zurück
Schweinfurt
Entsorgung von Asbest: Gerichtsverhandlung nahm überraschende Wendung
Es geht um die Demontage asbesthaltiger Wellplatten. Anwalt des Beschuldigten legt Fotos vor, die fragwürdige Lagerung solcher Abfälle im Abfallwirtschaftszentrum Rothmühle zeigen sollen.
Wenn alte Wellfaserzementplatten abgebaut werden, dann sollte dies Profis überlassen werden, wie hier auf diesem Symbolbild zu sehen ist. Weil solche Platten häufig krebserregenden  Asbest enthalten, muss dabei zum Beispiel Schutzkleidung getragen werden.
Foto: Bernd Wüstneck | Wenn alte Wellfaserzementplatten abgebaut werden, dann sollte dies Profis überlassen werden, wie hier auf diesem Symbolbild zu sehen ist.
Helmut Glauch
Helmut Glauch
 |  aktualisiert: 10.02.2024 05:07 Uhr

Der eigentliche Vorwurf des "unerlaubten Umgangs mit Abfällen" wurde letztlich zur Nebensache eines Verfahrens vor dem Strafrichter am Amtsgericht Schweinfurt. Einem Bauunternehmer war vorgeworfen worden, gemeinsam mit Helfern, unsachgemäß, ohne Schutzkleidung und notwendige Schutzmaßnahmen im März 2020, die asbesthaltige Dacheindeckung einer ehemaligen Tankstelle im Landkreis abgebaut zu haben. Auch der Sachkundenachweis für den Umgang mit den als krebserregend eingestuften Wellfaserzementplatten fehlte.

Allerdings ist es hinsichtlich der Vorschriften ein Unterschied, ob solche kritischen Altlasten privat oder gewerblich abgebaut werden. Für Privatpersonen sind die Vorgaben lockerer, so entfällt etwa der Sachkundenachweis. In diesem Fall sei es privat gewesen, so Miteigentümer des Grundstücks mit der alten Tankstelle, weswegen er Einspruch gegen den Strafbefehl erhob.

Grenzfall zwischen Privat und Gewerbe

Der Nachweis, dass diese Abdeckarbeiten gewerblicher Natur waren, konnte tatsächlich nicht geführt werden. Auch bei der Überprüfung der Baustelle durch die Polizei wurde zwar für den Transport auf die Mülldeponie in Säcke verpacktes Material gefunden, aber kein direktes Arbeiten beobachtet. Als "Grenzfall zwischen Privat und Gewerbe" wurde das Verfahren eingestellt.

Anzeige für den Anbieter Google Maps über den Consent-Anbieter verweigert

Umso interessanter für die Staatsanwaltschaft sind möglicherweise die Aufnahmen, die der Verteidiger des Beklagten dem Strafrichter vorlegte. Darauf soll zu sehen sein, dass solche asbesthaltigen Abfälle auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Rothmühle nicht sachgemäß gelagert werden. Mit den Worten "Das dürfte die Staatsanwaltschaft interessieren" nahm der Richter die Bilder zur Weiterleitung entgegen.

Feuerwehrleute und einen städtischen Mitarbeiter beleidigt

Für den Bauunternehmer war damit zwar die Sache mit den Asbestplatten vom Tisch, aber die Verhandlung nicht zu Ende. Denn in der Zwischenzeit ist er zweimal wegen Beleidigung aufgefallen, weswegen zwei weitere Strafbefehle gegen ihn auf dem Tisch lagen. So hat er im Juni vergangenen Jahres einen Mitarbeiter der Stadt Schweinfurt, zuständig für die Überwachung des ruhenden Verkehrs, unflätig tituliert. Dieser hatte ihm, völlig zu Recht, "Knöllchen" fürs Falschparken verpasst.

Im September wurden Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Unterspiesheim von dem Mann beleidigt. Die Feuerwehrleute sicherten an einer Straße die Umleitung des Verkehrs, die infolge eines Unfalls nötig geworden war. Erst nach einer Beleidigung der Feuerwehrleute, in der er seinen Unmut über die Straßensperre kundtat, fuhr er weiter.

Geständnis, Reue und Entschädigungszahlungen

Vor Gericht räumte der Mann die Vorwürfe ein und zeigte sich voller Reue. Er entschuldigte sich beim Parkraumüberwacher und bei den Feuerwehrleuten. Darüber hinaus will er sich psychologische Hilfe suchen, um mit seinem "Aggressionspotenzial" besser umgehen zu können. Zivilrechtliche Folgen dürften nicht nur wegen der Entschuldigungen aus der Welt sein sondern auch, weil der städtische Mitarbeiter und die Vertreter der Feuerwehr die ihnen in Aussicht gestellten Entschädigungszahlungen im jeweils dreistelligen Bereich annahmen.

