
Im Fall der Ermittlungen gegen einen Schweinfurter Amtsleiter wegen des Verdachts des Betrugs gibt es eine neue Entwicklung: Nach dieser Redaktion vorliegenden Informationen soll dem Amtsleiter nun fristlos gekündigt werden. Diese Entscheidung gaben Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) und Personalamtsleiter Armin Seebauer in einer nicht-öffentlichen Sitzung der Fraktionssprecher im Schweinfurter Stadtrat am Mittwochabend bekannt.
Der Grund für die neue Entwicklung ist, dass die Stadtverwaltung am Mittwoch, 5. Mai, die bei der Staatsanwaltschaft beantragte, mehrere hundert Seiten dicke Ermittlungsakte der Kripo bekam. Aus dieser geht offenbar hervor, dass sich die Verdachtsmomente gegen den Amtsleiter erhärtet haben. Und zwar in einem Maße, das aus Sicht der Stadt eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
Die Kündigung ist nach Informationen dieser Redaktion noch nicht ausgesprochen, sondern wird im Moment arbeitsrechtlich geprüft. Am Dienstag, 11. Mai, wird in der nicht-öffentlichen Sitzung des für Personalfragen zuständigen Haupt- und Finanzausschusses über den Fall gesprochen. Der Stadtrat könnte dann in seiner Sitzung am 18. Mai noch vor den Pfingstferien die Kündigung bestätigen.
Wie mehrere Teilnehmer der Sitzung von Mittwochabend in vertraulichen Gesprächen bestätigen, änderte die Stadtverwaltung ihre Ansicht erst durch Einsicht in die Ermittlungsakte. Am Donnerstagvormittag erklärte der OB auf Anfrage, er werde sich weiterhin aufgrund des laufenden Verfahrens nicht äußern und es gelte bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens die Unschuldsvermutung. Der Amtsleiter äußert sich zu dem Verfahren ebenfalls nicht in der Öffentlichkeit.
Die Ermittlungen der Schweinfurter Kriminalpolizei neigen sich nach Informationen dieser Zeitung dem Ende zu. Sie begannen Ende Oktober 2020, nachdem der Staatsanwaltschaft im Laufe des Sommers 2020 drei Anzeigen vorlagen – eine anonyme Anzeige, eine der Schweinfurter Kanzlei RSCW sowie eine des Oberbürgermeisters vom 1. Oktober.
Im Kern geht es um vier Sachverhalte, die dem Amtsleiter vorgeworfen werden: Hat er über Jahre Bewirtungsbelege zu Lasten der Stadt falsch abgerechnet? Nach Informationen dieser Redaktion soll sich dieser Verdacht erhärtet haben. Weiter prüfte die Kripo in der akribisch geführten Ermittlung, wie der Eigenkonsum des Amtsleiters in den vergangenen Jahren in einer der städtischen Kantinen abgerechnet wurde. Drittens geht es um die Konditionen eines Vertrages, den er im Namen der Stadt mit einem Dienstleister abgeschlossen hat. Schließlich sollen Abrechnungen aus den Jahren 2018 und 2019 in den Fokus geraten sein – zugunsten verschiedener gemeinnütziger Vereine in Höhe von mehreren tausend Euro. Dieser Betrag soll dann ebenfalls zu Lasten des Etats gegangen sein, den der Amtsleiter zu verwalten hatte.
Durchsuchung eines städtischen Büros durch die Kripo Ende März
Mittlerweile sind die Ermittlungen ausgeweitet worden, Mitte Mai soll die Kripo weitere Ergebnisse der Staatsanwaltschaft vorlegen. Nach Informationen dieser Redaktion wird gegen eine weitere Person in der Stadtverwaltung in leitender Stellung ermittelt. Im Zusammenhang mit der neuen Ermittlung gab es Ende März eine Bürodurchsuchung in der Stadtverwaltung durch Kripo und Staatsanwaltschaft, bei der Akten und E-Mails sichergestellt wurden. Im Mittelpunkt der Ermittlung soll unter anderem eine Abrechnung einer Veranstaltung stehen.
Die betroffene Person in der Verwaltung äußert sich nicht offiziell zu den Ermittlungen wegen des laufenden Verfahrens, weist die im Raum stehenden Vorwürfe aber zurück. Erst nach Abschluss der Nachermittlungen und entsprechender Stellungnahme der beschuldigten Personen geht die Akte an die Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob Anklage gegen den Amtsleiter und gegebenenfalls weitere Personen erhoben wird oder nicht. Eine Entscheidung über eine Anklageerhebung wird in den nächsten Wochen erwartet.
Rechnungsprüfung des betroffenen Amtes offenbart vielfältige Probleme
Die Stadtverwaltung hat außerdem bereits vor Monaten eine Sonderprüfung des betroffenen Bereichs durch die städtische Rechnungsprüfung in Auftrag gegeben, die Anfang März in nicht öffentlicher Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vorgestellt wurde. Mindestens zwei Teilnehmer erklärten unabhängig voneinander, dass in diesem Bericht eine ganze Reihe von Problemen in diesem Bereich aufgelistet wurden, die allerdings dienstrechtlicher Natur sind oder daran liegen, dass es für bestimmte Handlungsweisen keine klaren Vorgaben bzw. Kontrolle innerhalb der Verwaltung gab.
Die Fraktionssprecher zeigten sich nach Recherchen dieser Redaktion in der Sitzung am Mittwochabend betroffen über die neuen Erkenntnisse. Schon länger gibt es kommunalpolitisch Verwunderung darüber, dass der Fall von Seiten der Stadt erst im Oktober der Staatsanwaltschaft vorgelegt wurde, obwohl er intern bereits im Frühjahr 2020 bekannt war. Zunächst hatte es eine interne Untersuchung gegeben, die aber nicht in dem Maße geführt werden konnte wie eine kriminalpolizeiliche Ermittlung.
Mehrere Mitarbeiter der Stadtverwaltung äußern in Hintergrundgesprächen mit dieser Redaktion ihr Unverständnis darüber, dass nicht von Anfang an die Polizei eingeschaltet worden sei.
Hört man doch für Anträge jeglicher Art sollte man sich gut stellen mit der Stadt um niemanden zu verärgern.
Da können Anträge schon mal liegen bleiben...
Hier entsteht der Eindruck als hätte die Stadt erst versuchen wollen etwas unter den Teppich zu kehren und das Problem soweit möglich stillschweigend zu bereinigen. Scheinbar war das am Ende doch nicht möglich!
Trotzdem ist die Sache verwerflich, Verfehlungen gehören von Anfang an ORDENTLICH aufgeklärt - im Zweifelsfall ist dazu eine Anzeige, die Staatswanwaltschaft und die Polizei nötig.
Es macht den Eindruck als wollte man die Sache nicht an die große Glocke hängen und auf die Einschaltung der genannten Institiutionen (Staatsanwaltschaft, Polizei) verzichten.
Misstraut da eine Behörde einer anderen - oder hat sie Angst, dass möglicherweise noch mehr ans Tageslicht kommt?
Wie kann man nur eine fristlose Kündigung ankündigen?
Also nur zu: Machen Sie Ihr Recht geltend!
(Sachgebietsleiter sind die darunter- liegende Leitungsebene)