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Schweinfurt
Frühgeborene unter 1250 Gramm nur noch im Notfall: Wie es mit dem Perinatalzentrum am Leopoldina-Krankenhaus weitergeht
Steht eine Geburt absehbar bevor, sollen Extrem-Frühchen ab 1. Januar 2025 in Bayreuth und Bamberg versorgt werden. Der Fokus in Schweinfurt liegt dann woanders.
Zuletzt versorgte das Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt auch Extrem-Frühgeborene mit einem Gewicht von unter 1250 Gramm. Doch nun gibt es eine Änderung. 
Foto: Josef Lamber (Symbolbild) | Zuletzt versorgte das Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt auch Extrem-Frühgeborene mit einem Gewicht von unter 1250 Gramm. Doch nun gibt es eine Änderung. 
Lisa Marie Waschbusch
 |  aktualisiert: 07.11.2024 02:41 Uhr

Ab 1. Januar 2025 sollen Frühgeborene mit einem Geburtsgewicht von weniger als 1250 Gramm, deren Geburt absehbar bevorsteht, in Bayreuth und Bamberg versorgt werden. Wie der Verbund Perinatalzentrum Nordfranken mitteilt, sollen das Leopoldina-Krankenhaus in Schweinfurt und das Klinikum in Coburg zwar weiterhin ihren Status als "Level-1-Versorger" behalten, fortan jedoch keine Extrem-Frühchen mehr versorgen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die vier Kliniken nun unterzeichnet.

Hintergrund ist eine seit Januar 2024 geltende Richtlinie. Laut einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) sollen werdende Mütter künftig ausschließlich an hoch spezialisierten Orten versorgt werden. Die Richtlinie schreibt vor, dass Perinatalzentren mit Versorgungsgrad "Level 1" Säuglinge unter 1250 Gramm nur dann versorgen dürfen, wenn sie im Jahr mindestens 25 davon betreuen. 

Jede Klinik eines Verbundes soll einzeln zählen

Die Kliniken im Verbund Perinatalzentrum Nordfranken – dazu gehören Bamberg, Bayreuth, Coburg und das Leopoldina in Schweinfurt – hatten diese Zahl zuletzt nicht oder nur knapp erreicht. Deshalb hatten sie sich zu einem Verbund zusammengeschlossen. Doch mit der neuen Regelung muss jedes Zentrum eines Verbundes die Mindestanzahl selbst erreichen. "Nur wer stabil die Mindestmenge von 25 Frühgeborenen unter 1250 Gramm pro Jahr erreicht, wird diese Kinder auch weiterhin versorgen dürfen", heißt es aus dem Leopoldina auf Anfrage dazu.

Der Verbund erhoffe sich demnach durch die Neustrukturierung nun, dass neben der Uniklinik Würzburg auch Bamberg und Bayreuth die Mindestanzahl stabil schaffen. Der finale Grund, weshalb Schweinfurt und Coburg wegfallen, sei ein Versorgungsgutachten gewesen, das die Versorgung der Extrem-Frühgeborenen auf insgesamt zwei Perinatalzentren begrenzen sollte, teilt das Leopoldina weiter mit. Auf der Landkarte decke "die Kombination aus Bamberg und Bayreuth die Versorgung des nordbayerischen Raums am homogensten ab".

Intensivmedizinische Versorgung im Leopoldina bleibt gewährleistet

Für das Perinatalzentrum am Leopoldina-Krankenhaus bedeutet das: Es bleibt in der Region Main-Rhön die Anlaufstelle für Frühgeborene über 1250 Gramm, Risikoschwangere und alle Mehrlingsgeburten ab zwei Kindern. Ebenso bleibe die komplette intensivmedizinische Versorgung erhalten, betont das Krankenhaus. Für den Fall, dass sich eine Geburt eines Frühgeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1250 Gramm in Coburg und Schweinfurt nicht verhindern lässt, werden die Ärzte dort abwägen und entscheiden, ob eine Verlegung infrage kommt.

Schon Ende 2023 hatte die neue Richtlinie im Leopoldina für Unmut gesorgt. "Der G-BA-Beschluss hat festgelegt, dass Qualität keine Rolle spielt", hatte Prof. Michael Weigel, Chefarzt der Frauenklinik in Schweinfurt, damals gegenüber dieser Redaktion gesagt. "Kleinere Zentren, die hohe Qualität liefern, sollen vom Netz genommen werden, damit größere Zentren davon profitieren können."

Damals ging es den Verantwortlichen in dem Schweinfurter Krankenhaus auch um den Mehraufwand für die Familien, wenn diese weitere Wege – und das über einen Zeitraum von mehreren Wochen – fahren müssen. Dazu schreibt der Verbund Perinatalzentrum Nordfranken: "Wurde ein Frühgeborenes aufgrund seines Geburtsgewichts nach Bamberg oder Bayreuth verlegt, kann es – sobald das Frühgeborene stabiler ist und die entsprechenden Kriterien des Gemeinsamen Bundesausschusses erfüllt sind – wieder in das heimatnahe Perinatalzentrum zurückverlegt werden." Damit solle die eventuell aus der größeren räumlichen Distanz resultierende Belastung für die Familie so gering wie möglich gehalten werden.

 
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  • Andre Leixner
    „ Die Richtlinie schreibt vor, dass Perinatalzentren mit Versorgungsgrad "Level 1" Säuglinge unter 1250 Gramm nur dann versorgen dürfen, wenn sie im Jahr mindestens 25 davon betreuen.“

    … da kannst du 24 Säuglinge unter 1250g im Jahr qualitativ hochwertig betreuen, das zählt dann trotzdem nicht. Servicewüste Deutschland.
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