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Schweinfurt
Ärger mit den Grundstückspreisen im Maintal: Was sagt die Stadt Schweinfurt?
Manche Firmen im Maintal und dem Konversionsgebiet Bellevue haben ein Problem: Wurden ihnen Grundstücke zu billig verkauft? Was ist die Erklärung der Stadt Schweinfurt?
Im Industrie- und Gewerbegebiet Maintal gibt es Ärger zwischen einigen Firmen und der Stadt Schweinfurt, die Nachforderungen wegen bereits vor Jahren getätigter Grundstückskäufe erhebt.
Foto: Anand Anders | Im Industrie- und Gewerbegebiet Maintal gibt es Ärger zwischen einigen Firmen und der Stadt Schweinfurt, die Nachforderungen wegen bereits vor Jahren getätigter Grundstückskäufe erhebt.
Oliver Schikora
 |  aktualisiert: 08.02.2024 12:17 Uhr

Das Verhältnis mancher Firmenbesitzer im Industrie- und Gewerbegebiet Maintal zur Stadt Schweinfurt ist derzeit sehr angespannt. Der Grund: Probleme bei Grundstücksverkäufen aus den Jahren 2017 und 2018, die möglicherweise zu günstig verkauft worden sind. 

Als die Firmen kauften, machten sie nichts falsch: Sie bekamen einen Preis pro Quadratmeter genannt, bezahlten diesen. Der Stadtrat genehmigte das Geschäft. Es wurde notariell beurkundet. Doch nun gibt es Jahre später teilweise Nachforderungen der Stadt, weil festgestellt wurde, dass unter Umständen ein Verstoß gegen den Artikel 75 der Gemeindeordnung vorliegt. Der regelt, dass Kommunen Vermögenswerte nicht unter Wert verkaufen dürfen. Im schlimmsten Fall könnte es dazu kommen, dass das Geschäft nichtig ist und das Grundstück zurückgegeben werden müsste.

Die betroffenen Firmen sind über das Vorgehen der Stadt, die über eine beauftragte Anwaltskanzlei mit den Geschäftsführern spricht, enttäuscht. Es mangele an "politischem Willen, das Problem zu lösen", wie ein Firmeninhaber in einem vertraulichen Gespräch mit der Stadt erklärte.

Was sagt die Stadtverwaltung Schweinfurt zu dem Thema?

Auf Nachfrage dieser Redaktion gibt die Stadtverwaltung ausführlich Auskunft, spricht von einem "ausgesprochen schwierigen und komplexen Thema". Das 107 Hektar große Industrie- und Gewerbegebiet Maintal wird seit 1998 im Rahmen einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme vorangetrieben. Der Gutachterausschuss habe, ausgehend von einem Gutachten 1998, in den Jahren 2002, 2004 und 2007 die so genannten Neuordnungswerte überprüft und fortgeschrieben, danach aber nicht mehr.

Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt prüfte bereits im Winter 2019 insgesamt 37 Verkäufe und stellte bei Verkäufen, die Ende 2017 bzw. Anfang 2018 dem Stadtrat und dem Liegenschaftsausschuss vorgelegt worden waren, Klärungsbedarf fest. Aus Sicht der Rechnungsprüfung, so die Stellungnahme der Stadt, war keine Überprüfung des Neuordnungswertes von 2007 erfolgt und der Grundstückspreis möglicherweise zu niedrig gewesen. Empfohlen wurde für alle Verkäufe grundsätzlich eine aktuelle gutachterliche Beurteilung.

Die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Maintal läuft seit 1998, heute sind fast alle Flächen verkauft.
Foto: Gerd Landgraf | Die Erschließung des Industrie- und Gewerbegebietes Maintal läuft seit 1998, heute sind fast alle Flächen verkauft.

Die Stadt handelte nach dem Bericht in zweifacher Hinsicht: Zum einen wandte man sich an die Regierung von Unterfranken als Rechtsaufsicht und wollte wissen, ob der 2007 festgesetzte Neuordnungswert auch heute dem Verkehrswert laut Baugesetzbuch entspricht. Zum anderen ging es um die Frage, ob Kaufpreisnachlässe durch Paragraph 75 der Gemeindeordnung abgedeckt sind oder nicht. "Eine abschließende rechtsaufsichtliche Bewertung erfolgte bislang nicht", so die Stadt.

"Die Stadt steht mit Käufern unter Begleitung entsprechender Experten im Gespräch, um eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden."
Mitteilung der Stadtverwaltung.

Die Stadt, so heißt es in der Mitteilung, "steht mit Käufern unter Begleitung entsprechender Experten im Gespräch, um eine für alle Beteiligten tragfähige Lösung zu finden". Das Ziel sei es, "die im ungünstigsten Fall drohende Rückabwicklung der Grundstücksgeschäfte zu vermeiden und es insbesondere zu ermöglichen, dass die im Maintal ansässigen Gewerbetreibenden dort verbleiben können".

Auch wenn der Handlungsspielraum der Stadt durch die Gemeindeordnung eng sei, wolle man die Sachverhalte vollständig aufklären, um "jeglichen wirtschaftlichen Schaden von der Stadt Schweinfurt abzuwenden".

Was sagt die Regierung von Unterfranken zu dem Fall?

Johannes Hardenacke, Pressesprecher der Regierung von Unterfranken, bestätigte, dass die Stadt mehrfach um kommunalrechtliche Beratung gebeten habe, die "immer zeitnah beantwortet" wurde. Gleichwohl könne ein Verstoß gegen Artikel 75 der Gemeindeordnung bzw. das EU-Beihilferecht "nicht pauschal" beurteilt werden. Jeder Einzelfall müsse untersucht werden, was "der Stadt Schweinfurt in eigener Verantwortung obliegt".

Weiter heißt es in der Antwort der Regierung: Der Verkehrswert eines Grundstücks sei "keine mathematisch exakt feststellbare Größe", sondern bewege sich "innerhalb eines Toleranzspielraums". Von einer Veräußerung unter Wert könne "nur bei einer deutlichen Unterschreitung dieses Spielraums gesprochen werden. Jeder Verkaufsfall muss daher einzeln betrachtet werden."

 
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  • Funkenstern
    Da würde ich als Inhaber/Betroffener massivst auf die Barrikaden gehen und prozessieren. Ich sehe das als Rechtsgeschäft zwischen zwei Gewerbetreibenden. Damit endet die Frist wie im BGB geregelt und die Stadt kann sich an die eigene Nase fassen, unfassbar was sich unsere sogenannten Verwaltungsfachwirte leisten dürfen!
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  • Reinshagen153@t-online.de
    Das Ziel sei es, "die im ungünstigsten Fall drohende Rückabwicklung der Grundstücksgeschäfte zu vermeiden und es insbesondere zu ermöglichen, dass die im Maintal ansässigen Gewerbetreibenden dort verbleiben können".

    Eine unfassbare Aussage! Das darf kein "Ziel" sein, sondern ist selbstverständlich! Das ist sonst ein schlechtes Signal an Investoren, weiterhin von der Stadt Grundstücke zu kaufen.

    "...dass die im Maintal ansässigen Gewerbetreibenden dort verbleiben können".

    So etwas in Frage zu stellen ist Wahnsinn
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