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Schweinfurt
Laufen bald mittags die Gartengeräte in Schweinfurt heiß?
Bisher war es so: Ein gewerblicher Gärtner durfte im Stadtgebiet mittags Rasen mähen, ein Privatmann nicht. Seltsam, oder nicht? Findet auch die Verwaltung.
Stimmt der Stadtrat am 23. Juli zu, wird die Lärm-Verordnung für Schweinfurt geändert. Dann darf auch zur Mittagszeit der Rasenmäher angeworfen werden.
Foto: Thinkstock | Stimmt der Stadtrat am 23. Juli zu, wird die Lärm-Verordnung für Schweinfurt geändert. Dann darf auch zur Mittagszeit der Rasenmäher angeworfen werden.
Katja Beringer
 |  aktualisiert: 16.02.2024 21:43 Uhr

Es klingt paradox, ist aber in Schweinfurt so: Während der gewerbliche Gärtner seelenruhig in der Mittagszeit Lärm machen kann, ist das für den Privatmann tabu. Auch wenn der vielleicht im Nachbargarten sitzt und zuhören muss, wie der Gärtner den Nachbarrasen auf die gewünschte Höhe trimmt oder Hecken schneidet. Eine Verordnung, die auch Jan von Lackum, Leiter des Amtes für öffentliche Ordnung, seltsam findet. Sein Referat will den Passus in einer Neufassung des Regelwerks streichen, die bisher den schönen Namen trägt: "Verordnung über Lärm, Tierhaltung und Anschläge". Wobei mit letzterem nichts gemeint ist, was uns erschrecken könnte – es geht ums Plakatieren. Und genau das war der Anlass, sich mit der Verordnung näher zu befassen.

Die Stadtratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte den Antrag gestellt, Plakatieren im Wahlkampf sowohl zeitlich als auch örtlich zu beschränken. Für sechs Wochen sollten die Wahlkampfplakate stehen bleiben, und zwar nur auf kommunalen Werbeflächen. Der Antrag wurde zwar abgelehnt, die Idee war aber nicht ganz gestorben. Dass sich bei den Vorschriften für das Plakatieren etwas ändern müsste, habe der Landtagswahlkampf gezeigt, meint man im Ordnungsamt, feilte an einer Verordnung über das Plakatieren und legte die nun dem Haupt- und Finanzausschuss vor. Plakatieren dürfen die Parteien frühestens am 47. Tag vor der Wahl, zehn Tage nach dem Abstimmungssonntag soll alles aufgeräumt sein. Auch das Werben für politische Veranstaltungen mit regionalem Bezug ist erlaubt.

Was die zweite Verordnung im Stadtgebiet regelt

Was den normalen Schweinfurter allerdings mehr interessieren dürfte, ist die zweite Verordnung, die aus dem bisher gemeinsamen Regelwerk herausgelöst werden soll: die über Lärm und Tiere. Darin geht es ums Musikhören oder -spielen, das bis 22 Uhr auch der Nachbar mitbekommen darf, sofern die Lautstärke im Rahmen bleibt; es geht um Hunde, die nicht auf Kinderspielplätze dürfen, und deren Besitzer sie beim Spaziergang durch die Stadt immer unter Kontrolle haben müssen, um Leinenpflicht für große Hunde und sogenannte Kampfhunde; um das Verbot, wilde Tauben zu füttern und so weiter und so fort.

Und der Passus mit den Gartenarbeiten, die zur Mittagszeit verboten sind, außer für Gewerbliche? Er ist schlicht nicht mehr in der Verordnung enthalten. Damit gilt die Bundesverordnung, so Jan von Lackum, und die sieht vor, dass in der Zeit zwischen 20 Uhr und 7 Uhr Ruhe herrschen muss. Grünen-Stadtrat Thomas Schmitt ist das nicht genug, er plädierte dafür, bei der verordneten Mittagsruhe zu bleiben. Und stand damit allein auf weiter Flur. Kritisch sah Schmitt auch die Verordnung zum Plakatieren. Mit ihrem Antrag hätten die Grünen die Plakatierungen reduzieren wollen – das Gegenteil sei nun der Fall. Bis auf ihn stimmte der Haupt- und Finanzausschuss den Verordnungen zu. Das letzte Wort hat der Stadtrat am 23. Juli.

 
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