Inwieweit setzt der auf dem Baumwipfelpfad Steigerwald bei Ebrach entdeckte Spaltblättling, ein Holzpilz, dem in Stützen und Querstreben ohne Holzschutzbehandlung verbauten Douglasienholz zu? Das ist die spannende Frage. Nach mehrmaliger Fristverlängerung liegt inzwischen das vom Landgericht in Regensburg im Rahmen eines dort laufenden Beweisverfahrens in Auftrag gegebene Sachverständigengutachten vor. Es wird nun von den Streitparteien ausgewertet.
Somit scheint endlich Bewegung in das Verfahren zu kommen, mit dem geklärt werden soll, ob zur Erreichung der geplanten Nutzungsdauer des im März 2016 eröffneten Baumwipfelpfads Steigerwald bei Ebrach das verwendete Douglasienholz einer nachträglichen chemischen Holzschutzbehandlung bedarf. In Stützen und Querstreben hat sich, wie bereits im März berichtet, mit dem Spaltblättling ein das Holz angreifender Pilz eingenistet.
Eine wichtige Rolle spielt in dem Beweisverfahren zwischen dem am Bau des Baumwipfelpfades beteiligten Generalunternehmen und seinem Subunternehmer das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen. Lange hat man darauf warten müssen. Vor einigen Tagen ist es nun eingegangen, wie Dr. Britta Wankerl, Richterin und Pressesprecherin am Landgericht Regensburg, bestätigt. Die Verfahrensbeteiligten haben nun bis in den September hinein Zeit, sich zu den Aussagen des Gutachtens zu äußern.
Obwohl die Prüfung noch eine Weile andauern werde, lasse sich jetzt schon sagen, dass die Gutachterin keinerlei Sicherheitsbedenken in Bezug auf den weiteren Betrieb des Baumwipfelpfades habe, wie Staatsforsten-Sprecher Jan-Paul Schmidt auf Anfrage erklärt. Auch werde in dem Gutachten nur von einer der Stützen, und zwar der ganz am Anfang des Baumwipfelpfades gefordert, dass diese ausgewechselt werden muss, ist weiter vorab aus der Zentrale der Staatsforsten in Regensburg zu hören.
Regelmäßige Messungen zur Überprüfung der Holzfeuchte
Unabhängig vom laufenden Gerichtsverfahren und dem vom Gericht angeforderten Gutachten haben die Staatsforsten unter Federführung der Firma Wiehag als dem damaligen Generalunternehmer nach Bekanntwerden der Problematik an verschiedenen Rundholzstützen des bis zu einer Höhe von 26 Meter über dem Waldboden verlaufenden Stegs Messeinrichtungen zur Überwachung der Holzfeuchte installiert. Es erfolgt seitdem eine regelmäßige Auslesung der Daten und eine Auswertung über den Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion der Technischen Universität (TU) München.
Zusätzlich war in Abstimmung mit dem Landratsamt Bamberg ein Ingenieurbüro und Prüfinstitut für Standsicherheit aus Passau mit der Bauwerksüberprüfung beauftragt worden. Dabei hatten sich keine Beeinträchtigungen hinsichtlich der Standsicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit der touristischen Attraktion ergeben.
Um im Hinblick auf mögliche Schäden keine Gewährleistungsansprüche zu verlieren, findet seit März 2018 vor dem Landgericht in Regensburg am Sitz der Bayerischen Staatsforsten das von der Firma Wiehag beantragte Beweisverfahren statt. Diesem sind die Staatsforsten als sogenannte Streithelferin auf Seiten des Antragstellers beigetreten.
Das lange Warten auf das Gutachten
Am 19. April 2018 hatte das Gericht angeordnet, ein Sachverständigengutachten zu den von der Antragstellerin formulierten Beweisfragen einzuholen. Dazu hatte am 2. Juli 2018 ein Ortstermin stattgefunden, so Gerichtssprecherin Dr. Britta Wankerl weiter gegenüber dieser Redaktion zum Verfahrensverlauf. Auf Initiative der Antragstellerin waren die Beweisfragen mit Beschluss des Landgerichts Regensburg vom 5. September 2018 teilweise geändert und ergänzt worden. Einen weiteren Ergänzungsantrag hatte das Gericht am 30. Oktober 2018 zurückgewiesen.
