Gut vorbereitet hatte sich die Polizei auf die Kundgebung der Initiative "Eltern stehen auf" am vergangenen Samstag auf dem Schweinfurter Marktplatz. Anders als bei einer ähnlichen Versammlung am Samstag vor einer Woche war sie mit einem massiven Aufgebot vor Ort und sorgte für eine konsequente Durchsetzung der Kundgebungsauflagen, wie das Einhalten des Mindestabstands und Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Schweinfurts Polizeidirektor Joachim Mittelstädt erklärt, warum seine Beamten diesmal durchgriffen.
Ein Rückblick: Am 24. Oktober hatte die Initiative "Eltern stehen auf" zu einer Kundgebung auf dem Marktplatz aufgerufen. Rund 100 Menschen waren gekommen, viele trugen keinen Mund-Nasen-Schutz, der bei der angemeldeten Versammlung neben der Einhaltung des Mindestabstands zur behördlichen Auflage gehörte. Die Veranstaltung durfte trotzdem in vollem Umfang stattfinden.
Polzeidirektor Mittelstädt weist Kritik zurück, dass seine Beamten damals untätig zugeschaut hätten. Es seien durchaus Teilnehmer herausgepickt worden, die keine Maske trugen und den Mindestabstand nicht eingehalten hatten. Es habe auch vier Anzeigen gegeben. Manche hätten ein ärztliches Attest vorweisen können, dass sie aus gesundheitlichen Gründen den Mund-Nasenschutz nicht tragen können.
Aus dem Einsatz habe man aber Lehren gezogen. "Wir waren damals davon ausgegangen, dass sich die Bürger an die Auflagen halten", sagt Mittelstädt. Weil dem nicht so war, habe man sich diesmal anders aufgestellt. So wurden die örtlichen Polizisten von Kräften der Bereitschaftspolizei unterstützt. "Wir hatten Glück, dass diese zur Verfügung standen."
Tumult und Gewalttätigkeit gab es nicht
Im Nachgang zur ersten Kundgebung hatten sich Polizei und städtisches Ordnungsamt auch zusammengesetzt und eine neue Strategie ausgearbeitet, wie man die Einhaltung der behördlichen Auflagen sicherstellen kann. So wurde diesmal auf dem Marktplatz die Fläche für die Versammlungsteilnehmer mit Flatterband abgesperrt. Wer in diesem Areal keine Maske trug, sei von den Polizeibeamten herausgepflückt worden und habe ohne Maske den Versammlungsraum nicht wieder betreten dürfen. Auf diese Weise dezimierte sich die anfänglich 100-köpfige Gruppe auf knapp 30 Teilnehmer. Das habe zwar zu Unmutsäußerungen geführt, Tumult oder Gewalttätigkeit habe es aber nicht gegeben.
Außerhalb der abgesperrten Fläche bestand keine Maskenpflicht. Wer also auf dem Marktplatz hinter dem Absperrband stand, galt nicht als Versammlungsteilnehmer, brauchte folglich auch die behördlichen Anordnungen für die Kundgebung nicht befolgen.
Laut Polizeidirektor Mittelstädt wurden von etlichen Personen die Personalien festgestellt. Wer kein ärztliches Attest vorweisen konnte, das ein Tragen des Mund-Nasenschutzes aus gesundheitlichen Gründen verbietet, wird nun eine Anzeige bekommen. Angezeigt wird aber nicht ein Verstoß gegen die Maskenpflicht, was 150 Euro kostet, sondern gegen das Versammlungsgesetz. Und da drohen Bußgelder von bis zu 3000 Euro. Die Höhe legt die Stadt Schweinfurt als Versammlungsbehörde fest.
Auch außerhalb solcher Kundgebungen sind Polizei und städtisches Ordnungsamt gefordert, die Einhaltung der behördlichen Auflagen zu überwachen. "Wir sind in ständigem Kontakt mit der Stadt", so Polizeidirektor Mittelstädt, "um unsere Strategie der jeweiligen Situation anpassen zu können." Gerade das jüngste Gespräch mit der Stadtverwaltung im Hinblick auf den jetzt geltenden Lockdown light sei "sehr fruchtbar" gewesen.