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Werneck
Abkochgebot für Trinkwasser: Was dabei zu beachten ist
Was muss man alles tun, wenn ein Abkochgebot fürs Trinkwasser angeordnet ist. Die Rhön-Maintal-Gruppe hat einen detaillierten Regelkatalog erstellt.
Abkochgebot: Einmal muss das Wasser sprudelnd aufkochen, dann darf es in der Küche genutzt werden.
Foto: Irene Spiegel | Abkochgebot: Einmal muss das Wasser sprudelnd aufkochen, dann darf es in der Küche genutzt werden.
Irene Spiegel
 |  aktualisiert: 10.05.2023 10:01 Uhr

Seit dem 28. Januar gilt in neun Ortschaften im südwestlichen Landkreis Schweinfurt ein Abkochgebot fürs Trinkwasser. Betroffen sind 2000 Haushalte in Werneck, Ettleben, Zeuzleben, Mühlhausen, Hergolshausen, Theilheim, Eßleben, Waigolshausen und Garstadt. Was genau zu tun ist, darüber informiert die Rhön-Maintal-Gruppe (RMG).

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