
Die so genannte Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, stellt mehrere Jahre nach ihrem letzten Aufflammen aktuell wieder eine Bedrohung für Wildvögel und Zuchttiere dar. Die Seuche wurde bereits in Haßfurt nachgewiesen und steht damit quasi vor der Haustür des Landkreises Schweinfurt. Das Landratsamt Schweinfurt hat deshalb bereits Schutzmaßnahmen angeordnet.
Im Landkreis Haßberge sind dieser Tage erneut drei Wildvögel tot aufgefunden worden, die möglicherweise an der Geflügelpest verendet sind. Auf Nachfrage der Redaktion bestätigte das Landratsamt Haßberge, dass es sich bei den toten Tieren um ein Rebhuhn und zwei Schwäne handelt, die am "Wörth-See" in Haßfurt entdeckt wurden. Die Kadaver werden jetzt erst einmal im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersucht. Sollte sich dort der Verdacht bestätigen, teilt Behördensprecherin Monika Göhr mit, würden die toten Wildvögel im nationalen Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut in Greifswald untersucht.
Drei tote Schwäne
Bereits Mitte Januar waren an diesem See drei tote Schwäne gefunden worden. Eine Untersuchung der Tiere in Greifswald hatte damals ergeben, dass sich die Schwäne mit dem Vogelgrippe-Virus vom Typ H5N8 infiziert hatten. Zum Schutz vor einer weiteren Ausbreitung der Geflügelpest hatte das Veterinäramt am 26. Januar verfügt, dass sämtliches Geflügel im Landkreis Haßberge im Stall zu halten ist. Jetzt wurden die Vorschriften verschärft und intensiviert. Es müsse nun unbedingt verhindert werden, dass das Virus durch Kontamination von Schuhen, Kleidung, Einstreu, Futter, Wasser oder Gerätschaften, durch Kontakt von Wildvögeln zu gehaltenen Vögeln oder über Ratten und Mäuse in eine Geflügelhaltung hinein getragen wird, betont Dr. Markus Menn, Amtstierarzt im Veterinäramt Haßberge.

Für Menschen ungefährlich
Inzwischen weist auch das Landratsamt Schweinfurt auf die drohenden Gefahren hin. „Nach derzeitigen Erkenntnissen ist der aktuell nachgewiesene Erreger-Subtyp H5N8 für den Menschen ungefährlich“, schreibt das Landratsamt Schweinfurt. Der Verzehr von Geflügelfleisch, Eiern und sonstigen Geflügelprodukten sei daher unbedenklich. Für Hausgeflügel sei der Erreger jedoch hoch ansteckend und stelle eine existenzgefährdende wirtschaftliche Bedrohung für landwirtschaftliche Tierhaltungen und nachgelagerte Lebensmittelunternehmen dar.
Es bestehe laut Landratsamt derzeit ein erhöhtes Risiko der Virus-Einschleppung in Hausgeflügelbestände, weil der Virus schon in unmittelbarer Nachbarschaft des Landkreises nachgewiesen wurde. "Bislang gibt es aber noch keinen Fall der Vogelgrippe im Landkreis", sagt Andreas Lösch, Pressesprecher des Schweinfurter Landratsamts, auf Anfrage. "Uns liegt aktuell noch keine Meldung vor."
Appell an Hobbyzüchter
Besonders gefährdet seien jetzt vor allem Klein- und Hobbyhaltungen, für die die strikten Biosicherheitsmaßnahmen für Großgeflügelbestände bislang noch nicht gegolten haben. Dies hat sich nun aber geändert. Nach einer Allgemeinverfügung des Landratsamts vom 2. Februar 2021 muss ab sofort jeder Geflügelhalter – auch wenn er nur ein Tier halten sollte (!) – Schutzkleidung anlegen, wenn er Kontakt zu den Tieren aufnimmt. Die Kleidung muss nach dem Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert werden. Einwegschutzkleidung ist gleich nach dem Gebrauch zu entsorgen. Ein strikter Wechsel des Schuhwerks vor und nach dem Betreten der Stallungen und die Durchführung einer hygienischen Reinigung der Hände vor und nach dem Kontakt mit den Tieren des Bestandes sind ebenfalls nun zwingend vorgeschrieben. Das Landratsamt Schweinfurt hat die neuen Biosicherheitsmaßnahmen im Internet zusammengestellt unter www.landkreis-schweinfurt.de/aktuelles
Fütterungsverbot für Wildvögel
Wichtig für Spaziergänger: Das Landratsamt hat für den Landkreis Schweinfurt auch ein allgemeines Fütterungsverbot für Wildvögel angeordnet, insbesondere für Wassergeflügel wie Schwäne, Wildgänse oder Enten. Die Fütterung von Singvögeln, wie Meisen oder Amseln, ist davon allerdings nicht betroffen.
Und: Nach den Vorgaben der Viehverkehrsverordnung ist jeder Halter von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln, unabhängig von der Größe des Bestandes, verpflichtet, seinen Betrieb der zuständigen Behörde anzuzeigen. Für den Landkreis Schweinfurt ist das im Landratsamt ansässige Veterinäramt zuständig. Gerade in Anbetracht der aktuellen Entwicklung sei für die Veterinärbehörden unerlässlich, in ihrem Zuständigkeitsbereich einen Überblick zur Anzahl und Art der Geflügelhaltungen zu gewinnen, betont Pressesprecher Andreas Lösch. Wer seine Geflügelhaltung noch nicht gemeldet hat, ist aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen.
Das Veterinäramt ist erreichbar per E-Mail an vetamt@lrasw.de, telefonisch unter der Nummer (09721) 55-310 oder per Fax an die Nummer (09721) 55-372.