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Schweinfurt
Eine Verordnung für alles: Was Rasenmäher und Wahlplakate verbindet
Die Stadtverwaltung möchte neue Regeln beim Plakatieren und auch beim Regelwerk über Lärm und Tiere. Der Stadtrat war da aber teilweise anderer Meinung.
Die Verordnung, wann Wahlplakate aufgehängt und wann sie abgenommen werden dürfen, wurde in Schweinfurt geändert.
Foto: Gerd Landgraf | Die Verordnung, wann Wahlplakate aufgehängt und wann sie abgenommen werden dürfen, wurde in Schweinfurt geändert.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:57 Uhr

Im Hauptausschuss schien noch alles klar zu sein, der Vorschlag von Ordnungsreferent Jan von Lackum für die Änderungen an der Verordnung über das Plakatieren sowie über Lärm und Tiere wurde durchgewunken. Im Stadtrat dann die Kehrtwende, zumindest beim Thema Lärm.

Im Grunde ist es paradox, in Schweinfurt aber so geregelt: Während ein gewerblicher Gärtner mittags mit seinem knatternden Rasenmäher durch die Gärten ziehen kann, zum Beispiel in Wohnanlagen der SWG, ist das für den Privatmann tabu. Nicht nur Ordnungsreferent Jan von Lackum findet das seltsam. Er wollte in der neuen Verordnung der Stadt verankern lassen, dass grundsätzlich nur die Bundeslärmschutzverordnung gilt, also im Prinzip salopp gesprochen jeder machen kann, was er will. In der Bundesverordnung ist vorgesehen, dass in der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Ruhe herrschen muss. Im Hauptausschuss war Grünen-Stadtrat Thomas Schmitt mit seinem Plädoyer, bei der verordneten Mittagsruhe für Privatleute zu bleiben, noch allein auf weiter Flur.

Stadträte finden, dass die Mittagsruhe für Privatleute eine gute Lösung ist

Im Stadtrat änderte sich das und zwar so, dass von Lackum mit seinem Änderungsvorschlag der Verordnung beim Thema Lärm nicht durchkam. Mit 23:18 Stimmen wurde beschlossen, die alte Regelung beizubehalten. Sprich: Gewerbliche Nutzer dürfen tagsüber Lärm machen, wenn es nicht anders geht, private Nutzer dürfen ruhestörende Gartenarbeiten weiterhin nur werktags von 8 bis 13 und von 15 bis 20 Uhr durchführen.

Mittags bleibt er eingepackt: Wer privat seinen Rasen mähen will, darf dies in Schweinfurt weiterhin nur zu bestimmten Zeiten tun.
Foto: djd/Briggs&Stratton | Mittags bleibt er eingepackt: Wer privat seinen Rasen mähen will, darf dies in Schweinfurt weiterhin nur zu bestimmten Zeiten tun.

Das Plädoyer für den Erhalt der Mittagsruhe war fraktionsübergreifend. Reginhard von Hirschhausen (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich ebenso dafür aus wie Jürgen Royek (CSU), Ulrike Schneider (Schweinfurter Liste/Freie Wähler) und Thomas End (SPD). Royek erklärte, der reine Verweis auf die Bundesimmissionsschutzverordnung helfe dem Bürger in keiner Weise, die sei "für einen Laien nicht zu verstehen".

Thomas End sprach von einer "jahrzehntelang gut eingeführten Praxis zum Nachbarschaftsfrieden", die man nicht ändern solle. Da sich nicht alle Privatleute an Gepflogenheiten hielten, seien Regelungen nötig. Die Bundesverordnung als Maßstab zu nehmen, hält End nicht für zielführend, "man muss ziemlich lange Jura studiert haben, um das zu verstehen". Darüber hinaus warnte er davor, dass der Verwaltungs-Entwurf dazu führen würde, dass man morgens um 7 Uhr Rasen mäht, Teppiche ausklopft oder andere laute Arbeiten beginnt. "Das wäre ein Rückschritt und würde zu Konflikten führen", so End.

Wahlplakate dürfen erst 47 Tage vor der Wahl die Straßen und Wege zieren

Die Verordnung Lärm und Tiere ist viel weitergehend als nur die Frage, wann man Gartenarbeit tätigen darf und wann nicht. Es geht um Musik, die der Nachbar bis 22 Uhr mitbekommen darf, sofern die Lautstärke im Rahmen bleibt; es geht um Hunde, die nicht auf Kinderspielplätze dürfen, und deren Besitzer sie beim Spaziergang durch die Stadt immer unter Kontrolle haben müssen, um Leinenpflicht für große Hunde und sogenannte Kampfhunde; um das Verbot, wilde Tauben zu füttern und so weiter.

Der Verwaltung gefolgt wurde vom Stadtrat mit großer Mehrheit beim Thema Plakatierung. Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den Antrag gestellt, Plakatieren im Wahlkampf sowohl zeitlich als auch örtlich zu beschränken. Für sechs Wochen sollten die Wahlkampfplakate stehen bleiben, und zwar nur auf kommunalen Werbeflächen. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, die Idee war aber nicht ganz gestorben. Dass sich bei den Vorschriften für das Plakatieren etwas ändern müsste, habe der Landtagswahlkampf gezeigt, fand das Ordnungsamt. Die neue Idee, dass Parteien frühestens am 47. Tag vor der Wahl Plakate aufhängen und diese zehn Tage nach dem Abstimmungssonntag aufgeräumt haben müssen, probierte man bereits mit Erfolg bei der Europawahl aus. Auch das Werben für politische Veranstaltungen mit regionalem Bezug ist erlaubt.

 
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  • K. B.
    Und wer kümmert sich darum, dass die Kabelbinder, mit denen die Plakate an Laternen, Schildermasten, etc. festgemacht wurden, am Schluß auch mit weg kommen und nicht nur die Plakate abgerissen werden (manchmal durch Wind schon weg....) ????
    Auch von den Grünen sind jetzt noch Kabelbinder an div. Laternen.....
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  • J. B.
    Wenn jeder auf den anderen Rücksicht nehmen würde bräuchte man keine Verordnungen.
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