
15. Juni 2016: Ein Teil der frisch betonierten Schraudenbachbrücke an der Autobahn A7 beim Wernecker Ortsteil Zeuzleben stürzt ein, Tonnen von Beton und Stahl krachen zu Boden. Bei dem Unglück stirbt ein Arbeiter, 15 Personen werden zum Teil schwer verletzt.
Ob die Brücke mit den bestehenden Teilen weitergebaut werden kann oder komplett abgerissen werden muss, ist lange Zeit unklar – so wie die Ursache für das Unglück.
Stabilitätsversagen einer Stütze
Erst über ein Jahr nach dem Unglück, im September 2017 steht die Ursache fest. Laut der Staatsanwaltschaft Schweinfurt war eine Gerüststütze zu schwach. Ein Gutachten stellt demnach ein „Stabilitätsversagen einer Gerüststütze“ fest. Elemente, welche die Konstruktion zusammenhalten sollten, seien „unterdimensioniert“ gewesen, oder es seien zu wenige davon eingesetzt worden.
Anklage oder Einstellung des Verfahrens
Wer die Verantwortung trägt, ob Konstrukteur, Bauausführender oder Prüfer, müsse untersucht werden, sagte Leitende Oberstaatsanwältin Ursula Haderlein damals. Ermittelt werde gegen drei Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung. Nun, ein Jahr später, sind diese Ermittlungen abgeschlossen.
In dieser Woche werde sie das Ergebnis in einer Mitteilung an die Medien bekannt geben, so Haderlein auf Anfrage dieser Redaktion. Darin wird stehen, ob und gegen wen es zu einer Anklageerhebung wegen dieser möglichen Straftatbestände kommt – oder ob das Verfahren eingestellt wird.