Doch das ist nicht alles: 90 Tagessätze, was bei ihm 5400 Euro ausmacht, plus die Kosten des Verfahrens muss er bezahlen. Er akzeptierte den Strafbefehl sofort. Eine Strafe auch vor dem Hintergrund, dass der Mann hinsichtlich seiner Einträge im Strafregister, vor allem im Verkehrsbereich, kein unbeschriebenes Blatt ist. Der Strafrichter sah dieses Urteil denn auch als "letzte Warnung". Bei einem "Wiedersehen vor Gericht", könnte das nächste Mal eine Haftstrafe das Ergebnis sein.

 
Themen & Autoren / Autorinnen
Schweinfurt
Gerolzhofen
Helmut Glauch
Amtsgericht Schweinfurt
Feuerwehrleute
Freiwillige Feuerwehr
Mülldeponien
Polizei
Stadt Schweinfurt
Tankstellen
Wirtschaftsbranche Verkehr
Lädt

Damit Sie Schlagwörter zu "Meine Themen" hinzufügen können, müssen Sie sich anmelden.

Anmelden Jetzt registrieren

Das folgende Schlagwort zu „Meine Themen“ hinzufügen:

Sie haben bereits von 50 Themen gewählt

bearbeiten

Sie folgen diesem Thema bereits.

entfernen
Kommentare
Aktuellste
Älteste
Top
  • W. F.
    Asbest ist kein "Teufelszeug", es wird dazu gemacht. Asbest ist nur in einem bestimmten "Faserlängenbereich" schlimm. Zu lange Fasern und kürzere Fasern sind nicht das Problem.
    Wenn Asbest mechanisch bearbeitet wird, (z.B. Flex) entsteht Staub, der gefährlich ist. Beim Abbau von Platten ist keine große Gefährdung da, das Risiko vom Dach zu fallen ist größer. Das ist überwiegend ein Geschäft!!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. S.
    wenn beim Abbau gebohrt wird, PS den zerschlagen etc. können sehr wohl diese Fasern freigesetzt werden. Die Vorschriften sind meiner Meinung nach schon sinnvoll, gerade weil man die Gefahr nicht unbedingt sieht bzw. die mögliche Gefahr die nicht bekannt ist.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • G. R.
    wieso wird beim Abbau gebohrt? Es müssen doch nur die Schrauben gelöst werden. Beim zerschlagen entstehen auch keine so feine Stäube das sie gefährlich sind.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. S.
    Der Bauunternehmer scheint ein echter Sympathieträger zu sein. Sich aus der Sache mit den Asbestplatten herauszuwinden, gleichzeitig das Abfallzentrum indirekt an den Pranger stellen, einen Parkraumüberwacher und zusätzlich sogar einen Feuerwehrmann beleidigen, sich anschließend bei beiden gegenüber zivilrechtlichen Ansprüchen "frei zu kaufen" spricht nicht für einen Menschen mit guten Charakterzügen.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. A.
    Der Umgang mit diesen Dachplatten ist völlig überzogen, ausserhalb der Deponien musste einen Aufriss machen und dann beim Abliefern reisst gern mal der Bigpack, weil der Radladerfahrer komplett mit der Schaufel reinfasst. Selber schon erlebt und mit einem Kopfschütteln weggegangen. Corona sei Dank, muss man auch auf der Deponie die Maske tragen. Schmeiss zamm, solange es noch geht...
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • M. S.
    @ticktricktrack: Asbest ist Teufelszeug! Hier sollte schon allein wegen der eigenen Sicherheit ordentlich mit umgengangen werden und nicht weil es das Amt etc. vorschreibt!
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten
  • R. A.
    Keine Panik, ich habe mein Dach vorschriftsmässig selbst abgenommen, mit Wasser gebunden, in Bigpacks verpackt auf einen Anhänger verladen, nach Wirmsthal in die Abfalldeponie gebracht, dort wollte der Laderfahrer alle Bigpacks in die Zähne der Schaufel nehmen und hat beim Aufnehmen alle abgerissen. Danach sollte ich abkippen, was ich auf Aufforderung dann auch gemacht habe.
    Ich für meinen Teil habe den Entsorgungsnachweis. Das Zeugs kommt einfach in die Deponie und gut solls sein. Teufelszeug hin oder her, wenn man die zugehörige TRGS 519 lesen kann, erreicht man erst ab Seite ca 59 das wesentliche für Aussenarbeiten. Vorher geht alles nur in den Innenbereich. Derartige Verordnungen muss man lesen und verstehen können, nicht einfach nur nachplappern, was dir irgendeiner vom Amt erzählt, der das Wort Asbest oder dessen verwandte Werkstoffe gehört hat.
    Vorsicht ist immer geboten, aber solange auf den Entsorgungsstellen so damit umgegangen wird, brauchts keinen wundern.
    • Bitte melden Sie sich an Gefällt mir () Gefällt mir nicht mehr ()
    • Antworten