Schweinfurt
Erfolg bei der Revision vor Gericht: Missbrauchstäter muss drei Monate weniger in Haft
Der Bundesgerichtshof monierte ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt – aber nur im Strafmaß. Dazu urteilte nun eine andere Kammer.
![Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt](/storage/image/9/4/2/7/10197249_app-article-teaser-large_1Bs6nF_t0uiM6.jpg)
Oft passiert es nicht, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen Rechtsfehlern moniert und zur Neuverhandlung zurückverweist. Bezüglich der Verurteilung eines 59-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen zu fünf Jahren Haft Anfang Februar war dies der Fall.
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