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Schweinfurt
Ausgabe der Bezahlkarte für Geflüchtete im Landkreis Schweinfurt hat begonnen
In mehreren Schritten sollen Geflüchtete im Landkreis Schweinfurt mit der Bezahlkarte ausgestattet werden. Die ersten sind im Umlauf. Die Regelungen im Detail.
Bis Ende Juni soll die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete bayernweit abgeschlossen sein. Auch im Landkreis Schweinfurt hat sie begonnen.
Foto: Sven Hoppe/dpa | Bis Ende Juni soll die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete bayernweit abgeschlossen sein. Auch im Landkreis Schweinfurt hat sie begonnen.
Bearbeitet von Katja Beringer
 |  aktualisiert: 15.07.2024 20:58 Uhr

Bayernweit soll bis Ende Juni die Einführung des im März zunächst in einzelnen Kommunen gestarteten neuen Bezahlkartensystems für Geflüchtete abgeschlossen sein, zuständig für die Umsetzung sind die Landratsämter sowie die kreisfreien Städte. Wie das Landratsamt Schweinfurt mitteilt, ist im Landkreis Schweinfurt die Ausgabe der ersten Bezahlkarten nun planmäßig gestartet.

Zunächst haben rund 50 Bewohnerinnen und Bewohner aus dezentralen Unterkünften Ende Mai die Bezahlkarte erhalten, heißt es in der Pressemitteilung. Weitere Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz würden in den kommenden Wochen nach und nach mit dem neuen System ausgestattet.

Nachdem die flächendeckende Ausgabe der Bezahlkarte in den dezentralen Unterkünften des Landkreises abgeschlossen sein wird, erfolge ab Juli die Ausgabe der Karte auch innerhalb der Anker-Einrichtung Unterfranken durch das Amt für Soziales. Insofern entfalle die Neuausgabe durch die Kommune, die den Geflüchteten oder die Geflüchtete aufnimmt, da die vorhandene Karte umgestellt werden kann, so das Landratsamt.

Die Regelungen für die Bezahlkarte sind in Bayern überall gleich

In Bayern sei die Karte in Geschäften und bei Dienstleistern einsetzbar, die Mastercard annehmen, allerdings regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich des Karteninhabers oder der Karteninhaberin. Überweisungen, Online-Käufe (außer ÖPNV), Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern (wie z.B. Western Union) sind laut Mitteeilung gesperrt. Monatlich könnten maximal 50 Euro Bargeld abgehoben werden.

Der Vorteil der Bezahlkarten sei nach Ansicht des Gesetzgebers, dass die über die Karte zur Verfügung gestellte Geldsumme in der Regel nur im Inland ausgegeben werden kann, so die Mitteilung weiter.  Geld für Schlepper zu transferieren solle durch die Bezahlkarte unmöglich werden. Überweisungen in das Herkunftsland seien nur an wenige legitimierte Stellen, beispielsweise durch Vertrauensanwälte mit der Bezahlkarte möglich.

Wie Landrat Florian Töpper das Prinzip Bezahlkarte bewertet

"Ich betrachte es als unsere Pflicht, Menschen zu helfen, die bei uns Schutz suchen. Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass unser Sozialsystem für missbräuchliche Geldtransfers ausgenutzt wird. Mit der Bezahlkarte können wir Geflüchteten die nötigen Finanzmittel zur Verfügung stellen, die sie zum Leben brauchen, gleichzeitig verhindern wir, dass Geld unkontrolliert transferiert wird", wird Landrat Florian Töpper in der Mitteilung des Landratsamtes zitiert.

 
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  • Klaus Schröder
    Ganze 50 Euro für den Eigenbedarf. 410 Euro insgesamt. Da muss er tatsächlich sparen für einen Schlepper in die Schweiz, um sein übriggebliebenes Geld steuergünstig anlegen kann. Halt Stopp, das sind ja die Reichen, die so was tun. Und etwas Geld nachhause schicken geht ja garnicht.
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