Am 20. Januar findet die Abstimmung zu den Bürgerentscheiden statt. Die Wahllokale sind zwischen 8 und 18 Uhr geöffnet. Briefwahlunterlagen müssen bis zur Schließung der Wahllokale eingegangen sein. Abgestimmt wird über zwei Bürgerentscheide – das Ratsbegehren „Stadtgrün mit Zukunft – Bürgerpark für alle“ sowie das Bürgerbegehren „Für einen klimaschützenden und kostengünstigen Stadtwald“. Sollten beide eine qualifizierte Mehrheit bekommen, entscheidet eine Stichfrage, welcher Bürgerentscheid gelten soll.
Die Frage des Bürgerentscheids 1 lautet:
„Sind Sie für einen familienfreundlichen und klimaschützenden Bürgerpark auf dem Gelände der Ledward Barracks und des Kesslerfield, der bis 2026 im Rahmen einer Landesgartenschau mit Fördergeldern des Freistaates Bayern errichtet wird?“
Die Frage des Bürgerentscheids 2 lautet:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Schweinfurt auf dem Konversionsgelände einen klimaschützenden und gleichzeitig kostengünstigen Stadtwald anlegt?“
Die Stichfrage lautet:
„Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet: Welche Entscheidung soll dann gelten?“ Als Antwortmöglichkeit kann man Bürgerentscheid 1 (Bürgerpark) oder Bürgerentscheid 2 (Stadtwald) ankreuzen.
Wer ist stimmberechtigt? Warum dürfen Landkreisbürger nicht abstimmen?
Zuletzt waren 39 311 Bürger über 18 als wahlberechtigt im Wählerverzeichnis der Stadt eingetragen (Stichtag 10. Januar). Die exakte Zahl am Wahlabend kann leicht variieren. Stimmberechtigt sind alle Gemeindebürger, das heißt auch Ausländer aus allen Staaten der Europäischen Union, da sie ein Wahlrecht bei Gemeinde- und Landkreiswahlen haben. Es dürfen nur Bürgerinnen und Bürger abstimmen, die in Schweinfurt selbst wohnen, da das Gelände, um dessen Nutzung es geht, innerhalb der Stadtgrenze liegt. Die gesetzlichen Regelungen bei Bürgerentscheiden in Bayern regeln eindeutig, wer abstimmungsberechtigt ist und wer nicht.
Wie viele Briefwahlunterlagen wurden schon ausgegeben?
Mit Stichtag 10. Januar laut Stadtverwaltung an 2638 Personen.
Was bedeutet das so genannte Quorum?
Bei einem Bürgerbegehren, das Ulrike Schneider und Annelie Maidhof pro Stadtwald im Sommer initiiert hatten, müssen sechs Prozent der Wahlberechtigten unterschreiben. Die eingereichten 2705 Unterschriften lagen klar darüber, am 23. Oktober erklärte der Stadtrat deshalb das Bürgerbegehren für zulässigund legte den Abstimmungstermin im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Fristen auf den 20. Januar fest. Ein Ratsbegehren, das die Fraktionen der CSU, Grünen, Linken sowie die Wählergemeinschaft proschweinfurt auf den Weg brachten und das am 27. November vom Stadtrat für gültig erklärt wurde, bedarf keiner vorherigen Unterschriftensammlung.
Für einen Bürgerentscheid ist in Bayern in Städten der Größe Schweinfurts ein Quorum von 15 Prozent gesetzlich vorgeschrieben. Das bedeutet, dass beide Bürgerentscheide nur dann gültig sind, wenn mindestens 15 Prozent der Wahlberechtigten (5867 Personen, gerechnet mit Stichtag 10. Januar) entweder mit Ja oder mit Nein gestimmt haben.
Das Quorum ist nur für die beiden Bürgerentscheide relevant, für die Stichfrage ist es gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gibt es bei der Stichfrage Stimmengleichheit, gewinnt jener Bürgerentscheid, der die meisten Ja-Stimmen bekommen hat.
Was passiert, wenn beide Bürgerentscheide das Quorum erfüllen und jeweils mehrheitlich mit Ja beantwortet werden?
Dann entscheidet die Stichfrage.
Was passiert, wenn man die Stichfrage durchstreicht?
Dann ist die Antwort darauf ungültig, aber nicht der Stimmzettel an sich, denn alle drei Fragen werden getrennt voneinander ausgezählt.
Was passiert, wenn beide Bürgerentscheide das Quorum nicht erfüllen?
Dann gilt der Stadtratsbeschluss vom 25. September, wonach die Stadt das Angebot der Landesgartenschau GmbH annimmt, 2026 eine Landesgartenschau auf dem Gelände in den Ledward-Kasernen und dem Kessler Field auszurichten.
Was passiert, wenn beide Bürgerentscheide das Quorum erfüllen und jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet werden?
Rein rechtlich würde weiter der Stadtratsbeschluss vom 25. September gelten. Der Stadtrat hat aber beschlossen, dass er in diesem Fall keine Landesgartenschau ausrichten werde und auch keinen Stadtwald pflanzt. Es müsste völlig neu geplant werden.
Wie geht es weiter, wenn das Ratsbegehren „Stadtgrün mit Zukunft: Bürgerpark für alle“ gewinnt?
Dann wird ein Bürgerpark gebaut und die Landesgartenschau ausgerichtet. Der nächste Schritt wäre die Gründung einer Veranstaltungs-GmbH, danach die Ausschreibung des Gestaltungswettbewerbs. Erste Bauarbeiten würden wohl 2023 beginnen.
Wie geht es weiter, wenn das Bürgerbegehren „Für einen klimaschützenden und kostengünstigen Stadtwald“ gewinnt?
Nach Abschluss des Bürgerentscheids löst sich rein rechtlich die Bürgerinitiative sofort auf. Die Verwaltung muss eine Planung für den Stadtwald vorlegen, der Stadtrat diese genehmigen. Die Bindungsfrist eines Bürgerentscheids ist in Bayern ein Jahr.
Oberbürgermeister Sebastian Remelé hat auf Nachfrage dieser Zeitung erklärt, es werde in jedem Fall ein dichter Wald gepflanzt. Die Vorschläge, die die Bürgerinitiative mit einem Stadtwald mit Lichtungen, Wegen, einem Teich und Bänken zuletzt vorgelegt hat, sind für den Stadtrat in keinem Fall bindend. Aus Sicht der Verwaltung ergibt die Fragestellung, die Ulrike Schneider und Annelie Maidhof einreichten, dass nur ein dichter Wald gepflanzt werden dürfe. Remelé kündigt auch an, dass die Verwaltung kein Schlupfloch suchen werde, um den Wald auf einem anderen Gelände der Konversionsflächen zu pflanzen und so doch in den Ledward-Kasernen eine Landesgartenschau ausrichten könnte. Der Begleittext der Bürgerinitiative sei eindeutig so zu interpretieren, dass auf dem für den Bürgerpark vorgesehenen Gelände in den Ledward-Kasernen ein Wald gepflanzt werden solle.
Wann ist am 20. Januar das Ergebnis bekannt?
Die Stadt teilt mit, dass die Ergebnisse der Auszählung am Sonntag im Großen Sitzungssaal im Rathaus per Beamer übertragen werden. Ab 18.30 Uhr sei mit den ersten Teilergebnissen zu rechnen, ein vorläufiges Endergebnis erwartet die Stadt gegen 19.15 Uhr. Unter www.mainpost.de finden Sie einen Live-Ticker, in dem man sofort erfährt, wie es ausgegangen ist.