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GEROLZHOFEN
Foodwatch weist Vorwürfe des Landratsamts als absurd zurück
Norbert Vollmann
Norbert Vollmann
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:22 Uhr

„Aus dem Zusammenhang gerissen“, „völlig falsch“, „unzutreffend“ – in der Druckausgabe vom 15. Juli hatte das Landratsamt Schweinfurt verschiedene Vorwürfe gegen Foodwatch erhoben. In einer von Johannes Heeg, dem Autor des Reports „Bayerisches Brot“, verfassten Stellungnahme weist die Verbraucherschutzorganisation die Vorwürfe als „absurd und völlig haltlos“ zurück.

Der Report „Bayerisches Brot“

Foodwatch hat Ende Juni mit dem Report „Bayerisches Brot“ die Ergebnisse der Lebensmittelkontrollen in acht bayerischen Großbäckereien von 2013 bis 2016 veröffentlicht. Der Verbraucher erfuhr von Hygiene-Mängeln, die Behörden aufgrund der schwammigen, von Foodwatch kritisierten Gesetzeslage in der Regel unter Verschluss halten.

Genannt wird in dem Report auch die Firma Hiestand mit ihrem Werk in Gerolzhofen. Einer der größten Hersteller von Tiefkühlbackwaren weltweit bekam darauf auf unseren Artikel vom 13. Juli hin „Kontrolleure dürfen bei Hiestand alles“ vom Landratsamt Schweinfurt und dem dort angesiedelten und Hiestand kontrollierenden Staatlichen Veterinäramt Schützenhilfe.

Die Vorwürfe gegenüber Hiestand seien übertrieben, in Teilen sogar falsch, so die Sprecherin des Landratsamts in einer Stellungnahme gegenüber dieser Redaktion.

Dabei habe Foodwatch schon zur Veröffentlichung des Reports sämtliche zur Debatte stehenden Kontrollberichte vollständig ins Internet gestellt. Dort lasse sich nachlesen, dass Mängel meistens als „geringgradig“ bewertet worden seien. Bei einer Routinekontrolle 2015 seien sie „mittelgradig“ gewesen, schreibt jetzt Foodwatch weiter.

Schaben, Mäusekot oder Kakerlaken seien bei anderen, aber nicht bei Hiestand gefunden worden. Etwas Derartiges habe foodwatch auch nie behauptet.

Was Foodwatch ändern will

Zu keinem Zeitpunkt habe foodwatch den Eindruck erweckt, dass von dem Betrieb Gesundheitsgefahren ausgingen. Fakt sei aber: Immer wieder würden in bayerischen Großbäckereien ekelerregende Zustände dokumentiert, von denen der Verbraucher nichts erfahre. Genau das wolle Foodwatch ändern.

Eine Antwort auf die Frage, ob 2016 bei Hiestand alles sauber war, habe Foodwatch bis heute nicht erhalten, wird erklärt. Dabei habe man bereits im Januar einen entsprechenden Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) gestellt. Solche Anträge müssen Behörden innerhalb von zwei Monaten bearbeiten.

Das LGL habe schriftlich mitgeteilt, den Antrag an die zuständige Kreisbehörde weitergeleitet zu haben. Foodwatch weiter: Zuständig für Hiestand ist das Landratsamt Schweinfurt – das nun erklärt, von all dem nichts gewusst zu haben.

Auch die Aussage, Hiestand habe Rechtsmittel gegen die Herausgabe von Informationen aus dem Jahr 2016 eingelegt, sei Foodwatch vom LGL schriftlich bestätigt worden. Dennoch nenne das Landratsamt die Darstellung der Verbraucherschutzorganisation „völlig falsch“.

Sollte der Foodwatch-Antrag tatsächlich nie beim Landratsamt Schweinfurt eingegangen sein, zeige das andererseits erneut das Versagen bayerischer Behörden beim Verbraucherschutz. Denn dass die Behörden die Ergebnisse von amtlichen Lebensmittelkontrollen nicht proaktiv veröffentlichen, sei die eine Seite.

Dass Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz „im Nirwana der Bürokratie“ verschwänden, sei die andere. Dass sich dann eine für den Verbraucherschutz zuständige Behörde wie das Veterinäramt Schweinfurt zur Fürsprecherin eines Unternehmens wie Hiestand aufschwinge, setzt der Absurdität die Krone auf, so Foodwatch in seiner Stellungnahme.

Was Bayern brauche

Bayern brauche ein Gesetz, das die Behörden verpflichte, alle Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen zu veröffentlichen. Nur so wüssten Verbraucherinnen und Verbraucher, welche Betriebe sauber arbeiten und wer die Ekel-Bäcker sind. Nur so hätten die Unternehmen einen echten Anreiz, sich an Hygienevorschriften zu halten.

Und nur so würden absurde bürokratische Vorgänge, wie sie Foodwatch durch einen simplen Antrag nach dem Verbraucherinformationsgesetz ausgelöst habe, hinfällig.

 
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