Das hatte sich abgezeichnet: Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Schweinfurt an diesem Freitag auf über 140 geklettert ist, müssen Schulen im Stadtgebiet wieder in den Distanzunterricht zurückkehren. In Kitas wird nur eine Notbetreuung möglich sein, teilte die Stadt Schweinfurt mit. Für die Schulen gelte das sogenannte Stichtagsprinzip. Immer freitags entscheide der an diesem Tag aktuelle Inzidenzwert darüber, welche Unterrichtsform in der darauffolgenden Woche stattfinden darf, so die Bekanntmachung.
Demnach müssen die Schulen in der Stadt Schweinfurt ab Montag, 22. März, wieder in den Distanzunterricht zurückkehren. Ausgenommen sind hiervon Abschlussklassen. Dort darf Wechselunterricht stattfinden oder auch Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.
Kitas: Notbetreuung möglich
Auch Kindertageseinrichtungen müssen nächste Woche geschlossen bleiben. Es ist lediglich eine Notbetreuung möglich. Diese könne für Kinder in Anspruch genommen werden, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Insbesondere dann, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Die Möglichkeit gilt auch für Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben oder für Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, heißt es in der Mitteilung.
Voraussetzung für Notbetreuung ist, dass die Kinder gesund sind und innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Kita-Besuch keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatten.
Im Landkreis ist Präsenzunterricht möglich
Auch im Landkreis Schweinfurt gelten ab kommender Woche neue Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten. Maßgeblich hierfür ist ebenfalls die Sieben-Tage-Inzidenz von diesem Freitag, die laut Robert-Koch-Institut bei 69,3 liegt. Wie das Landratsamt Schweinfurt mitteilt, findet ab Montag, 22. März, an allen Schulen im Landkreis Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, andernfalls kommt es zu Wechselunterricht.
Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Es gilt zu beachten: "Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Schulen und Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben", heißt es in der Mitteilung.
Für die weiteren Öffnungs-Regeln der Schulen und Kitas erfolgt künftig jeden Freitag eine Bekanntmachung durch Stadt und Landkreis. Die am Freitag veröffentlichte Bekanntmachung ist dann für die folgende Kalenderwoche gültig, also bis zum Ablauf des jeweiligen Sonntags.