Wie in weiten Teilen Deutschlands sinken auch die Sieben-Tage-Inzidenzen im Raum Schweinfurt. Lagen die Werte noch vor einer Woche in der Stadt bei über 200, so hat sich die Lage sichtlich entspannt. Der Landkreis vermeldet sogar noch erfreulichere Zahlen, der Inzidenz-Schwellenwert 100 wurde am Freitag an fünf Tagen in Folge unterschritten, deshalb treten ab Sonntag, 30. Mai, 0 Uhr, weitere Lockerungen in Kraft. Unter anderem entfällt die nächtliche Ausgangssperre und "Click & Meet" ist ohne Corona-Test möglich. Welche Regeln gelten nun für die Menschen im Raum Schweinfurt? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Wie hoch ist die 7-Tage-Inzidenz?
Die 7-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner liegt den Berechnungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zufolge in der Stadt Schweinfurt bei 84,2 und im Landkreis bei 68,4 (Stand 28. Mai).
Wie ist die aktuelle Situation im Raum Schweinfurt?
Im Corona-Ticker des Landratsamtes heißt es dazu am 28. Mai: Wie das Robert-Koch-Institut (RKI) mitteilt, liegt die Gesamtzahl der positiv auf Covid-19 getesteten Personen in Stadt und Landkreis Schweinfurt bei 8068 (Landkreis 5041 (+14) / Stadt Schweinfurt 3027 (+8)). Derzeit mit dem Coronavirus infiziert sind laut Angaben des Staatlichen Gesundheitsamts Schweinfurt 481 Personen (Landkreis 261 / Stadt Schweinfurt 220). 34 Personen müssen laut dem Staatlichen Gesundheitsamt Schweinfurt derzeit in Krankenhäusern behandelt werden. Die Zahl der Todesfälle liegt bei insgesamt 224 (Landkreis 132 / Stadt Schweinfurt 92). Zudem gelten 430 Menschen (Landkreis 299 / Stadt Schweinfurt 131) als enge Kontaktpersonen und sind derzeit in Quarantäne.
Welche wichtigen Regeln gelten derzeit in der Stadt Schweinfurt?
Bislang gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 5 Uhr. Der Weg zur Arbeit, die Begleitung Kranker/Sterbender und die Versorgung von Tieren sind erlaubt. Das Abholen von Speisen (To-Go-Verkauf) ist während der nächtlichen Ausgangssperre untersagt, die Lieferung von Speisen jedoch erlaubt.
Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte in Schweinfurt wird es ab diesem Samstag, 29. Mai, Lockerungen für den Einzelhandel geben. Dann wird "Click & Collect" durch "Click & Meet" abgelöst. Unter Vorlage eines negativen Corona-Tests ist Terminshopping im Stadtgebiet dann wieder möglich. Wie die Stadtverwaltung mitteilt, darf der Test zum Zeitpunkt des Einkaufens höchstens 24 Stunden alt sein. Zugelassen sind PCR-Tests, POC-Antigentests oder (unter Aufsicht durchgeführte) Selbsttests.
Kontakte sind auf den eigenen Hausstand plus eine weitere Person beschränkt. Restaurants, Kneipen und Bars sind geschlossen. Dies gilt auch für Gaststätten und Gaststättenbereiche im Freien. Der Konsum von Alkohol ist auf allen öffentlichen Verkehrsflächen im Innenstadtbereich ganztägig untersagt.
Auch für Schulen treten Lockerungen in Kraft. Soweit der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend eingehalten werden kann, kann nach dem Ende der Pfingstferien wieder in folgenden Jahrgängen Präsenzunterricht stattfinden:
- Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule
- Jahrgangsstufe 11 an Gymnasien und Fachoberschulen
- Sonstige Abschlussklassen
- Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschulen
Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht durchgehend eingehalten werden, findet in den genannten Jahrgangsstufen Wechselunterricht statt, teilte die Stadt Schweinfurt mit.
Für Kindertagesstätten und vergleichbare Tagesbetreuungseinrichtungen gilt: Vorschulkinder dürfen die genannten Einrichtungen wieder besuchen, auch Schülerinnen und Schüler dürfen dort wieder betreut werden (Mittags-/Hortbetreuung). Die sonstigen Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung sowie der gültigen Allgemeinverfügung der Stadt Schweinfurt bleiben unberührt. Das ausführliche Regelwerk kann auf der Internetseite der Stadt eingesehen werden.
Welche wichtigen Regeln gelten derzeit im Kreis Schweinfurt?
Die nächtliche Ausgangssperre entfällt ab Sonntag 0 Uhr. Private Zusammenkünfte sind nun mit dem eigenen Hausstand sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands erlaubt, solange dabei die Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird. Die Kontaktbeschränkungen gelten nicht für vollständig geimpfte und genesene Personen. Diese müssen jedoch weiterhin die Abstands- und Maskenpflicht einhalten. Ebenso werden dem Hausstand zugehörige Kinder unter 14 Jahren nicht mit eingerechnet.
Lockerungen ergeben sich nun auch für den inzidenzabhängigen Einzelhandel (z. B. Bekleidungs- und Schuhgeschäfte oder Baumärkte): Der Eintritt ist zwar weiterhin nur nach Terminbuchung für einen fest begrenzten Zeitraum und unter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln zulässig („Click & Meet“), aber für Kunden ist der Nachweis eines negativen Corona-Tests nicht mehr notwendig.
