Immer noch kein Ergebnis im Prozess um die Cannabis-Plantage in Rhön-Grabfeld. Ganz im Gegenteil: Die Anschuldigungen gegen den "Gärtner" der Plantage, der aus Serbien für die Pflege der Pflanzen geschickt worden sein soll, haben sich sogar noch verschärft. Bald wird er sich nun nicht nur wegen Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, sondern auch wegen Bandenmäßigen Handeltreibens vor der Großen Strafkammer am Schweinfurter Landgericht verantworten müssen.
Ein Hinweis der Staatsanwaltschaft führte zu dieser erheblichen Strafverschärfung. Demnach sei der 38-Jährige beim Eintreffen der Polizei "erleichtert gewesen, dass es nur die Polizei war und keine konkurrierende "Bande". Die Verteidigung entgegnete, dass die Aussage nicht auf Deutsch stattgefunden habe und man erst genau prüfen müsse, ob das Wort "Bande" überhaupt gefallen sei.
Eigentümer des Cannabis-Hofes endlich auch vor Gericht, allerdings nur als Zeuge
Der "Elektriker" und Hauseigentümer der Plantage, der ursprünglich mitangeklagt war, sich nun aber einem gesonderten Verfahren stellen muss, war am dritten Verhandlungstag zum ersten Mal im Gerichtssaal, die zwei Verhandlungstage zuvor war er corona-positiv. Als Zeuge schilderte er noch einmal selbst den Tatverlauf: Nachdem er seine Schulden nicht zurückzahlen konnte, boten ihm die Hintermänner aus Serbien an, stattdessen ein Haus zum Bau einer Cannabis-Plantage zu erwerben. Obwohl er von Anfang an wusste, um was es geht, habe er eingewilligt.
Selbst vor Ort war der Hauseigentümer selten. Er habe lediglich zu Beginn den Strom verlegt und sei nur zur Stelle gewesen, wenn etwas an der Elektrik repariert werden musste. Für die dauerhafte Aufsicht der Pflanzen sei dann der 38-Jährige auf der Anklagebank zuständig gewesen, der erst sechs bis sieben Monate nach dem Erstanbau auf die Plantage gekommen sei, um die Erträge zu steigern.
Verschärfte Vorwürfe und Widersprüche statt neuer Erkenntnisse
Laut dem 44-Jährigen hat der 38-Jährige früher bereits mit zwei der Hintermänner zusammengearbeitet und war sogar mit ihnen befreundet. Allerdings stehen diese Angaben im Widerspruch zu den Aussagen des "Plantagen-Aufsehers" selbst. Dieser sei zuvor davon ausgegangen, einen Job in der "Landwirtschaft" anzutreten und habe keine Erfahrungen in Sachen Cannabis-Anbau gehabt, sagte der 38-Jährige zu Beginn des Prozesses aus. Der 44-jährige Zeuge widersprach sich in seiner Aussage teilweise selbst.
Der Vorsitzende Richter bestätigte, dass eine Verurteilung wegen Bandenmäßigen Handeltreibens möglich sei, woraufhin die Anwälte des Angeklagten die Aussetzung des Verfahrens beantragten. Der 38-Jährige bestreite die Vorwürfe und die Verteidigung sei nicht auf diese "extreme Strafverschärfung" vorbereitet gewesen, begründete einer der Verteidiger die Entscheidung. Das Gericht nahm den Antrag an, was bedeutet, dass die Verhandlungen mit den neuen Vorwürfe noch einmal von vorne beginnen wird.