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Schweinfurt
Auftragskriminalität für Geld: Viereinhalb Jahre Haft für gewalttätige Einschüchterung und Drohbriefe
Das Motiv des Anstifters macht das Landgericht "fassungslos". Keiner der gedungenen Schläger kommt mit Bewährung davon.
Ein Bild vom Prozessauftakt. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Foto: René Ruprecht | Ein Bild vom Prozessauftakt. Jetzt wurde das Urteil gesprochen.
Stefan Sauer
Stefan Sauer
 |  aktualisiert: 08.02.2024 10:25 Uhr

Am vierten Verhandlungstag ist das Urteil gefallen: Vier Jahre und sechs Monate Gefängnis für den 60-jährigen Seniorchef einer Spedition im Kreis Main-Spessart, der den ihm missliebigen 40-jährigen Angestellten einer Partnerfirma mit Drohungen und Gewalt zur Kündigung und zum "Verschwinden" treiben wollte. Dazu stiftete er einen 33-jährigen Bekannten aus der Pfalz an, den Mann an seinem Wohnort Bad Kissingen heimzusuchen und ihm dies auch handgreiflich zu verdeutlichen.

Zweimal wurde der 40-Jährige abgepasst, einmal vor seiner Wohnung und einmal vor einer Bäckerei, heimtückisch angesprochen, ohne Vorwarnung zu Boden geschlagen und getreten. Das geschah am 1. August 2022 und am 24. Februar dieses Jahres. Für die erste Attacke warb der 33-Jährige zwei junge Männer an, 22 und 20 Jahre alt. Einer sprühte dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht und nahm ihm sein Handy ab, bevor beide zuschlugen und traten. Im Februar waren der 33-Jährige und ein 32-jähriger Kumpel aktiv. Sie schlugen und traten mehrfach auf den 40-Jährigen ein, bevor sie flüchteten.

Die Familie litt enorm

Zwischendurch gingen anonyme Drohbriefe bei dem 40-Jährigen ein, in denen ihm mit "Ausbluten" gedroht wurde, während seine Kinder vergewaltigt würden – wenn er nicht verschwinde. Die Familie litt enorm unter diesem Gewalt- und Psychoterror, sie rettete sich auf Anraten der Polizei zeitweise sogar ins Ausland, bis eine Spur zu dem 60-Jährigen führte: seine DNA an zwei Drohbriefen und der Bezug zur Arbeit. Im Prozess räumte er die Anstiftung zum "Einschüchtern" ein, nicht aber die Drohbriefe geschrieben zu haben. Das wollte sein Sohn auf sich nehmen. Kurz vor dessen Vereidigung gab der Senior auch die drei widerwärtigen Nötigungen per Brief zu.

So lagen am Ende weitreichende Geständnisse vor. Den 33-Jährigen verurteilte die Kammer wegen Anstiftung (der Mittäter) zur gefährlichen Körperverletzung und seiner Beteiligung an der zweiten Tat zu drei Jahren und drei Monaten Haft. Die drei anderen Angeklagten wurden wegen gefährlicher Körperverletzung zu jeweils zweieinhalb Jahren verurteilt.

Alle bleiben in Haft

Alle Angeklagten bleiben in Haft, keiner kam, wie von ihren Verteidigern beantragt, mit Bewährung davon. Die Folgen der Körperverletzungen mögen keine sehr schlimmen physischen Folgen gehabt haben, so die Vorsitzende, aber erhebliche psychische für die ganze Familie. Und: "Das war Auftragskriminalität, für Geld." Das Motiv des 60-Jährigen machte sogar das Gericht "fassungslos": Fragen des 40-jährigen Geschäftspartners habe er als "ungehörig" empfunden. Gegen das Urteil ist Revision möglich.

 
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