Das Gutachten war dann zunächst für spätestens 31. Januar 2019 avisiert. Aufgrund der sukzessiven Einreichung zusätzlicher Unterlagen von Seiten der Verfahrensbeteiligten, zum Teil auch nach dem 31. Januar, konnte dieser Termin jedoch nicht eingehalten werden. Das Landgericht Regensburg hatte daraufhin Mitte April 2019 konkretisiert, auf Basis welcher Unterlagen und Fragestellungen das Gutachten erstattet werden soll. Die Frist zur Vorlage des Gutachtens war schließlich mehrmals vom Gericht verlängert worden, ehe es jetzt eingegangen ist.
Im Kern geht es darum, zu klären, ob eine nachträgliche chemische Holzschutzbehandlung erforderlich ist und wenn dies bejaht werden sollte, wie diese auszusehen hat, sprich ob sie technisch möglich ist oder gar ein Austausch der Hölzer erfolgen muss. Letztendlich geht es um die Frage, wer finanziell für ins Haus stehende Aufwendungen aufzukommen hat.
Entpuppt sich das unbehandelte Douglasienholz als Schwachstelle?
Experten führen den Pilzbefall in Gestalt des Gemeinen Spaltblättlings, einem Weißfäuleerreger, an den aus Douglasienholz gefertigten Rundholzstützen und deren Querbalken auf die Nichteinhaltung von DIN-Normen bei der Planung und Ausführung der 1,2 Kilometer langen Holzkonstruktion zurück. Demnach hätte für die Stützen und Riegel kein unbehandeltes Douglasienrundholz verwendet werden dürfen. Das Holz der nordamerikanischen Nadelbaumart gilt laut Bayerischer Bauordnung als nicht dauerhaft genug. Es darf folglich nicht ohne besondere Holzschutzbehandlung im Außenbereich dem Einfluss von Feuchtigkeit ausgesetzt werden. Der Befall der Rundhölzer auf dem Pfad bei Ebrach mit dem Spaltblättling bestätigt letztendlich den Sinn dieser Vorgaben.
Holz zersetzende und zerstörende Pilze setzen Douglasienholz auch auf anderen Baumkronenpfaden wie in Neuschönau im Bayerischen Wald oder im Naturerbezentrum auf Rügen zu. Auch wenn sich der Spaltblättling nur langsam durchs Holz frisst, könnte das auf Dauer zu einer Minderung der Tragfähigkeit führen, sofern keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Besonders gut seien die drohenden Schäden in Neuschönau zu erkennen, sagen Experten. Dort soll es viele Stellen an den Riegeln und den Stützen geben, die stark geschädigt erscheinen,.
Anfrage im Landtag brachte Problematik ans Tageslicht
An die Öffentlichkeit gelangt war die in Fachkreisen schon länger bekannte Problematik durch eine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Markus Ganserer vom Juli 2018 an die bayerische Staatsregierung. Aus der Antwort ging hervor, dass die Einhaltung aller technischen Vorschriften und Normen für Planung und Ausführung im Verantwortungsbereich des von den Bayerischen Staatsforsten beauftragten österreichischen Generalunternehmers lag. Das Gesamtbauwerk sei sowohl von den Staatsforsten, also dem Bauherrn, als auch von der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Bamberg genehmigt und abgenommen worden.
Dass aus ökologischen Gründen auf die Verwendung giftiger Biozide, in dem Fall chemischer Holzschutzmittel, verzichtet wird, findet und fand durchaus den Beifall der Fachwelt. Im Gegenzug müssten aber alle Möglichkeiten des baulichen Holzschutzes durch Materialwahl und Bauweise ausgeschöpft werden, damit möglichst wenig Feuchtigkeit ins Holz eindringen kann, hieß es schon damals weiter dazu.