Das Landratsamt Schweinfurt plant ebenfalls ab Sonntag, 30. Mai, weitere Öffnungsschritte für Außengastronomie, Kultureinrichtungen, Beherbergungsbetrieben für den Tourismus, Freizeitunternehmungen, Freibädern und Fitnessstudios sowie Änderungen bei musikalischen oder kulturellen Laien- bzw. Amateurensembles und bei der Sportausübung, ferner die Zulässigkeit von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen. Hierfür ist allerdings das Einvernehmen des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege (StMGP) erforderlich, das laut Landratsamt beantragt wurde. Das ausführliche Regelwerk kann auf der Internetseite des Landratsamtes eingesehen werden.
Bei welchen Inzidenzwerten können die Corona-Einschränkungen gelockert werden?
Eine erste deutliche Lockerung gibt es, wenn die Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter dem 150er-Schwellenwert liegt. Zwei Tage später würden neue Regeln gelten: Dann wäre Terminshopping im Einzelhandel, mit negativem Schnelltest möglich. Die dann nächste Schwelle liegt bei 100. Darunter entfallen die Ausgangssperre und die Testpflicht beim Shoppen. Außengastronomie, Kultur und Sport werden wieder möglich. Ein Hausstand darf dann einen anderen Hausstand mit maximal fünf Personen treffen. Eine weitere Schwelle liegt bei 50. Für den Schulbetrieb ist 165 ein wichtiger Schwellenwert. Eine Übersicht aller Inzidenzbereiche und Regeln findet sich unter stmgp.bayern.de
Wann könnte es in Stadt oder Land frühestens zu weiteren Lockerungen kommen?
Die Stadt Schweinfurt hat an diesem Freitag (28. Mai) eine Inzidenz von 84,2. Da der Wert nun seit fünf aufeinander folgenden Tagen unter dem Schwellenwert von 150 liegt, wird es ab Samstag, 29. Mai, zu Lockerungen kommen. Sollte der Wert sogar stabil unter der 100er-Marke bleiben, so wären noch weitere Erleichterungen frühestens ab kommendem Dienstag möglich.
Wo kann man sich testen lassen, auch wenn man Erkrankungssymtome hat?
Bei den Hausärzten und den kommunalen Schnelltestzentren. Die gibt es inzwischen in Dittelbrunn, Donnersdorf, Gerolzhofen, Hesselbach und Waigolshausen. Im Testzentrum Schweinfurt und seiner Zweigstelle in Gerolzhofen ist dies nicht möglich.
Wo kann man sich testen lassen, wenn man keine Erkrankungssymtome hat?
Antigen-Schnelltests gibt es inzwischen an vielen Orten. Eine Liste für Stadt und Landkreis bietet die Internetseite des Landratsamtes an. In Schweinfurt gibt es solche Stellen beispielsweise bei den Stadtwerken am Roßmarkt, am Marktplatz und in vielen Apotheken in Stadt und Landkreis.
Gibt es auch die Möglichkeit des Spucktests?
Ja, den gibt es. Ein privat betriebener Testbus bietet diese Möglichkeit an. Unter www.schnelltest-schweinfurt.de finden sich Termine, Anmeldemöglichkeit und weitere Details.
Wie weit ist die Region beim Impfen?
Am 24. Mai lag die Impfquote für Stadt und Kreis bei den Erstimpfungen bei 36,90 Prozent (Vorwoche 35,03 Prozent). Die geringe Steigerung der Impfquote lässt sich dadurch erklären, dass derzeit vor allem Zweitimpfungen vorgenommen werden. Die Quote bei den Zweitimpfungen hat sich von 9,58 Prozent auf 13,07 Prozent erhöht. Von den bisher 62 344 Erstimpfungen entfielen 40 308 auf das Impfzentrum (inklusive mobile Impfteams), 2004 auf Krankenhäuser und 20 032 auf niedergelassene Ärzte.
Gibt es Erleichterungen für geimpfte und genesene Personen?
Ja, für sie gilt die Ausgangssperre nicht und sie werden bei den Kontaktbeschränkungen nicht mitgezählt. Voraussetzung: Es müssen mindestens 14 Tage seit der vollständigen Impfung vergangen sein. Genesene müssen einen positiven PCR-Test vorweisen, der zwischen 28 Tagen und sechs Monaten alt ist.
Hat der Raum Schweinfurt ein Kontingent an zusätzlichen Impfdosen erhalten?
Ja, Stadt und Landkreis erhielten je 1600 Dosen des Impfstoffs Johnson & Johnson. Bei ihm ist keine Zweitimpfung erforderlich.
Was kann ich tun, um den Impffortschritt zu unterstützen?
Sollten Sie bereits vom Hausarzt geimpft worden sein, dann löschen Sie bitte Ihre Registrierung im Impfportal.
Dieser Artikel wird ständig aktualisiert. Die genannten Zahlen, Fakten und Regeln sind Stand 28. Mai.
Typisch. Tolle Angebote und Versprechungen, die nicht funktionieren.