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SCHWEINFURT
Doping-Dealer geht in den Knast
Aus China und Litauen hat er jahrelang illegale Dopingmittel bestellt und in der Bodybuilder-Szene weiterverkauft. Jetzt muss der 52-Jährige drei Jahre hinter Gitter.
Die im Dopingprozess Angeklagten gucken aus dem Fenster des Landgerichts Schweinfurt
Foto: Nike Bodenbach | Die im Dopingprozess Angeklagten gucken aus dem Fenster des Landgerichts Schweinfurt
Nike Bodenbach
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:08 Uhr

Aus China und Litauen hat er jahrelang illegale Dopingmittel bestellt und in der Bodybuilder-Szene weiterverkauft. Anabolika, Peptide, verschiedene Wachstumshormone. Vier Jahre florierte das Geschäft, doch dann blieben zwei Pakete beim Zoll hängen. Jetzt ist der 52-Jährige aus dem Landkreis Schweinfurt zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Und auch seine zwei Helfer wurden von der Großen Strafkammer des Landgerichts Schweinfurt wegen Verstößen gegen das Antidoping- und Arzneimittelgesetz bestraft.

Gleich am ersten der insgesamt vier Verhandlungstage hatten die drei Angeklagten gestanden. Der Hauptangeklagte sagte, er habe ab 2012 wieder an Bodybuilding-Wettbewerben teilnehmen wollen. Die in der Szene üblichen Substanzen zur Leistungs- und Wachstumsverbesserung habe er übers Internet in China und Litauen bestellt.

Dort seien sie viel billiger als auf Messen der Bodybuilder- und Fitness-Szene, wo sie ebenfalls unter der Hand angeboten würden. Ein Viertel der Dopingmittel habe er selbst genommen, der Rest ging an Bekannte aus der Szene. Auf den Einkaufspreis habe er zwischen 20 und 25 Prozent draufgeschlagen. Der Staatsanwalt hatte dafür eine Haftstrafe von knapp vier Jahren gefordert.

Für Einkaufspreis zum Komplizen

Sein Bekannter, der sich auch auf Bodybuilding-Wettkämpfe vorbereiten wollte, half ihm unter anderem mit Auslandsüberweisungen per „Western Union“. Als Gegenleistung bekam er die Anabolika zum Einkaufspreis. Er schickte Pakete weiter, darunter an ein Fitnessstudio im nordöstlichen Unterfranken. Der 48-Jährige organisierte auch, dass die Pakete zur Garage seiner Freundin geliefert wurden. Die hatte zwar nicht direkt gewusst, was Sache ist, aber musste es mindestens ahnen: Auf die Frage, was denn in den Paketen sei, antwortete ihr Freund „Frag' besser nicht, dann muss ich dich nicht anlügen“.

Der 48-Jährige bekam für seien „wesentlichen Tatbeitrag“ eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren, die aber zur Bewährung ausgesetzt wird. Die 44-jährige Frau wurde zu einer Geldstrafe von 1800 Euro (90 Tagessätze a 20 Euro) verurteilt.

Akten zum Prozess füllen fünf Leitz-Ordner

Der Vorsitzende Richter nannte die Ermittlungen und das Verfahren „äußerst aufwendig“. Allein die Akten hätten fünf Leitz-Ordner gefüllt, dazu zahlreiche Bände mit Protokollen. Dass am Ende „nur“ vier Tage verhandelt wurde, lag allein an den umfangreichen Geständnissen der Angeklagten.

In den Wohnungen der Angeklagten waren schließlich große Mengen der verbotenen Dopingmittel gefunden worden. Die für die Strafzumessung wichtige „nicht geringe Menge“ der Mittel ist in den Sendungen stets um da Hundertfache überschritten worden. In den Ampullen und Pillen in der Wohnung des Helfers wurde das 749-fache der „nicht geringen Menge“ gefunden.

Muskelmassen nur mit Anabolika?

Von allen drei Angeklagten habe man gehört, es gebe eine „szenetypisch einhellige Meinung: Erfolgreiches Bodybuilding ist nur mit Anabolika möglich“, sagt der Richter bei der Urteilsverkündung. Abnehmer hab es offenbar genug. Für fast 90.000 Euro hat der Angeklagte Dopingmittel eingekauft, gut zwei Drittel davon gab er mit Aufschlag weiter.

Das Gesetz sieht vor, dass der Gewinn aus Straftaten „abgeschöpft“ wird, sofern beim Verurteilten das Vermögen vorhanden ist. Im Fall des Bodybuilders entscheid die Kammer, dass er zusätzlich zur Gefängnisstrafe 40.000 Euro bezahlen muss.

 
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