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SCHWEINFURT
Ankerzentrum: „Nur ein neuer Name für das gleiche Modell“
Die Umwandlung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Ledward-Kaserne in ein Ankerzentrum veranlasste die SPD zu einem Fragenkatalog an die Stadtverwaltung, den diese im Stadtrat beantwortete.
Foto: Anand Anders | Die Umwandlung der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge in der Ledward-Kaserne in ein Ankerzentrum veranlasste die SPD zu einem Fragenkatalog an die Stadtverwaltung, den diese im Stadtrat beantwortete.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 07.04.2020 11:48 Uhr

Das Thema Ankerzentrum in den ehemaligen Ledward-Kasernen an der Niederwerrner Straße beschäftigt die Schweinfurter Politik intensiv. Für viele überraschend hatte Anfang Juni die bayerische Staatsregierung erst mitgeteilt, dass die Conn-Barracks in Geldersheim zu einem Ankerzentrum werden sollen und dann entschieden, dass bis zum Ende der Umbauarbeiten der Räumlichkeiten dort im Sommer 2019 die seit 2015 bestehende Erstaufnahmeeinrichtung in den Ledward-Kasernen Ankerzentrum sein soll. Das hat nicht nur Oberbürgermeister Sebastian Remelé (CSU) und Landrat Florian Töpper (SPD) irritiert. Mittlerweile aber bemüht sich vor allem die Stadtverwaltung um eine Versachlichung der Diskussion.

723 Flüchtlinge leben im Moment in den Ledward-Gebäuden, Platz wäre für 1460, was die maximal für das Ankerzentrum vorgesehene Kapazität wäre. „Ja, wir werden ab 1. August Ankerzentrum, aber inhaltlich wird sich nichts ändern“, so sieht Sebastian Remelé das Thema. „Ein Ankerzentrum ist nichts anderes als eine Erstaufnahmeeinrichtung. Sie sind nicht des Teufels und kein Lager der Hoffnungslosigkeit“, erklärte Remelé bei der jüngsten Stadtratssitzung. Da er dies im Informationsteil der Verwaltung tat und auf eine detaillierte, elf Punkte umfassende Fragenliste der SPD-Fraktion antwortete, durfte nur SPD-Fraktionschef Ralf Hofmann nachfragen. Eine Diskussion zum Thema gab es nicht.

Remelé hatte im Verlauf der Sitzung bei der Diskussion über die Bevölkerungsentwicklung der Stadt und den Ausländeranteil alle Fraktionen angemahnt, ihre Worte vor allem bei den Themen Asyl, Flüchtlinge und Ankerzentrum gut abzuwägen, um den sozialen Frieden in der Stadt nicht zu gefährden.

Neuer Name für Altbekanntes

In der Sache Ankerzentrum wiederholte Remelé seine Positionen. Ankerzentrum anstatt Erstaufnahmeeinrichtung sei nur ein anderer Name für das gleiche Modell. Die Ankerzentren seien lediglich ergänzt um eine Antragstelle des Verwaltungsgerichts und eine Zweigstelle der Bundesagentur für Arbeit. „Wir tauschen halt den Namen.“ Auch der Mix aus verschiedenen Ethnien sei für Schweinfurt nichts Neues. Aus welchen Ländern die im Ankerzentrum untergebrachten Flüchtlingen kommen, entscheide die weltpolitische Lage und insbesondere die Bundesregierung beziehungsweise Staatsregierung. Dass Ankerzentren eingerichtet würden, sei keine Überraschung, das stünde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD, bemerkte der OB.

Die SPD wollte unter anderem wissen, wann und durch wen der OB informiert wurde sowie Detailfragen zur Konzeption des Ankerzentrums und ob es Veranlassung gebe, die Bevölkerung im Musikerviertel über die Pläne zu informieren. OB und Verwaltung sehen keine Auswirkungen, da sich die Rechtslage nicht geändert habe und das Konzept laut Auskunft der Regierung von Unterfranken sich nicht ändert, sondern nur durch die zwei erwähnten weiteren Außenstellen ergänzt wird.

Der OB erklärte, er sei zunächst von Innenstaatssekretär Gerhard Eck (CSU) telefonisch informiert worden und habe danach persönlich mit Manfred Wetzel von der Regierung von Unterfranken gesprochen. Dass die Region grundsätzlich für ein unterfränkisches Ankerzentrum in Betracht komme, davon habe man nach einem Gespräch vor wenigen Wochen in München bei Innenminister Joachim Herrmann (CSU) ausgehen müssen, so Remelé. Es sei keine Frage des Ob, sondern des Wann gewesen.

Eingesperrt würden Flüchtlinge im übrigen nicht, erklärte Remelés Büroleiterin Anna Barbara Keck auf eine entsprechende SPD-Frage, es seien auch jetzt schon Flüchtlinge mit und ohne Bleibeperspektive in der Erstaufnahmeeinrichtung, das Sachleistungsprinzip habe ebenfalls schon gegolten.

 
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