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Schweinfurt
Baumschutz wird gefördert
Als die Baumschutzverordnung gekippt wurde, war eine Auflage einen Fonds einzurichten. Die Regeln, wie man Geld zum Baumschutz bekommt, sind nun fertig.
Für bestimmte Arbeiten an Bäumen für deren Erhalt auf Privatgrundstücken gibt es auf Antrag eine Förderung der Stadt.
Foto: Gerd Landgraf | Für bestimmte Arbeiten an Bäumen für deren Erhalt auf Privatgrundstücken gibt es auf Antrag eine Förderung der Stadt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 07.04.2020 12:42 Uhr

Im Januar 2018 hatten sich die Schweinfurter Bürger zwar mit einer deutlichen Mehrheit von 5021 Ja-Stimmen zu 3877 Nein-Stimmen für eine Baumschutzverordnung ausgesprochen. Doch der Bürgerentscheid war ungültig, weil das gesetzlich vorgeschriebene Quorum nicht erreicht wurde. Also wurde einige Monate später wie von der CSU-Fraktion gefordert die Baumschutzverordnung abgeschafft.

Gleichwohl wurde damals auch festgelegt, dass die Stadt einen Fonds mit 20 000 Euro pro Jahr ausstattet, um mit diesem Geld Bürger zu unterstützen, die Bäume auf ihren privaten Grundstücken erhalten wollen. Über die Frage, nach welchen Regeln Anträge gestellt werden können, diskutierte die Stadtverwaltung mit dem Naturschutzbeirat die vergangenen Monate, jetzt ist die neue Förderrichtlinie fertig.

Kritik an monatelanger Diskussion über Förderrichtlinien

Ulrike Schneider (Freie Wähler/Schweinfurter Liste) begrüßte die Verordnung grundsätzlich, sparte aber nicht mit Kritik am langen Prozedere: "Das ist ein Jahr zu spät. Man hätte das gleich haben müssen, als die Baumschutzverordnung wegfiel, dann wären vielleicht im vergangenen Winter nicht ganz so viele Bäume gefällt worden." Ordnungsreferent Jan von Lackum verwies darauf, dass eine rechtssichere Förderrichtlinie eben Zeit in Anspruch nehme. Schneiders Bitte, die 2018 in den Haushalt eingestellten nicht verbrauchten Mittel ins nächste Haushaltsjahr zu schieben, will von Lackum ermöglichen.

Gefördert werden zukünftig Maßnahmen für den Erhalt von Bäumen mit einem Stammumfang von mindestens 70 Zentimetern. Bis zu 60 Prozent der Kosten (maximal 1000 Euro pro Baum und 4000 Euro pro Grundstück) bekommen Privatleute, wenn sie den Baum von zertifiziertem Fachpersonal untersuchen lassen, Kronensicherungen, Kronenpflege oder Kronenschnitte durchführen oder Bodenverbesserungsmaßnahmen im Kronentraufbereich veranlassen.

Die Fördermittel sind für fünf Jahre gebunden, das bedeutet, die Verwaltung will verhindern, dass man in einem Jahr bezuschusst eine Baumpflege durchführt, den Baum aber dann doch ein oder zwei Jahre später fällt. Keine Förderung gibt es für Arbeiten, die nur der Unterhaltungs- und Verkehrssicherungspflicht dienen.

Über das Thema Baumschutz wird im Stadtrat immer wieder diskutiert. Zuletzt hatte sich in der Bauausschusssitzung im Mai ein Disput zwischen Ulrike Schneider und der Verwaltung über den Umgang mit einem Antrag des Bund Naturschutzes, verschiedene Bäume auf privaten Grundstücken in Schweinfurt als Naturdenkmäler auszuweisen, entzündet. Die Verwaltung hatte andere Bäume gewählt als der BN, da sie mit den Privateigentümern keine Einigung erzielen konnte. Schneider hatte das deutlich kritisiert.

 
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