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Kreis Schweinfurt
Berufliche Betreuer: Sozialdienst katholischer Frauen stockt seine Kapazitäten auf
Nachdem die Arbeiterwohlfahrt ihre Aktivitäten in der rechtlichen Betreuung aufgegeben hat, ist der SkF eingesprungen. Warum das Freude im Landratsamt auslöst.
Wenn Menschen ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig erledigen können, greifen berufliche Betreuerinnen und Betreuer ein, wenn niemand aus der Verwandtschaft zur Verfügung steht. Der Sozialdienst katholischer Frauen hat im Landkreis Schweinfurt die Kapazitäten der Arbeiterwohlfahrt übernommen (Symbolbild).
Foto: Oliver Berg/dpa | Wenn Menschen ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig erledigen können, greifen berufliche Betreuerinnen und Betreuer ein, wenn niemand aus der Verwandtschaft zur Verfügung steht.
Josef Schäfer
 |  aktualisiert: 15.06.2024 02:48 Uhr

Die Abdeckung von hauptberuflichen Betreuerinnen und Betreuern, die vom Betreuungsgericht dazu bestimmt sind, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen, die ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig wahrnehmen können, ist im Landkreis Schweinfurt gesichert. Denn der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) stockt seine Betreuungskapazitäten von 30 auf 55 Fälle auf und hat eine zusätzliche Person dafür eingestellt. Das gab der Leiter des Sozialamts, Steffen Beutert, vor dem Sozialausschuss des Kreistags bekannt.

Hintergrund der Unsicherheit war die Entscheidung der Arbeiterwohlfahrt (AWO), sich aus diesem Betätigungsfeld zurückzuziehen und ihre 22 Fälle abzugeben. Wie Beutert nahm auch der Ausschuss diese Nachricht von der Übernahme durch den SkF wohlwollend zur Kenntnis. Unter anderem werde dadurch die Betreuungsstelle im Amt entlastet.

Eine staatliche Betreuung würde deutlich mehr kosten

Würden Betreuungsvereine wie der SkF nicht diese Aufgabe übernehmen, müssten die staatlichen Stellen eingreifen. Das wäre mit dem Personalstand derzeit nicht möglich, so Beutert. Und es würde auch teurer werden als bei der jetzigen Lösung.

Derzeit zahlt der Landkreis Schweinfurt an die Betreuerinnen und Betreuer eine Fallpauschale von 600 Euro.

Gerichtlich bestellte Betreuung

Es gibt viele Gründe, warum Menschen nicht mehr in der Lage sein können, ihre Rechtsgeschäfte selbstständig zu erledigen: zum Beispiel Krankheit, Behinderung, Altersgebrechen. In diesen Fällen bestellt das Betreuungsgericht eine Betreuerin oder einen Betreuer, der diese Aufgaben wahrnimmt, um beispielsweise Kaufverträge abschließen oder auf das Konto der Betroffenen zugreifen zu können, um Rechnungen zu bezahlen. In vielen Fällen übernehmen nahe Verwandte diese Aufgabe ehrenamtlich und unentgeltlich.
Manche Personen haben keine Vertrauten, die das Amt übernehmen können, oder sie möchten bewusst niemanden aus der Verwandtschaft in dieser Aufgabe sehen. Dann kommen hauptberufliche Betreuerinnen und Betreuer zum Einsatz. Im Schnitt übernehmen sie etwa 30 Fälle.  Es gibt auch Vereine und caritative Verbände wie den Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), die professionelle Betreuungen übernehmen.
In Bayern sind derzeit 150.000 hilfsbedürftigen Menschen Betreuerinnen und Betreuer zur Seite gestellt.
Quellen: Sozialamt Landkreis Schweinfurt, Sozialministerium, mjs
 
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