Im Oktober 2017 hat der Arbeitsförderungszentrum e.V. (afz e.V.) am Amtsgericht Schweinfurt Insolvenz angemeldet. Der Schaden, den die Insolvenz der Tochtergesellschaft afz Service GmbH hinterlassen habe, sei zu groß groß gewesen, um ein Kreditinstitut von der Neuausrichtung des afz e.V. zu überzeugen, hieß es damals in dessen Mitteilung. Bis zuletzt habe der Vorstand des Bildungsträgers auf eine positive Rückmeldung der Hausbank zur zuletzt verhandelten Kontokorrentlinie gehofft, jedoch vergebens.
Weniger als 20 Beschäftigte mussten gekündigt werden
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Bamberger Rechtsanwalt Robert Wartenberg bestellt, später dann auch zum Verwalter des Insolvenzverfahrens. Auf Anfrage dieser Redaktion benennt er die Gründe der Insolvenz und das Ergebnis des Verfahrens. Für die 214 Beschäftigten ist es ausgesprochen erfreulich ausgegangen. Weniger als 20 von ihnen mussten gekündigt werden und sich bei der Arbeitsagentur melden. Für sie wurden ein Sozialplan erstellt und Abfindungen gezahlt. Das bestätigt Wartenberg ebenso wie die Betriebsratsvorsitzende Mareile Müller.
Für über 90 Prozent der Beschäftigten - ob Schulungskräfte, die Beschäftigten der Küchen und Hotelbetriebe in Schweinfurt, Bad Kissingen, Bad Neustadt bis zur jenen der Haßfurter Metallwerkstatt - hat der Insolvenzverwalter Übernehmer gefunden: Für die einen Bildungsträger, für die vielen im Hotel- und Gaststättenbereich Beschäftigten Übernehmer aus ihrer Branche. Es werde weitergehen, hatte Wartenberg schon relativ bald angekündigt, aber nicht mit dem afz in Vereinsform.
Weil der afz e.V. aus so vielen unterschiedlichen Betriebsteilen bestand - für manche ein regelrechter "Gemischtwarenladen" - war die Insolvenz für Wartenberg "ein sehr aufwendiges Verfahren". Sogar den (nicht kostendeckenden) Betrieb der Stadthalle und des Jugendgästehauses hatte sich der afz e.V. aufladen lassen - und der Insolvenzverwalter musste ihn kündigen.
"Das Geschäftsmodell hat nicht mehr gepasst"
Was hat denn nun zur Insolvenz des afz-Vereins geführt? "Nicht die Übernahme der afz-GmbH-Beschäftigten" nach dessen Insolvenzanmeldung, sagt Wartenberg. Die hätten ja sowieso auch schon davor für den e.V. gearbeitet, nur nicht als eigene Mitarbeiter. Infolge der guten Konjunktur der letzten Jahre seien für den Bildungsträger weniger Aufträge von der Arbeitsagentur und den Jobcentern eingegangen. Der e.V. habe keine neuen Betriebsfelder von der GmbH übernommen, sondern die Schulungen dann lediglich mit eigenem Personal durchgeführt. Wartenberg: "Das Geschäftsmodell hat nicht mehr gepasst."
Dass die allermeisten Beschäftigten trotz Insolvenz weiter in Arbeit sind, nur bei anderen Betrieben, sieht die Betriebsratsvorsitzende Mareile Müller als großen Erfolg an. "Insgesamt bin ich mit dem erreichten Ergebnis zufrieden", sagt sie. Auch sie hat sich dafür sehr ins Zeug gelegt.