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Kreis Schweinfurt
Corona-Lockerungen im Raum Schweinfurt: Endlich wieder Biergarten und Freibad
Außengastronomie, Freibäder, Sportveranstaltungen. Was im Landkreis Schweinfurt ab sofort gilt, dürfte in der Stadt ab Dienstag ebenfalls wieder möglich sein.
Endlich wieder ein Kaltgetränk im Biergarten genießen: Was im Landkreis Schweinfurt ab sofort möglich ist, dürfte auch im Stadtgebiet in den kommenden Tagen erlaubt sein. Das Foto aus der Vereinsgaststätte 'Alte Warte' entstand 2020.
Foto: Nicolas Bettinger | Endlich wieder ein Kaltgetränk im Biergarten genießen: Was im Landkreis Schweinfurt ab sofort möglich ist, dürfte auch im Stadtgebiet in den kommenden Tagen erlaubt sein.
Nicolas Bettinger, Volontär, Mediengruppe Main-Post
Nicolas Bettinger
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:39 Uhr

Langsam aber sicher kehrt etwas Normalität im Raum Schweinfurt ein. Die Menschen bekommen mehr Freiheiten zurück, die lange Zeit undenkbar schienen. Und bei weitestgehend stabilen Fallzahlen wächst die Hoffnung auf noch weitere Lockerungen. Wie das Robert-Koch-Institut am Sonntag, 30. Mai, mitteilte, lag die Sieben-Tage-Inzidenz in der Stadt Schweinfurt bei 97,3.  Der Landkreis verzeichnete einen Wert von 65,8. Die Entwicklung der vergangenen Tage brachte sowohl in Stadt als auch im Landkreis zahlreiche Erleichterungen mit sich.

Wie bereits berichtet, gelten im Stadtgebiet seit dem 29. Mai die Regelungen für eine Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 100 und 150, nachdem an fünf Tagen in Folge der Inzidenzwert von 150 unterschritten wurde. Unter anderem dürfen somit Ladengeschäfte des Einzelhandels wieder ihre Räumlichkeiten für Kunden öffnen. Voraussetzung dafür ist eine vorherige Terminbuchung sowie ein negatives Testergebnis, welches nicht älter als 24 Stunden sein darf. Besteht eine vollständige Genesung oder Impfung mit mindestens 14 Tagen Abstand zur letzten Impfung, entfällt die Testpflicht.

Landkreis Schweinfurt: Weitere Lockerungen für Außengastronomie, Sport und Kulturstätten

Deutlich mehr Freiheiten bietet der Landkreis Schweinfurt. Auch hier traten am Wochenende weitere Lockerungsschritte in Kraft. Nachdem die Inzidenzgrenze von 100 fünf Tage in Folge unterschritten worden war, erfolgt seit Sonntag, 30. Mai, die Einstufung in den Inzidenzbereich zwischen 50 und 100. Dabei stand bereits fest, dass nun die nächtliche Ausgangssperre entfällt, private Treffen mit den Angehörigen eines weiteren Hausstandes (Gesamtzahl maximal fünf Personen) wieder möglich sind und dass beim Terminshopping kein negativer Corona-Test mehr erforderlich ist. Nun informierte das Landratsamt Schweinfurt über weitere Lockerungen, unter anderem in den Bereichen Außengastronomie, Sport und Kultur, die ebenfalls ab sofort gelten.

