Dem Landkreis Schweinfurt scheinen hauptberuflich aktive Betreuerinnen und Betreuer auszugehen, die vom Betreuungsgericht dazu bestimmt sind, hilfsbedürftige Menschen zu unterstützen, die ihre Rechtsgeschäfte nicht mehr selbstständig wahrnehmen können. Die Gründe, warum sie ihre Aufgaben niederlegen, sind vielfältig, wie der Leiter des Sozialamtes des Landkreises, Steffen Beutert, dem Sozialausschuss des Kreistags erläuterte. Unter anderem scheuten auch einige die zunehmende Digitalisierung der Arbeit.
Verschärfend kommt hinzu, dass die Arbeiterwohlfahrt (AWO), die 22 Menschen betreut, angekündigt hat, zum Jahresende ihre Tätigkeit einstellen zu wollen. Immerhin ist es der Behörde gelungen, dass der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF), der sich derzeit um zwölf Betreuungen kümmert, seine Kapazitäten erhöht. Dazu soll eine zusätzliche Vollzeitkraft eingestellt werden. Der Sozialausschuss kam überein, dass man den SkF dahingehend unterstützen möchte, dass die Fallpauschale von 600 Euro auch für den Zeitraum gezahlt werden soll, wenn sich der Betreuer oder die Betreuerin noch in der Einarbeitungsphase befindet und noch nicht so umfangreich tätig werden kann wie danach geplant.
Kostenzuschüsse für Betreuende
Ungeachtet dessen versucht das Landratsamt, zusätzliche hauptberufliche Betreuerinnen und Betreuer zu gewinnen und startet eine Art Werbekampagne mit finanziellen Anreizen. So werden die Fortbildungskosten von 3500 bis 6500 Euro, die die Betreuenden in Vorleistung zahlen müssen, übernommen, wenn der Betreuer oder die Betreuerin anschließend 70 Prozent der Fälle aus dem Landkreis Schweinfurt übernimmt. Die Maximalsumme beträgt 5000 Euro. Ebenso erstattet der Landkreis die notwendigen Registrierungskosten von 200 Euro. Auch an den Fahrtkosten beteiligt sich der Landkreis künftig mit maximal 1000 Euro im Jahr.
Insgesamt ist der Landkreis Schweinfurt bereit, für dieses Vorhaben 40.000 Euro pro Jahr auszugeben.
Wenn Betreuer fehlen, ist die Behörde in der Pflicht
Beutert erläuterte auch den Hintergrund. Sollte es nicht möglich sein, genug externe Betreuende zu gewinnen, dann sei das Sozialamt als Betreuungsbehörde verpflichtet, diese Aufgaben sicherzustellen. Dafür würde das Amt dann seine bislang neutrale Position aufgeben, was das Landratsamt aber nicht wünscht.