Vor allem Senioren müssen während der Corona-Pandemie geschützt werden, aber auch viel durchhalten. Strikte Zugangsbeschränkungen zu den Alten- und Pflegeheimen gab es nicht nur während des Lockdowns im März und April, auch heute noch sind sie nötig, siehe den Fall Bad Königshofen.
Seine Angehörigen nicht sehen zu können, ist vor allem für demenzkranke Menschen in Seniorenheimen sehr schwer, aber auch für die Töchter, Söhne und Enkel, die ihre Eltern bzw. Großeltern besuchen möchten. Besonders, wenn diese im Sterben liegen, werden die zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion notwendigen Einschränkungen oftmals auch zur übergroßen Belastung, wie ein Fall aus dem Sommer in einem Schweinfurter Seniorenheim zeigt.
Die Schwestern Gisela Herzig und Karin Strobel betrauern den Tod ihrer Mutter Ilse Hart, die im Juli im Alter von 93 starb. Die Schwestern schildern den Fall differenziert. Man merkt aber deutlich, wie nahe es ihnen ging, dass sie ihre betagte Mutter nicht beim Sterben begleiten konnten wie sie es aus ihrer Sicht für würdevoll gehalten hätten. Die derzeitigen Regeln zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion machten es schwer, schnell zu reagieren und ins Heim zu kommen.
Behandlung im Krankenhaus nach einem Oberschenkelhalsbruch
"Man knabbert daran, denn das hat unsere Mutter nicht verdient", beschreibt Gisela Herzig ihre Gefühlslage. Ihre Mutter hatte zunächst einen Oberschenkelhalsbruch, war deswegen im Leopoldina-Krankenhaus in Behandlung. Es sei ihr danach schon nicht gut gegangen, berichtet Herzig und es sei sehr aufwändig gewesen, die Mutter zu besuchen. Nur eine Person am Tag für kurze Zeit, jeweils mit Vollkörperschutz, Maske und Abstand. "Unsere Mutter hat uns immer noch erkannt, wenn man da war", so Karin Strobel, doch telefonieren sei kaum möglich gewesen.
Ein weiteres Problem: Die so genannte Rückwärts-Quarantäne selbst wenn die Corona-Tests negativ waren. Als der Rücktransport ins Seniorenheim St. Elisabeth genehmigt war, musste Frau Hart auch dort noch einmal in ihrem Einzelzimmer in Quarantäne. Zum Unverständnis der Angehörigen, "es kann nicht sein, dass ich sie nicht sehen kann, wenn sie stirbt." Zum Besuch musste man sich anmelden, wenn die Grenze der zulässigen Besucher für den entsprechenden Zeitraum überschritten war, konnten Strobel und Herzig nicht kommen. Sie mussten den Besuch auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, obwohl aus ihrer Sicht wegen der speziellen Situation Flexibilität nötig und auch möglich gewesen wäre, da ihre Mutter in einem Einzelzimmer untergebracht war.
Die Erzählung des Erlebten ist von Trauer und vielen Emotionen geprägt. Aber auch von Lob für die Pflegekräfte sowohl im Krankenhaus als auch im Heim. Kritik üben Herzig und Strobel an der Haltung der Heimleiterin Heike Kromer, die aus ihrer Sicht in diesem speziellen Fall zu unrecht auf die Einhaltung der Regeln gepocht habe. "Warum lässt man keine Menschlichkeit zu?", fragt sich Gisela Herzig und verweist darauf, dass aus ihrer Sicht solche schmerzlichen Erlebnisse sicher auch andere Angehörige schon gehabt hätten. Am Morgen, als ihre Mutter starb, seien sie vom Heim angerufen worden. Als sie dort ankamen, war Frau Hart bereits verstorben.
Umsetzung der vom bayerischen Gesundheitsministerium vorgegeben Regeln
Auf Nachfrage der Redaktion drückt Heike Kromer, Leiterin des St. Elisabeth-Heimes, ihr Beileid über den Verlust der Familie noch einmal aus. Gleichwohl habe man unter den derzeit geltenden Regeln natürlich eine Sterbebegleitung ermöglicht, "ich weiß nicht, was wir hätten besser machen können."
Kromer erläutert, dass die Seniorenheime in der Stadt, die gemeinnützige Träger oder Wohlfahrtsverbände als Träger hätten, sich auf einheitliche Hygieneregeln geeinigt hätten. "Wir setzen das um, was das Gesundheitsministerium vorgibt", betont Kromer.
Bei Besuchen müsse man sich vorher anmelden, einen Mund-Nase-Schutz tragen und werde in einen eigens für den Besuch vorgesehenen Raum begleitet bzw. bei schönem Wetter in den Garten. Palliativ-Betreuung in den Zimmern sei natürlich möglich, allerdings sei immer eine Voranmeldung nötig. Die Regel laute, dass nicht mehr fremde Menschen im Gebäude sein dürfen als 20 Prozent der Vollbelegung. Bei 162 Plätzen sind das etwas mehr als 30 Personen, darin eingerechnet werden müssen auch Ärzte oder Handwerker.
Sich hinter Regeln zu verstecken, weil man Angst hat diese Verantwortung zu tragen ist falsch in dieser Position.
Dies ist mal wieder ein typischer Fall von "alle Regeln eingehalten und trotzdem alles falsch gemacht".