Alle drei Angeklagten haben zum Prozessauftakt am Donnerstagmorgen gestanden, illegale anabole Steroide, Wachstumshormone und weitere Mittel zum Sport-Doping aus dem Ausland beschafft, teils selbst konsumiert, sowie an Dritte versendet zu haben, beziehungsweise dabei mitgewirkt zu haben. Eine gute Stunde brauchte der Staatsanwalt, um die umfangreiche Anklageschrift zu verlesen.
Pillen und Ampullen billiger als auf hiesigen Bodybuilder-Messen
Der Hauptangeklagte 52-jährige aus dem Landkreis Schweinfurt sagte, er habe ab 2012 wieder an Bodybuilding-Wettbewerben teilnehmen wollen. Die in der Szene üblichen Substanzen zur Leistungs- und Wachstumsverbesserung habe er übers Internet in China und Litauen bestellt und bezogen, weil sie so viel billiger zu beschaffen seien als auf Messen der Bodybuilder- und Fitness-Szene, wo diese ebenfalls unter der Hand angeboten würden. Ein Viertel der Dopingmittel sei zu seinem Eigenkonsum bestimmt gewesen, der Rest für Bekannte aus der Szene. Auf den Einkaufspreis habe er etwa 25 Prozent draufgeschlagen.
Paketlieferungen an die Adresse der Freundin
Der mitangeklagte 48-jährige Bekannte, der sich auf Bodybuilder-Wettkämpfe vorbereiten wollte, räumte ein, dem 52-Jährigen bei der Bezahlung der illegalen Substanzen über den Dienstleister „Western Union“ geholfen zu haben. Pakete seien an die Adresse seiner Freundin geliefert worden, er habe die Dopingmittel auch an Kunden weiterversendet, darunter ein Fitnessstudio im nordöstlichen Unterfranken. Die 44-jährige Lebensgefährtin des 48-Jährigen sagte, dass mit ihrem Einverständnis Pakete an sie ihre Depotgarage geliefert worden seien, von deren Inhalt sie allerdings bis Anfang 2016 nichts gewusst habe. Allenfalls geahnt habe sie, dass der Inhalt kritisch sein könnte.
Sportdoping-Mittel im Wert von mehr als 100.000 Euro geordert
Von Oktober 2012 bis Mai 2016 bestellte der Hauptangeklagte laut Anklage demnach „Arznei- und Dopingmittel zum schnelleren und gesteigerten Muskel- und Kraftaufbau im Fitness- und Kraftsportbereich“ in China und Litauen im Wert von mehr 100.000 Euro. Ein Teil davon wurde vom Zoll sichergestellt. Große Mengen fanden in den Wohnungen der beiden angeklagten Männer. Er habe „Vorräte gebunkert für den Fall, dass die Quellen auch einmal ausfallen könnten“, so der 52-Jährige.
Nach Einschätzung des 48-jährigen Mithelfers, der die illegalen Substanzen als Dank für sein Mitwirken zum Selbstkostenpreis bekommen habe, dopen 90 Prozent der Wettbewerbssportler in der Bodybuilderszene.
Nicht geringe Wirkstoffmenge um das Vielhundertfache überschritten
Die in der Anklageschrift aufgezählten illegalen Dopingmittel überschreiten die so genannte nicht geringe Menge des Wirkstoffgehalts, die mit ausschlaggebend für das Strafmaß ist, um das Vielhundertfache. Der Strafrahmen für Verbrechen nach dem Arzneimittelgesetz und der Dopingverordnung reicht von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Für den Prozess sind vier Verhandlungstage angesetzt.