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Schweinfurt
Distanzunterricht in Schweinfurts Schulen, Präsenz im Landkreis
Die Corona-Zahlen von Freitag  bestimmen, wie es für Schüler in der kommenden Woche weitergehen wird. Was ab Montag in der Stadt und im Landkreis zu beachten ist.
Für Schulen in Stadt und Landkreis Schweinfurt gelten ab Montag unterschiedliche Regelungen.
Foto: Uli Deck, dpa | Für Schulen in Stadt und Landkreis Schweinfurt gelten ab Montag unterschiedliche Regelungen.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:19 Uhr

Das hatte sich abgezeichnet: Da die Sieben-Tage-Inzidenz in Schweinfurt an diesem Freitag auf über 140 geklettert ist, müssen Schulen im Stadtgebiet wieder in den Distanzunterricht zurückkehren. In Kitas wird nur eine Notbetreuung möglich sein, teilte die Stadt Schweinfurt mit. Für die Schulen gelte das sogenannte Stichtagsprinzip. Immer freitags entscheide der an diesem Tag aktuelle Inzidenzwert darüber, welche Unterrichtsform in der darauffolgenden Woche stattfinden darf, so die Bekanntmachung.

Demnach müssen die Schulen in der Stadt Schweinfurt ab Montag, 22. März, wieder in den Distanzunterricht zurückkehren. Ausgenommen sind hiervon Abschlussklassen. Dort darf Wechselunterricht stattfinden oder auch Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann.

Kitas: Notbetreuung möglich

Auch Kindertageseinrichtungen müssen nächste Woche geschlossen bleiben. Es ist lediglich eine Notbetreuung möglich. Diese könne für Kinder in Anspruch genommen werden, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können. Insbesondere dann, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen. Die Möglichkeit gilt auch für Kinder, deren Eltern Anspruch auf Hilfen zur Erziehung haben oder für Kinder mit Behinderung und Kinder, die von wesentlicher Behinderung bedroht sind, heißt es in der Mitteilung.

Voraussetzung für Notbetreuung ist, dass die Kinder gesund sind und innerhalb von 14 Tagen vor dem geplanten Kita-Besuch keinen Kontakt zu einer positiv auf das Coronavirus getesteten Person hatten.  

Im Landkreis ist Präsenzunterricht möglich

Auch im Landkreis Schweinfurt gelten ab kommender Woche neue Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten. Maßgeblich hierfür ist ebenfalls die Sieben-Tage-Inzidenz von diesem Freitag, die laut Robert-Koch-Institut bei 69,3 liegt. Wie das Landratsamt Schweinfurt mitteilt, findet ab Montag, 22. März, an allen Schulen im Landkreis Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, andernfalls kommt es zu Wechselunterricht.

Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuungen und organisierten Spielgruppen können nur öffnen, sofern die Betreuung in festen Gruppen erfolgt. Es gilt zu beachten: "Die genannten Regelungen der Inzidenzbereiche gelten für alle Schulen und Einrichtungen, die ihren Standort im Landkreis Schweinfurt haben", heißt es in der Mitteilung.

Für die weiteren Öffnungs-Regeln der Schulen und Kitas erfolgt künftig jeden Freitag eine Bekanntmachung durch Stadt und Landkreis. Die am Freitag veröffentlichte Bekanntmachung ist dann für die folgende Kalenderwoche gültig, also bis zum Ablauf des jeweiligen Sonntags.

 
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  • M. B.
    Darf hier jede Schule selbst entscheiden? Eine Bekannte erzählte mir heute, dass ihr Kind nächste Woche normal in Wechselunterricht geht, da die komplette Schule dies nun erweiterte Betreuung nennt und alles weiter läuft wie die letzten Wochen....Wenn dem so ist muss man sich über nichts mehr wundern
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  • W. W.
    Das Thema ist sehr kompliziert. Alle Abschlussklassen wozu nun auch eine 4. Klasse Grundschule gehört gehen weiter in den Päsenz- bzw. Wechselunterricht. Alle anderen Klassen sind erneut im Distanzunterricht.
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  • M. B.
    Die ganze Schule ist in die eingeschränkte Betreuung gewechselt und es geht weiterhin eine ganze Gruppe plus Notbetreuung - nicht Abschlussklassen.....diese dürfen ja offiziell....
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