee" in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt).
Benjamin Stahl
 |  aktualisiert: 08.02.2024 11:50 Uhr

Ein 36-Jähriger ist am Mittwoch vom Jugendschöffengericht Schweinfurt zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes und des Besitzes kinderpornografischer Schriften verurteilt worden. Die Tat ereignete sich im Oktober 2018 im ehemaligen Kloster "Maria Schnee" in Lülsfeld (Lkr. Schweinfurt), das die Gemeinschaft "Go&Change" bewohnt. Ans Licht kam der Fall, weil der Täter sich selbst angezeigt hatte.

Laut Anklage war der Mann, der 2017 ins Kloster gezogen war, am Abend des Tattages dazu eingeteilt, einige der in der Gemeinschaft lebenden Kinder zu baden. Als er mit zwei kleinen Jungen alleine im Badezimmer war, habe er einen Dreijährigen sexuell missbraucht, so die Staatsanwaltschaft. "Das Kind empfand es als unangenehm", habe aber "den sexuellen Bezug aufgrund seines Alters noch nicht erkannt".

Angeklagter: "Angst gehabt, ein schlechter Mensch zu sein"

Der Angeklagte räumte vor Gericht die Vorwürfe ein. Zum Auslöser seiner Tat erklärte er: Er habe "Angst gehabt, ein schlechter Mensch" – also pädophil – "zu sein". Er habe daher erfahren wollen, "ob mich das erregt und habe es ausprobiert". Deswegen habe er sich auch vorher kinderpornografisches Material besorgt. Im Zuge der Ermittlungen wurden auf Datenträgern des Mannes 16 einschlägige Fotos, die laut Staatsanwaltschaft auch den Missbrauch von Kindern durch Erwachsene zeigen, gefunden.

Heute könne er sagen, dass ihn "das nicht erregt hat". Ob er Schuldgefühle habe, will Richter Michael Roth von ihm wissen. "Ich habe gelernt, mir selbst zu vergeben", so die Antwort des Angeklagten. "Wenn ich an Schuldgefühlen festhalten würde, käme ich nie davon los."

Selbstanzeige eineinhalb Jahre nach der Tat

Eineinhalb Jahre habe er die Tat in sich "vergraben", erklärt der 36-Jährige. Doch irgendwann habe er erkannt, dass er sein "Leben nicht leben konnte, ohne dass die Wahrheit ans Licht kommt". Daher habe er sich im April 2020 der Gemeinschaft anvertraut. Er habe daraufhin das Kloster "unmittelbar" verlassen müssen, in Begleitung von zwei Gemeinschaftsmitgliedern sei er dann zur Polizei gegangen, wo er sich selbst angezeigt hat.

Auch zur Verhandlung nach Schweinfurt wird er von einem Mitglied der Gemeinschaftsleitung begleitet. Wie eng sein Verhältnis zu "Go&Change" heute ist, wird vor Gericht jedoch nicht klar. Am Rande ist von regelmäßigen Besuchen des Angeklagten in Lülsfeld die Rede. Auf Nachfrage erklärt der 36-Jährige, er könne nicht innerhalb der Gemeinschaft leben, wohne aber in der Nähe. Und: "Ich stehe der Gemeinschaft aus meiner Haltung heraus nahe. Ich habe dort viel über Moral gelernt."

Wie Kinder bei "Go&Change" betreut werden

Auch wie es aktuell um die Kinderbetreuung bei "Go&Change" bestellt ist, bleibt in der Verhandlung offen. Als der Angeklagte noch im Kloster lebte, habe es dort vier bis sechs Kinder im Alter des missbrauchten Jungen gegeben, sagt er. In die Betreuung seien fast alle erwachsenen Bewohnerinnen und Bewohner über eine Art "Schichtsystem" eingebunden gewesen. "Go&Change" sei wie eine "große Familie", in der alle füreinander da seien, "auch für die Kinder der anderen". Er habe dadurch gelernt, "dass ich von meiner Persönlichkeit her fähig bin, Kinder zu haben", so der Angeklagte. Inzwischen ist er Vater eines zweijährigen Sohnes. Ob er sein eigenes Kind weiter betreuen kann, prüft nun das Jugendamt.

Der Anwalt des Mannes betonte, er habe "selten mit Menschen zu tun, die so zu ihren Fehlern stehen": Zu dem Verfahren wäre es nie gekommen, wenn sich sein Mandant "nicht geöffnet hätte". Der Verteidiger hielt eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für angemessen, die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre. Dem folgte schließlich das Gericht. Außerdem muss der Täter einer Fachambulanz für Sexualstraftäter 1400 Euro zahlen. Dort soll auch ein Therapeut entscheiden, ob eine Behandlung notwendig ist.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

 
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Kommentare
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  • Frasie
    Wieso schreiben Sie eigentlich immer "Kloster"? Dies war früher ein Kloster als Schwestern dort noch gelebt haben, doch dieses wurde bekanntlich aufgelöst und das Gebäude an Go&Change verkauft. Es ist definitiv kein Kloster mehr.
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  • helenews@gmx.de
    "Go & Change". der Name sagt es schon . Der Sumpf gehört ausgetrocknet und die Einrichtung einem anderen Zweck zugeführt werden.
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