Themenwoche: Betreuungsrechtsreform 2023
Der Betreuungsverein des Sozialdienst katholischer Frauen e. V. informierte zur Gesetzesänderung
Die aktuelle Betreuungsrechtsreform zum 1. Januar 2023 ist die größte Reform im Betreuungsrecht seit dessen Einführung und der Abschaffung der Entmündigung im Jahr 1992.
Da rechtliche BetreuerInnen ab dem 1. Januar 2023 die neuen Regelungen über die Führung einer Betreuung anwenden müssen, informierte der Betreuungsverein im Sozialdienst katholischer Frauen e.V. Schweinfurt zur Einführung der Betreuungsrechtsreform im Rahmen einer Themenwoche Ende Februar unter dem Motto: Gesetzesänderungen im Betreuungsrecht – was ändert sich? Für wen?
Das Betreuungsrecht wurde grundlegend modernisiert. Es betrifft alle Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht oder nicht mehr in ausreichendem Rahmen besorgen können.
Über diese wichtige Reform berichtete der Sozialdienst katholischer Frauen e.V., Träger eines der zwei Betreuungsvereine Schweinfurts, in zwei ausgewählten Veranstaltungen:
Bei der ersten Veranstaltung sprach die Referentin Frau Graumann, Dipl. Rechtspflegerin (FH) über die genauen Änderungen der Reform im Hinblick auf die Pflichten gegenüber dem Betreuungsgericht bei der Führung einer rechtlichen Betreuung. Im Besonderen wurden hier die Themen Jahresbericht, Rechnungslegung und Vermögensverzeichnis, Genehmigungspflichten und die Haftpflicht für ehrenamtliche rechtliche Betreuer und Betreuerinnen vorgestellt.
In der zweiten Veranstaltung informierte die Referentin Frau Halbig, Dipl. Pädagogin (Univ.), Sozialbetriebswirtin (FH) und Mitarbeiterin des Betreuungsvereins, über die Auswirkungen des neuen Betreuungsrechts in der täglichen Arbeit der ehrenamtlichen BetreuerInnen.
Insgesamt konnten mit dieser Themenwoche: Betreuungsrechtsreform 2023 an die 40 ehrenamtliche BetreuerInnen und Interessierte erreicht und informiert werden.
Von: Katja Halbig, Mitarbeiterin in Betreuungsverein