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Schweinfurt
Falsche Angaben gegenüber der Polizei brachten einen Jäger in Schwierigkeiten
"Lügen haben kurze Beine", so sagt es der Volksmund. Und manchmal kann eine unwahre Aussage für einen Beschuldigten noch viel schädlicher sein als die Wahrheit.
Symbolbild: Gericht/Justiz
Foto: rclassenlayouts (iStockphoto) | Symbolbild: Gericht/Justiz
Heinrich Wullhorst
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:30 Uhr

Die Erfahrung, was aus einer Notlüge werden kann, durfte jetzt ein Jäger aus dem Landkreis Schweinfurt machen. Er musste sich vor dem Schweinfurter Amtsgericht wegen des Vorwurfs einer unerlaubten Abgabe einer kleinen Menge von erlegtem Wild verantworten. Der Verstoß gegen die "Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung" ist eine Straftat.

Dem Jäger wurde vorgeworfen, ein bei einer Gemeinschaftsjagd in Plauen von ihm selbst erlegtes Stück Schwarzwild, das er nach der Jagd vom zuständigen Revierleiter erworben hatte, weiterveräußert zu haben. Verboten ist das dann, wenn die vom Gesetz vorgeschriebene Untersuchung auf Trichinenfreiheit noch nicht stattgefunden hat. Erst nach diesem Zeitpunkt darf man eine "kleine Menge von erlegtem Wild an Dritte abgeben".

Clip brachte die Ermittler auf die richtige Spur

Auf die Spur gekommen war die Polizei dem Beschuldigten, weil der Revierförster in der Nähe des Heimatortes des Jägers Reste des ausgenommen Kadavers im Wald gefunden hatte. Zuordnen ließ sich der Fund deshalb, weil der Jäger den am Ohr des getöteten Tieres angebrachten Clip, der als Referenz für die Trichinenbeschau dient, nicht von der Schwarte entfernt hatte.

Als dann auf einmal die Polizei vor der Tür stand und den Jäger mit dem Vorwurf, der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung des Tierkadavers konfrontierte, verstrickte dieser sich in eine spontane "Räuberpistole". Als er von der Jagd in Plauen zurück gekommen sei und an seinem Hof begonnen habe, den Tierkadaver auszuladen, habe plötzlich ein Mann in einem dunklen Auto angehalten und darum gebeten, das Tier erwerben zu dürfen. Er habe dem Verkauf zugestimmt.

Der Käufer, den er nicht näher beschreiben konnte, habe das Schwarzwild an dann sich genommen. "Es war eine riesengroße Eselei von mir, den Polizeibeamten diese Geschichte aufzutischen", räumt der Jäger heute ein. Der behauptete Sachverhalt war nämlich gelogen. Etwas ähnliches hatte die Polizeibeamtin, die als Zeugin vor dem Amtsgericht aussagte, bereits vermutet. "Besonders glaubwürdig schien mir die Einlassung des Angeklagten nicht", schildert sie dem Richter.

Die Polizei angelogen

Spätestens als ihm der Strafbefehl des Amtsgerichts ins Haus flatterte, muss der Beschuldigte gemerkt haben, dass seine "Eselei" noch viel größer war als gedacht. Durch die Lüge gegenüber den Polizeibeamten hatte er den ihm vorwerfbaren Sachverhalt gleichsam upgegradet. Aus einer Ordnungswidrigkeit, die das Entsorgen der Kadaverreste im Wald gewesen wäre, war im Handumdrehen eine Straftat geworden. Aus einem möglichen Bußgeldbescheid wurde so ein Strafbefehl.

Der Verteidiger des Beschuldigten, der selbst aktiver Jäger ist, hätte die Angelegenheit gerne bereits im Vorfeld der Verhandlungen, noch im Ermittlungsverfahren aufgeklärt. Die dazu erforderliche Akteneinsicht habe er aber leider nicht erhalten. Sein Mandant bedauerte noch einmal die Unwahrheit gegenüber den Polizeibeamten, aber auch seinen Verstoß gegen das Beseitigungsgesetz tierischer Nebenprodukte. Das sei eine Unart, die immer mehr um sich greife, betonte der Verteidiger, der selbst zur Jagd geht.

Sein Mandant werde aus diesem Vorfall aber sicherlich die richtigen Lehren ziehen. Unter anderem vielleicht die, dass es besser ist, bei einer Beschuldigung durch die Polizei zunächst einmal von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, ehe man sich noch tiefer verstrickt.

Am Ende konnte das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage von 600 Euro beendet werden. Ein Bußgeldverfahren wegen der ordnungswidrigen Entsorgung muss der Jäger nicht mehr befürchten.

 
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