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Gerolzhofen
Gerolzhöfer Stadtrat: Unklarer Beschluss zur Kaltwärme
Müssen sich die Käufer von Baugrundstücken im Neubaugebiet "Nützelbach II" verpflichtend an eine Kaltwärme-Versorgung anschließen? Der Stadtrat fand noch keine klare Linie.
Gerolzhofen Ortsschild
Foto: Norbert Vollmann
Klaus Vogt
 |  aktualisiert: 13.03.2024 12:30 Uhr

Der Gerolzhöfer Stadtrat hat in jüngster Vergangenheit für das neue Baugebiet "Am Nützelbach II" bereits zahlreiche Festlegungen getroffen, wie zum Beispiel die Baulandpreise, der zwingende Bau von Regenwasserzisternen oder die Größe der verschiedenen Hausformen. Lediglich bei der Frage, ob in diesem Baugebiet - wie bei "Am Nützelbach I" - auch wieder der Anschluss an eine Kaltwärme-Versorgung zwingend vorgeschrieben wird, kam man noch zu keinem Ergebnis.

Der Punkt war in der Stadtratssitzung vor 14 Tagen einstimmig vertagt worden, weil man erst noch genauere Informationen von der ÜZ Mainfranken einholen wollte. Die gewünschten Infos liefert nun Alexander Wolf vom Lülsfelder Stromversorger in der jüngsten Sitzung des Gremiums. Am Ende einer ausführlichen Diskussionsrunde fasste der Stadtrat dann aber einen Beschluss, der fragende Gesichter zurückließ.  

Komplettpaket der ÜZ

Wolf stellte in einem Kurzvortrag zunächst die Funktionsweise der Kaltwärme-Versorgung über Sole-Erdsonden vor. Die ÜZ Mainfranken würde wie bei "Nützelbach I" wieder alle planerischen und technischen Arbeiten rund um den Solekreislauf bis hin zu Innenanbindung der Häuser übernehmen, sagte Alexander Wolf. Lediglich die Wärmepumpe im Haus und die eigentliche Heizungsanlage (in der Regel ist dies eine Fußbodenheizung) müssen dann noch von einem Heizungsbauer nach Wahl des Häuslebauers installiert werden.

Insgesamt habe der Bauherr - wenn mindestens 20 Häuser angeschlossen werden - für die Kaltwärme-Versorgung mit Kosten von rund 50 000 Euro (rund 18 000 Euro von der ÜZ und etwa 32 000 Euro vom Installateur) zu rechnen. Allerdings kommt man in den Genuss einer öffentlichen Förderung. Die Fördergelder kämen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (kurz: BAFA) und nicht, wie in der vergangenen Sitzung von Stadtrat Günter Iff irrtümlich behauptet, von der ÜZ. Nach dem bis zum Jahresende 2020 geltenden Fördersatz könne ein Bauherr bei Investitionskosten von 50 000 Euro mit einer Förderung von 7720 Euro rechnen. Er persönlich rechne damit, so Wolf, dass der Fördersatz ab 2021 von der BAFA in gleicher Höhe weitergewährt wird.

Alternative Heizsysteme

Bei der Kaltwärme-Versorgung handele es sich um die effizienteste Methode mit den geringsten Betriebskosten unter den derzeit verfügbaren Heizsystemen, sagte Wolf. Würde man das neue Baugebiet mit der Kaltwärme-Versorgung erschließen, könnte man pro Jahr 60 000 Liter Heizöl beziehungsweise 145 Tonnen CO2 (bei Gasheizungen) einsparen. Wolf machte aber auch klar, dass es heutzutage durchaus auch noch andere moderne Heizsysteme gebe, zum Beispiel Pelletskessel oder Luft-Wärmepumpen, die ähnliche Jahresgesamtkosten haben. Die Kaltwärme-Versorgung habe jedoch Vorteile durch geringen Platzbedarf, geringen Wartungs- und Bedienungsaufwand, sie sei deutlich leiser als ein Luft-Wärmepumpen-Aggregat im Garten und man habe zudem den Vorteil, dass man damit im Sommer das Haus auch kühlen kann.

Der Stadtrat hatte dann eine Grundsatzfrage zu lösen: Sollen alle Bauherren in "Nützelbach II" - wie von der Verwaltung vorgeschlagen - gezwungen werden, an einer Kaltwärme-Versorgung anzuschließen oder gibt man ihnen die Möglichkeit, ein anderes, ökologisch ebenfalls hochwertiges Heizsystem zu wählen? Für Thomas Vizl (Geo-net) war der Fall klar: "Die Kaltwärme-Versorgung ist das Maß aller Dinge." Alle Grundstücke sollten zwingend angeschlossen werden, denn es handle sich um ein "sehr sinnvolles Konzept", sagte er. Die Bauherren aus "Nützelbach I" könnten nur Gutes berichten.

Gegen eine Anschlusspflicht

Etwas zurückhaltender äußerte sich 2. Bürgermeister Erich Servatius (SPD). Es sei zwar begrüßenswert, wenn möglichst viele an der Kaltwärme angeschlossen würden. Man sollte trotzdem aber auch die Möglichkeit gewähren, sich für ein anderes, ökologisch vergleichbares Heizsystem zu entscheiden. Auch Günter Iff (Freie Wähler) lehnte eine generelle Anschlusspflicht ab. Alternativen sollten durchaus möglich sein, wenn diese Heizformen ebenfalls dem hohen Energieeffizienz-Standard "KfW 40" entsprechen, forderte er. 

Bei der Abstimmung stand dann der Beschlussvorschlag zur Entscheidung an, wonach sich die Erwerber der Baugrundstücke in "Am Nützelbach II" mit dem Kauf gleichzeitig auch schon zum Anschluss an eine Kaltwärme-Versorgung und deren Nutzung verpflichten müssen. Dieser Beschluss wurde - etwas überraschend - knapp mit acht zu neun Stimmen abgelehnt.

Dann wurde aus dem Stehgreif ein Beschlussvorschlag formuliert, wonach zum einen für eine Kaltwärme-Versorgung das Genehmigungsverfahren gestartet wird und Probebohrungen in Auftrag gegeben werden und zum anderen die Grundstückskäufer verpflichtet werden, im Neubaugebiet ein Energieeffizienz-Haus mit dem Standard  von mindestens "KfW 40" zu errichten. Dieser Beschluss ging mit zwölf zu fünf Stimmen durch.

Nachbesserung nötig

Danach meldete sich VG-Geschäftsstellenleiter Johannes Lang zu Wort und wies darauf hin, dass in dem Beschluss jetzt aber kein Wort darüber verloren wird, dass man trotz möglicher Heiz-Alternativen den Anschluss von möglichst vielen Grundstücken an eine Kalt-Wärme-Versorgung nach wie vor wünscht. Bürgermeister Thorsten Wozniak reagierte leicht konsterniert. "Wir werden das Thema wohl in der Sitzung des Ferienausschusses im August nochmals auf die Tagesordnung nehmen müssen", gab er zu.

 
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