zurück
Schweinfurt
Erfolg bei der Revision vor Gericht: Missbrauchstäter muss drei Monate weniger in Haft
Der Bundesgerichtshof monierte ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt – aber nur im Strafmaß. Dazu urteilte nun eine andere Kammer.
Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
Foto: Anand Anders | Landgericht und Amtsgericht Schweinfurt
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:33 Uhr

Oft passiert es nicht, dass der Bundesgerichtshof (BGH) in der Revision ein Urteil des Landgerichts Schweinfurt wegen Rechtsfehlern moniert und zur Neuverhandlung zurückverweist. Bezüglich der Verurteilung eines 59-Jährigen wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in zehn Fällen zu fünf Jahren Haft Anfang Februar war dies der Fall.

Immer informiert sein und
14 TAGE GRATIS testen
  • Alle Artikel in der App lesen
  • Bilderserien aus Mainfranken
  • Nur 9,99€/Monat nach der Testphase
  • Jederzeit monatlich kündbar