  • Öffnung der Außengastronomie: Die Öffnung der Außengastronomie ist zwischen 5 und 22 Uhr für Besucherinnen und Besucher mit vorheriger Terminbuchung samt Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich. Personen aus mehreren Hausständen dürfen, unter Berücksichtigung der geltenden Kontaktbeschränkungen, nur gemeinsam an einem Tisch sitzen, wenn sie über einen negativen Corona-Test verfügen (max. 24 Stunden alt, POC-Antigentest, vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest oder PCR-Test).
  • Öffnung von Kulturstätten: Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos öffnen wieder, unter der Voraussetzung, dass Besucherinnen und Besucher vor Eintritt einen negativen Corona-Test vorlegen. Zudem wird die Durchführung von kulturellen Veranstaltungen unter freiem Himmel mit festen Sitzplätzen für bis zu 250 Besucherinnen und Besucher mit einem negativen Corona-Testnachweis zugelassen.
  • Sport: Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel ist wieder möglich, unter der Voraussetzung eines negativen Corona-Tests aller Teilnehmenden. Die Zahl der gleichzeitig im Innenbereich von Sportstätten anwesenden Personen ist von dem Betreiber in seinem Hygienekonzept so festzulegen, dass auch bei Erreichen der Personenhöchstzahl die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern gewährleistet ist. Zudem ist kontaktfreier Sport sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen (mit negativem Corona-Test) erlaubt.
  • Fitnessstudios: Kontaktfreier Sport in Fitnessstudios ist nach vorheriger Terminbuchung und mit negativem Corona-Test möglich. Für die Zahl der gleichzeitig im Innenbereich anwesenden Personen gilt die gleiche Regel wie in Innenbereichen von Sportstätten. Für Sportangebote von Fitnessstudios unter freiem Himmel gilt, dass kontaktfreier Sport sowie Kontaktsport unter freiem Himmel in Gruppen von bis zu 25 Personen (mit negativem Corona-Test) zulässig ist.
  • Sportveranstaltungen unter freiem Himmel: Diese sind bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauer mit festen Sitzplätzen möglich. Auch hier ist ein negativer Corona-Test Voraussetzung.
  • Tourismus: Touristische Übernachtungsangebote, etwa in Hotels, Beherbergungsbetrieben, Jugendherbergen und Campingplätzen, sind wieder möglich. Zulässig sind in diesem Rahmen gastronomische Angebote, auch in geschlossenen Räumen, sowie Kur-, Therapie- und Wellnessangebote gegenüber Übernachtungsgästen. Wichtige Voraussetzung: Übernachtungsgäste müssen bei der Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Corona-Test (max. 24 Stunden alt, POC-Antigentest, vor Ort unter Aufsicht durchgeführter Selbsttest oder PCR-Test) verfügen.
  • Freizeitangebote: Freizeitangebote, wie etwa Fluss- und Seenschifffahrt, touristischer Bahnverkehr, touristischer Reisebusverkehr oder Stadt- und Gästeführungen sowie die Öffnung von Außenbereichen medizinischer Thermen ist wieder möglich (mit negativem Corona-Test).
  • Musikproben: Musikalische oder kulturelle Proben von Laien- und Amateurensembles, bei denen mehrere Personen erforderlich sind, sind unter der Voraussetzung eines negativen Tests mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wieder möglich.
  • Freibäder: Freibäder mit Standort im Landkreis Schweinfurt können mit negativem Corona-Test und nach vorheriger Terminbuchung wieder besucht werden.

Das ausführliche Regelwerk kann auf der Internetseite des Landratsamtes eingesehen werden.

Weitere Lockerungen ab Dienstag auch in der Stadt Schweinfurt

Weitreichendere Lockerungen wie im Landkreis dürfte es auch in der Stadt Schweinfurt bereits ab diesem Dienstag, 1. Juni, geben. Denn laut RKI haben sich die Inzidenzwerte am Sonntag den fünften Tagen in Folge unter dem Schwellenwert von 100 bewegt. Damit müssten, nach einem Karenztag, ab Dienstag ebenfalls weitere Freiheiten für Bereiche wie Außengastronomie, Sport und Kultur in Schweinfurt eintreten. Darüber wird die Stadtverwaltung allerdings noch rechtzeitig informieren. Allerdings ist weiter Vorsicht geboten. Denn die Zahl der Neuinfektionen steigt wieder leicht, sodass Schweinfurt an diesem Sonntag nur ganz knapp unter dem Inzidenzwert von 100 landete. Sollte der Schwellenwert an drei Tagen in Folge wieder überschritten werden, gehören diverse Lockerungen bald wieder der Vergangenheit an.

 
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